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Geschrieben von Miolilo am 30.11.2011, 19:26 Uhr

ich versteh es nicht mehr - vorsicht lang

Hattet ihr Kontakt mit dem MSD oder einer Beratungslehrerin?


Bei einer bestätigte LRS (vom Schulpsychologen bestätigt) muss die Lehrkraft die RS-Note zurückhaltend bewerten. Der Knackpunkt ist, dass das in der pädagogischen Freiheit der Lehrkraft liegt, sprich sie entscheidet aufgrund ihrer Beobachtungen im Unterricht wie stark sie das tut.
Das bezieht sich dann auf den Nachteilsausgleich und auch den Anteil, den die RS-Note an der GEsamtnote hat.

Normalerweise haben die Eltern in diesem Zusammenhang (LRS-Bestätigung) auch ein Gespräch mit der Beratungslehrerin.
Du kannst aber jederzeit auch so ein Gespräch suchen.
Das Problem dabei ist, dass diese Beratungslehrerin für mehrere Schule und somit für sehr viele Schüler zuständig ist. Möglich, dass es nicht so leicht ist, ein Gesprächstermin zu bekommen. Aber ich würde da auf jeden Fall das Gespräch suchen. Sie soll dich (und der Lehrerin) beraten in wie weit eine Unterstützung eurerseits und ein Nachteilsausgleich schulseits angebracht ist.


Mio

 
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