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Geschrieben von babu am 20.11.2007, 21:36 Uhr

Habe nun...

Würde ihn auch eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschreiben lassen mit Kontaktverbot und notfalls eine einstweilige Verfügung erwirken.

Die strafrechtliche Anzeige alleine hemmt ihn nämlich u.U. nicht weiter Kontakt zu Dir zu halten.

Ein letztes Mal würde ich aber noch ans Telefon gehen, vielleicht möchte er sich ja auch nur entschuldigen.

 
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