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Geschrieben von Henni am 12.03.2010, 18:41 Uhr

Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Hab mal ne ganz andere Frage: rauchen ist ja erst ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit erlaubt.Hier mal ein paar Fragen dazu:

1. Wenn ihr euch unbekannte Jugendliche unter 18 irgendwo rauchen seht, sagt ihr was?
2.Wenn ihr euch bekannte Jugendliche rauchen seht in der Öff. , sagt ihr was?
3. Wenn Ihr Lehrer dieser Jugendlichen wäret, würdet ihr was sagen?
4. wenn ihr widerholt die gleichen Jugendlichen erwischen würdet, würdet ihr die Eltern informieren?
5.Findet ihr, dass ein Lehrer das tun müste, wenn er in seiner Freizeit Jugendliche erwischt?
6. wenn die ELTERN ihren unter 18 jährigen das rauchen zuhause erlauben, ein "Petzen" sozusagen ncihts bringt, da die Eltern es akzeptieren, würdet ihr dann einen Jugendlichen anzeigen, der widerholt in der Öffentlichkeit raucht?
7. Denkt ist dass eine Anzeige etwas bringt?
8 Weiß jemand, wie eine solche Anzeige juristisch überhaupt abläuft?

Wir hatten da gestern in unserer konferenz ewihe Diskussionen, eben wie man sich allgemein und besonders als Lehrer da verhält...dasoben ist mal so als MEinungsbild gedacht....

Danke!!!
7.

 
34 Antworten:

Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von Mandy2 am 12.03.2010, 18:49 Uhr

Hallo,

1. nein
2. ja
3. ja
4. ich denke schon, obwohl es sicher nix ändern würde
5. Vielleicht nen Film anschauen über Raucherbeine oder ähnl.
6 nein
7 nein
8 nein.

Lg. mandy

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von Reni+Lena am 12.03.2010, 18:52 Uhr

uiuiuiiii...
Ich denke es kommt ein wenig aufs Alter an..
Wenn das Kind jetzt 13/14 ist, und ich es kenne, würde ich schon was sagen, aber den Eltern..
Bei Fremden..nein...
Als lehrer...ja..ich würde es als Elternteil wissen wollen wenn mein Kind dabei erwischt wird.
Ich glaube nicht, dass Eltern es nicht mitbekommen wenn das Kind raucht, gerade wenn die Eltern Nichtraucher sind riechen die das. Da muss man schon sehr ignorant sein um sowas nicht mitzubekommen.
Was anderes ist es, wenn es sich um 16/17 jährige handelt...ja mei...was soll das schon bringen denen das zu verbieten, das zu melden usw...
Mit Vernunft kommt man da eh nicht weiter, die wissen ja genau was sie tun.
Anzeigen würde ich es nicht...die müssen sich bei der Polizei eine Aufklärung anhören, ein Filmchen anschauen und werden wieder heimgeschickt...ist lächerlich.


Lg reni

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Konkret sind es unsere 7-9 Klässler

Antwort von Henni am 12.03.2010, 18:54 Uhr

Also in der regel so 13-15 jährige, viele ältre haben wir nciht...ein paar 16 jährige...

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Re: Konkret sind es unsere 7-9 Klässler

Antwort von Henni am 12.03.2010, 18:56 Uhr

und es geht NICHT darum, dass wir sie während der Schulzeit erwischen, DANN gibt es eh nen Eintrag ins Kalssenbuch, dieser wird dann schriftlich nach hause mitgeteilt und normal schulrechtlich weiter verfolgt...dazu meist eine Strafarbeit, also referat übers rauchen oder so....es geht um zeiten außerhalb des Unterrichts, also Schulweg, Park, nachmittags bei der Sporthalle etc...

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Re: Konkret sind es unsere 7-9 Klässler

Antwort von +emfut+ am 12.03.2010, 19:24 Uhr

Eine Diskussion der Art hatten wir gerade im Teenieforum.

Da wurde der 17jährige Sohn einer Posterin von der Polizei vor der Schule rauchend aufgegriffen und zu einem "Vortrag" einbestellt. Die Posterin fand den Vortrag albern und verließ ihn mir ihrem Sohn nach kurzer Zeit. Das Eingreifen der Polizei fand man im Großen und Ganzen überzogen, das vorzeitige Verlassen des Vortrags fand Zustimmung.

Deswegen bin ich da grad stark ernüchtert: Ich würde nichts sagen. Man setzt sich offensichtlich in die Nesseln, wenn man was sagt.

Wenn Du mich als Mutter fragen würdest:
Wenn Du MEIN Kind rauchenderweise auf der Straße sehen würdest, würde ich Dich herzlich bitten, das volle Programm zu fahren - mit Ansprechen und Polizei und oberlehrerhaften Vorträgen.

Du läufst halt Gefahr, daß es dann nicht mein Kind ist sondern das der "Egal"-Mehrheit. Wenn Du das aushalten kannst: Sprich es an.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von Claudia36 am 12.03.2010, 19:40 Uhr

1. nein
2, nein
3. wenn sie in der Schulzeit erwischt werden , einen Brief an die Eltern da Rauchen auf dem Schulgeländer verboten ist- in der Freizeit....kann man als Lehrer darauf hinweisen dAS ES UNGESUND IST USW ABER BRINGEN WIRD DAS NIX:
4. Kommt drauf an wie die Eltern drauf sien...rauchen sie selber oder erlauben es dem Kind auch zu Hause dann bring das nix
5. ja aber nicht in der Freizeit sondern präventiv im Unterricht.
6. nein , die Polizei hat andere Sorgen
7. glaube ich kaum
8. ne leider nicht.

Man kann nur immer reden reden und reden so das die Kids nicht erst anfangen zu rauchen,
Präventiv vorsorgen in Gesprächen, Rollenspielen ( Gruppenzwang usw)
LG
Claudia

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KANn man denn einen Jugendlichen

Antwort von Henni am 12.03.2010, 19:49 Uhr

raucher de facto anzeigen? Weiß das wer DEFINITIV? Kann cih echt bei der Polizei anrufen und sagen: XY hat im Kurpark geraucht, ich möchte ihn anzeigen??? was passiert in dem Fall dann? Geht das ECHT???

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von IngeA am 12.03.2010, 19:52 Uhr

Hallo,

ich kann dir nur sagen, wie das bei unserer Realschule gehandhabt wird, wenn die Schuler vor oder nach dem Unterricht in irgendwelchen Straßen ums Eck qualmen (ist ja außerhalb der Unterrichtszeit und auch nicht auf dem Schulgelände): Da geht der Rektor höchstpersönlich mit schöner Regelmäßigkeit "Streife", alle Raucher werden "eingesammelt" und die Eltern informiert.

LG Inge

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von melli19 am 12.03.2010, 19:57 Uhr

1. Wenn ihr euch unbekannte Jugendliche unter 18 irgendwo rauchen seht, sagt ihr was?
Nein

2.Wenn ihr euch bekannte Jugendliche rauchen seht in der Öff. , sagt ihr
was?
Ja

3. Wenn Ihr Lehrer dieser Jugendlichen wäret, würdet ihr was sagen?
Ja

4. wenn ihr widerholt die gleichen Jugendlichen erwischen würdet, würdet ihr die Eltern informieren?
Ja

5.Findet ihr, dass ein Lehrer das tun müste, wenn er in seiner Freizeit Jugendliche erwischt?
Nein da Freizeit nur während der Schulzeit

6. wenn die ELTERN ihren unter 18 jährigen das rauchen zuhause erlauben, ein "Petzen" sozusagen ncihts bringt, da die Eltern es akzeptieren, würdet ihr dann einen Jugendlichen anzeigen, der widerholt in der Öffentlichkeit raucht?
Eher nein da es Sache der Eltern ist.

7. Denkt ist dass eine Anzeige etwas bringt?
nur wenn sie ihn erwischen, der Besitz ist nicht strafbar

8 Weiß jemand, wie eine solche Anzeige juristisch überhaupt abläuft?

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Re: @emfut

Antwort von Mandy2 am 12.03.2010, 20:12 Uhr

Hallo,

ich glaube nicht, dass es den Müttern hier egal wäre, wenn ihre Kinder rauchen würden (zwecks Egalmehrheit). Ich denke viele hier gehen mit gutem Beispiel vorran und paffen ihre Kinder nicht zu. Aber wenn das Kind dann wirklich raucht, ist es meist vergebene Liebesmüh da noch was zu erreichen. Klar mit 13 vielleicht, aber damals im Teenieforum ging es ja um einen 17 jährigen.

Lg. Mandy

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Re: @emfut

Antwort von +emfut+ am 12.03.2010, 20:19 Uhr

Auch bei einem 17jährigen gilt: Wenn ich einen polizeilich angeordneten Vortrag mit ihm vorzeitig verlasse, dann vermittle ich ihm eine Egal-Haltung, Punktum.

Im übrigen finde ich diese "wenn ich es verbiete, dann macht er es heimlich, also verbiete ich es gar nicht"-Einstellung sehr resignativ und, ja, irgendwie traurig.

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Rechtlich

Antwort von glückskugel am 12.03.2010, 20:32 Uhr

Nur ganz kurz die rechtliche Seite:

Gegen die Jugendlichen selbst kann weder eine Strafe noch ein Bußgeld verhängt werden. Nur gegen den Kiosk-, Kneipen- oder Diskothekenbesitzer etc. der das Rauchen duldet bzw. die Zigaretten verkauft hat.

Insofern ist die Polizei genau genommen nicht als "Repressiv-Organ" zuständig. Also wird auch keine "Anzeige" aufgenommen. Trotzdem gibt es natürlich auch von der Polizei Präventivmaßnahmen wie die bereits erwähnten Vorträge. Die sind aber freiwillig. Der Jugentliche kann also jederzeit gehen oder gar nicht erst kommen. Auch gegen die Eltern kann kein Bußgeld verhängt werden. Allenfalls kommt bei sehr jungen Teenagern ein Einschreiten des Jugendamtes in Betracht.

LG,
Stefanie

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Re: KANn man denn einen Jugendlichen

Antwort von Ebba am 12.03.2010, 21:19 Uhr

Du kannst natürlich einen Jugendlichen anzeigen, weil er in der Öffentlichkeit geraucht hat. Aber, es wird keinerlei rechtliche Folgen haben.

Es ist Jugendlichen nicht gesetzlich verboten in der Öffentlichkeit zu rauchen. Aber, es ist verboten in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Jugendliche abzugeben und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit zu gestatten.
"Das Jugendschutzgesetz richtet sich nämlich mit seinen Geboten und Verboten primär an Gewerbetreibende, die Tabakwaren verkaufen und an Gastwirte, in deren Räumen sich Jugendliche aufhalten. Andere Personen sind nur dann Adressat des "Rauchverbots", wenn sie in ihrer Eigenschaft als Erziehungsberechtigte (oder Aufsichtspflichtige) das Rauchen von Jugendlichen in der Öffentlichkeit veranlassen oder fördern. Folglich gibt es auch keine Bußgelder und erst recht keine Geldstrafen für Jugendliche unter 18, die auf der Straße rauchen. Es wird von einigen Juristen lediglich die Meinung vertreten, dass die Polizei den beim Rauchen ertappten Jugendlichen die Zigaretten wegnehmen dürfe."
http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?recht76.htm

Guckst Du § 10 JuSchG:
1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.


Aber es ist ist, zB in NRW das Rauchen auf dem Schulgelände durch das Nichtraucherschutzgesetz verboten (es sei denn, es handelt sich nicht um eine schulische Veranstaltung - manche Aulas werden ja zB als Theaterbühnen genutzt. Dann dürfen die Besucher draußen auf dem Schulgelände rauchen). Ein Verstoß gegen dieses Rauchverbot kann mit einem Bußgeld geahndet werden. (http://www.mags.nrw.de/08_PDF/002/Nichtraucherschutzgesetz_Juli_2009.pdf).

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von lakotagirl am 13.03.2010, 8:40 Uhr

in oesterreich ist das rauchen ab dem 16. lebensjahr erlaubt.

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Ebba rauchen IST gesetzlich bis 18 in der Öffentlichkeit VERBOTEN!!!

Antwort von Henni am 13.03.2010, 9:32 Uhr

in deutschland..seit Anfang 2007 oder 2008...kannst ja mla googlen!

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hier zum Beispiel

Antwort von Henni am 13.03.2010, 9:34 Uhr

http://www.kreis-paderborn.de/wDeutsch/kreisverwaltung/fb51/flyer_rauchen_ab_18.pdf

das gilt BUNDESWEIT!!!!!!!!!!!!

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von barnie am 13.03.2010, 10:21 Uhr

Da, wo ich wihne, gibt es einen Spielplatz, der von 14 bis 18 jährigen im Sommer mit vorliebe aufgesuct wird. Den Teen´s ist es völlig gleich, ob da Kinder mit deren Eltern sind und besetzten das Spielhäuschen, rauchen da in aller Seelenruhe und geben teils ausdrücke von sich...! Sagt man als Elternteil was, wird man entweder blöd angemacht oder sie drehen einem den Rücken zu und intressieren sich nicht weiter für die Person/Personen! Ganz selten, daß die Kids dann weggehen!
Ich habe einmal einen Einsatz der Polizei mitbekommen, auf den ich im ersten Moment nicht gefaßt war. Mein Sohn und ich waren auf dem Nachhaueweg. An der Mauer des Spielplatzes hatte ich angehalten und mich mit ein paar Mütter, die ich auf dem Spielplatz traf, unterhalten und die Kids haben derweil zusammen gespielt (es handlet sich hierbei um eine ruhige, wenigbefahrene Sackgasse). Als auf einmal ein Jugendlicher an mir vorbeirannte, mich leicht rempelte und im gleichen Augenblick wurde er von einem Polizisten festgehalten! Nach wenigen Minuten stellten wir Mütter fest, daß noch 2 weitere Jugendliche von der Polizei erwischt wurden und von allen 3 Jugendlichen die Personalien fetsgehalten wurden! Die Polizei hatte eine Kontrolle gemacht und alle mögl. Fluchtwege vom Spielplatz verstellt. Offensichtlich waren ein paar Jugendliche dann doch entwischt! Auf jeden Fall hatten die Jugendlichen kurz zuvor noch auf dem Spielplatz geraucht, bis die Polizei kam! seither wird auf dem Spielplatz vermehrt kontrolliert!

Zu 1.: Heutzutage traut man sich als Erw. kaum noch was zu sagen, wen man Jugendlich rauchen sieht, weil man bläd angemacht wird!
Zu 2.: Wenn ich jemand beaknntes shene würde, dann würde ich was zu sagen.
3.: Keine Ahnung!
4.: wahrscheinl. ja
5.: In seiner Freizeit ist der Lehrer auch nur ein Mensch, wie jeder andere. Wahrscheinl. würde er schon was dazu sagen! Ein Muß ist es dennoch nicht! Auf dem Schulgelände muß der Lehrer einschreiten!
6.:Kann man so was überhaußt anzeigen? Und wenn ja, bringt das überhaupt was? Die Polizei hat doch sicher besseres zu tun?!
7.: siehe 6.
8. ?

banrie

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@Henni

Antwort von glückskugel am 13.03.2010, 10:57 Uhr

Aber da steht es doch: KEIN Bußgeld für die Jugendlichen. Genau genommen dürfte die Polizei noch nicht mal die Personalien aufnehmen. Das ist jetzt wie gesagt die rein straf- bzw. ordnungsrechtliche Seite. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen hat die Polizei schon Möglichkeiten, aber nur solange der Jugendliche und seine Eltern mitspielen.

Wenn man was tun will, sollte man vielleicht mal schauen, welche Gewerbetreibende es mit dem Jugemdschutz nicht so genau nehmen und die dann anzeigen.

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Nachtrag

Antwort von glückskugel am 13.03.2010, 11:07 Uhr

Es ist also quasi ein stumpfes Schwert. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist den Jugendlichen verboten aber wenn sie es trotzdem tun, passiert auch nix. Das mag man pädagogisch für fragwürdig halten. Da stehen kriminologische Aspekte dahinter. Man will einen Jugendlichen nicht "nur" wegen Rauchens kriminalisieren. Ob es sinnvoll ist, keine Ahnung!

Was natürlich schon erlaubt ist (der Polizei und dem Ordnungsamt) ist die betreffenden Jugendlichen aufzufordern, die Zigaretten auszumachen und eventuell für begrenzte Zeit ein Platzverbot auszusprechen (obwohl, das könnte schon wieder grenzwertig sein). Mehr dürfen die Behörden nicht. Insofern ist eine Anzeige auch ziemlich nutzlos.

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Nachtrag

Antwort von glückskugel am 13.03.2010, 11:07 Uhr

Es ist also quasi ein stumpfes Schwert. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist den Jugendlichen verboten aber wenn sie es trotzdem tun, passiert auch nix. Das mag man pädagogisch für fragwürdig halten. Da stehen kriminologische Aspekte dahinter. Man will einen Jugendlichen nicht "nur" wegen Rauchens kriminalisieren. Ob es sinnvoll ist, keine Ahnung!

Was natürlich schon erlaubt ist (der Polizei und dem Ordnungsamt) ist die betreffenden Jugendlichen aufzufordern, die Zigaretten auszumachen und eventuell für begrenzte Zeit ein Platzverbot auszusprechen (obwohl, das könnte schon wieder grenzwertig sein). Mehr dürfen die Behörden nicht. Insofern ist eine Anzeige auch ziemlich nutzlos.

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Bußgeld ist ja auch nciht erforderlich!

Antwort von Henni am 13.03.2010, 12:46 Uhr

Hallo

ja, lesen kann cih..aber es kreisen z.B: die Gerüchte, dass bei JEDER Anzeige Jugendlicher das Jugednamt infromiert wird durch die Polizei! Das IST ja schon mal was! Udn das bei einer entsprechenden Anzahl solcher "pillepalle" Anzeigen dann irgendwann eben DOCH mal was passiert....

weiß das hier denn keienr defitniv???

werde wohl mla direkt die Poliezei fragen müssen....

BEkommen tun die Jugendlichen die Zigaretten natürlich in ersterLinie von 18 jährigen Kumpels...kann man DIE anzeigen, wenn die Zigaretten weiterverlaufen an Jugendliche???

LG HEnni, die selbst NICHT die Jugendlichen anzigen will...ich will nur wissen, wie es IST! Bei MIR machen meine Schüler SOFORT auch in ihrer Freizeit ihre Glimmstengel aus *g* ich bin da wohl gefürchtet...einer meiner Schüler (15) hat aber neulich einer Kollegin, die nach SChulschluss am Parkplatz an ihm vorbeiging noch extra provokativ den Rauch ins Gesicht geblasen und frech gesagt: hier können sie mir nix sagen, ich bin ja nciht auf dem SChulhof....und DARAN zog sich nun die ganze Diskussion auch auf....

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Ne

Antwort von like am 13.03.2010, 13:36 Uhr

Ich misch mich da nicht ein.
Die Eltern wissen in der Regel Bescheid - Rauchen riecht man.
Bei uns läuft ein Vater mit seinem 16-jährigen durchs Dorf, beide ne Zigarette im Mund.
Was soll man das sagen?
Ob ich als Lehrerin anders handeln würde? Keine Ahnung, denke eher nicht.

Was wolln wir denn erreichen? Glaub nicht, dass eine Anzeige einen Jugendlichen von seinem Verhalten abbringt.
Die Leute WISSEN doch, dass sie mit Rauchen ihre Lebenszeit enorm verkürzen.

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Re: Rauchen ist Ordnungswidrigkeit...

Antwort von MamaMalZwei am 13.03.2010, 13:45 Uhr

Hallo, habe gerade mal gegoogelt. Im Gesetz steht, dass das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Die Buße zahlt der Erziehungsberechtigte, mit bis zu 50000 € finde ich die ganz schön happig...
Zumal Eltern ja vielleicht gar nicht wissen, dass ihre Kinder rauchen... Übrigens, auch das Anbieten von Zigaretten durch Ältere ist eine Ordnungswidrigkeit und kann auch mit einer Geldbuße bestraft werden.
In der Praxis habe ich noch nie gesehen dass Jugendliche von der Polizei angesprochen bzw. verwarnt wurden. Ich selbst würde auch nicht hingehen und ihnen einen Vortrag halten. Ist nicht meine Art.. LG

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Na dann....

Antwort von like am 13.03.2010, 17:32 Uhr

wenn nur Ordnungswidrigkeit, gilt für die Polizei das Opportunitätsprinzip. d.h. sie KANN einschreiten, MUSS es aber nicht.
Daraus erklärt sich dann, warum die Polizei oft nichts unternimmt.
Das ist wie beim Überqueren einer roten Fußgängerampel. Wenn da jedesmal ein Verfahren eingeleitet würde..... (oder jeder, der das sieht, den Überquerenden anzeigen würde)

Anders sieht das aus bei Straftaten - da MUSS die Polizei einschreiten, egal, wie überlastet sie grad ist.

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Re: hier zum Beispiel

Antwort von Ebba am 13.03.2010, 17:34 Uhr

Und wenn das 100 Mal in so einem Flyer steht oder sonst verbreitet wird. Es ist gesetzlich nicht(!) so geregelt. Den Gesetzestext habe ich ja schon gepostet. Zum besseren Verständnis hier noch mal:

§ 10 JuSchG:
1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Du kannst mir gerne sagen, wo hier etwas von einem Rauchverbot für Jugendliche in der Öffentlichkeit steht. Also ein an die Jugendlichen gerichtetes Ge- oder Verbot.

/cit/
Das Verbot in § 10 JuSchG richtet sich an Veranstalter und Gewerbetreibende. Ein Verstoß gegen die Vorschrift kann gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 12 und 13 JuSchG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 12 JuSchG handelt ordnungswidrig, wer Tabakwaren abgibt oder das Rauchen gestattet.
Gestatten bedeutet in einer Lage, in der man eingreifen könnte, das Rauchen ausdrücklich zu erlauben, dieses passiv zu dulden oder zum Rauchen anzustiften (vgl. Nikles, Roll, Spürck, Umbach, Jugendschutzrecht, Kommentar zum Jugendschutzgesetz und zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag, 2003, Seite 75 Rdn. 7)
Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen das Verbot in § 10 JuSchG gemäß § 27 Abs. 2 JuSchG eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen handelt ein anderer Erwachsener gemäß § 28 Abs. 4 JuSchG ordnungswidrig, so wenn er das Rauchen in der Öffentlichkeit z.B. durch Abgabe von Tabakwaren herbeiführt oder fördert.
/cit/
http://www.slfs.sachsen.de/lja/aktuelles/pdf/lja_hw_nrg_07.pdf

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Das würde mich jetzt echt interessieren ...

Antwort von Ebba am 13.03.2010, 17:38 Uhr

Das würde mich jetzt echt interessieren, wo für Deutschland gesetzlich geregelt ist, dass das in der Öffentlichkeit Rauchen für Jugendliche eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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glückskugel

Antwort von vallie am 13.03.2010, 17:50 Uhr

ist anwältin und wenn die es nicht weiß.....

( ich denke, daß man da mit anzeigen gar nicht hinterherkäme, wenn man die unter 18jährigen rauchenden kontrollieren würde....wenn es denn überhaupt anzeigbar oder eine ordnungswidrigkeit WÄRE, was ich ebenso bezweifle! )

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guck was ich gefunden hab - vllt. erhellend.....

Antwort von like am 13.03.2010, 17:50 Uhr

http://www.familienhandbuch.de/cmain/a_Archiv/s_2655.html

Jugendliche dürfen nicht mehr rauchen - in der Öffentlichkeit

1. Darf Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet werden?
Ja, so ist es. Seit dem 01. September 2007 ist die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt worden (siehe § 10 Jugendschutzgesetzes – JuSchG). Der § 10 Abs. 1 JuSchG lautet: "An Kinder oder Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden." (Aktueller Gesetzestext siehe http://www.ajs.nrw.de/juschure/pdf/JuSchG.pdf)

2. Gilt das Abgabeverbot für Tabakwaren ab 01.09.2007 auch für Automaten?
Ja, es gilt ein generelles Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche, also auch für die Automaten. Da die Automaten mit der Altersgrenze von 16 Jahren programmiert sind, muss eine technische Umrüstung erfolgen. Spätestens zum 01.01.2009 müssen alle Automaten umgerüstet sein (siehe Art. 7 Abs. 3 Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens v. 20.07.2007, BGBl. I S. 1595).
Also: die Automatenaufsteller haben noch 16 Monate Zeit, ihre Geräte umzurüsten. Zu beachten ist trotzdem, dass Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden darf, auch wenn sie die Zigaretten noch an den nicht umgerüsteten Automaten erworben haben.

3. Gilt das Rauchverbot für Jugendliche auch im privaten Bereich?
Nein. Die Verbote des Jugendschutzgesetzes, auch im Hinblick auf das Rauchen, gelten für die Öffentlichkeit. Das Rauchen zu Hause, in der Familie oder im privaten Raum, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Es können deshalb auch gegen Eltern keine Bußgelder verhängt werden.
Allerdings enthalten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes auch an Eltern die Botschaft, den Konsum von Suchtstoffen so lange wie möglich hinauszuschieben, indem sie beim Rauchen auf die Einhaltung der Altersgrenze von (mindestens) 18 Jahre hinwirken.

4. Gilt das Rauchverbot auch in Erziehungsheimen?
Sofern es sich um das Rauchen in geschlossenen Heimgruppen handelt, gilt das Rauchverbot nicht. Diese gelten als private Erziehungsgruppen. Aber auch hier gilt der Hinweis aus Ziff. 3 (s.o.), dass das Rauchverbot für Jugendliche grundsätzlich als Signal für die Erziehung auch in diesem Bereich gelten soll.

5. Können Jugendliche "bestraft" werden, wenn Sie beim Rauchen angetroffen werden?
Nein! Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes können nur Veranstalter bzw. Gewerbetreibende zur Rechenschaft gezogen werden, z.B. durch die Erteilung einer Geldbuße (gem. § 28 JuSchG). Dies würde zutreffen, wenn Jugendliche entgegen des Abgabeverbotes nach § 10 JuSchG im Tabakladen, am Kiosk oder sonst wo Zigaretten erhielten. Hier würde der Inhaber ordnungswidrig handeln.
Aber auch jeder andere Erwachsene handelt ordnungswidrig, wenn er Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit Zigaretten gibt (§ 28 Abs. 4 JuSchG). Wenn aber ein Jugendlicher beim Rauchen in der Öffentlichkeit angetroffen wird, kann er dafür nicht mit einem Bußgeld "bestraft" werden.

6. Dürfen Erwachsene den rauchenden Jugendlichen die Zigaretten abnehmen?
Nur die Polizei- und Ordnungsbehörden haben im Rahmen der Gefahrenabwehr das Recht, rauchenden Minderjährigen in der Öffentlichkeit Zigaretten abzunehmen. Alle Erwachsenen sind aber selbstverständlich berechtigt und auch angehalten, rauchende Jugendliche auf die geänderte Gesetzeslage hinzuweisen und sie zum Ausmachen ihrer Zigarette zu bewegen.


Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V.
Poststr. 15 – 23
50676 Köln
Tel. 0221/92 13 92-0
Fax 0221/92 13 92-20
info@mail.ajs.nrw.de www.ajs.nrw.de

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von mandala67 am 13.03.2010, 20:03 Uhr

1 kommt auf die situation und jugendlichen an
2 " " " " " " "
(nen spruch würden sie wahrscheinlich abkriegen)
3 wahrscheinlich ja
4 " ja
5 ja
6 und? was soll das bringen? (zerstochene reifen oder so.....)
vielleicht mal beim j-amt anfragen
7 nein eben aus dem grund: es wird nix bringen - außer ärger
8 k.a.

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schließe mich emfut an

Antwort von mandala67 am 13.03.2010, 20:07 Uhr

aber schwierig das ganze....... ich habe schon von einigen eltern gehört, die das rauchen - mir absolut unverständlich - akzeptieren.
in meinen augen: dummheit hoch 10!

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Re: Ganz andere Frage: Rauchen und Anzeige

Antwort von Emmi67 am 13.03.2010, 23:48 Uhr

zu1: nein
zu 2: nein
zu 3: ja
zu 4: ja
zu 5: nein
zu 6: nein
zu 7 und 8: weiß nicht

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@banrie

Antwort von berita am 13.03.2010, 23:52 Uhr

Klingt eher so, als wäre es da um was anderes gegangen, vielleicht wurden Drogen konsumiert oder die Jugendlichen wurden wegen etwas anderem gesucht. Ich glaube nicht, dass die Polizei solche Einsätze wegen Zigaretten durchführt.

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Rechtsgrundlage bitte !

Antwort von lotte_1753 am 15.03.2010, 9:37 Uhr

Im Gegensatz zu medizinischen Diskussionen ist es bei der Juristerei häufig sehr einfach. Ich frage wie ebba, wo bitte ist Rauchen in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit? Habe kurz auf Beck.de geschaut und auch nix gefunden. Muss also seeeehr versteckt sein ...

L.

p.s. xyz ist juristin und muss es demnach wissen: 1. zwei Juristen, drei Meinungen; 2. jedem juristisch Gebildeten sollte eigentlich als erstes eine Warnlampe angehen ("kann doch eigentlich gar nicht sein"). Und wenn es ein solches Gesetz geben sollte, würde mein erster Gedanke der Verfassungsmäßigkeit (bzw.- widrigkeit) desselben gelten.

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Glückskugel sieht es im Übrigen auch ganz genauso o.w.t.

Antwort von lotte_1753 am 15.03.2010, 9:39 Uhr

.

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