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Geschrieben von Franke am 05.05.2014, 15:31 Uhr

Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für

"Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich."


http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe

 
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