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Geschrieben von Julie am 12.02.2014, 21:27 Uhr

Basisfrage

Die Empfehlung ist nicht bindend, also kein Verwaltungsakt, den man anfechten kann.
Und wenn das Kind sich nach dem Beratungsgespräch die Hände in den Schoß gelegt hat und dachte, der Drops sei gelutscht, dann kann sowas schon mal passieren.
Die Unterschrift unter dem Protokoll war ja kein "Kaufvertrag" .....

 
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