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Geschrieben von Rio am 13.02.2006, 13:49 Uhr

Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Aufsichtspflicht:

In wie weit haben Lehrer das Recht, einzelne Kinder NACH Schulschluß länger dazubehalten (Grundschüler)?

In meinem Studium habe ich gelernt, dass zur korrekten Ausübung der Aufsichtspflicht auch zählt, die Kinder zur verabredeten Zeit nach Hause zu schicken.

Bei meiner Arbeitsstelle wurde es ebenso gehandhabt: ich habe in einem Hort gearbeitet und die Kinder MUSSTEN zu der Zeit nach Hause gehen, die mit den Eltern verabredet war, auch wenn sie noch länger bleiben wollten.

Ich rede natürlich nicht von 5 Minuten, sondern von längeren Zeiträumen, etwa einer halben Stunde.
Schulschluss ist um 13.00 Uhr und die Lehrerin behält einige Kinder (in diesem Fall war mein Nachbarskind dabei) bis 13.30 Uhr da, weil sie eine Aufgabe nicht geschafft hatten.

Was, wenn dem Kind jetzt auf dem Heimweg etwas zugestossen wäre?

Viele Grüsse,
Rio

 
5 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen

Antwort von Biggi+Jungs am 13.02.2006, 15:53 Uhr

Hallo,

mein Sohn hat auch eine Lehrerin, die gerne überzieht. Zum Gong werden erst die Hausaufgaben aufgeschrieben, dann alles eingeräumt, dann die Dienste, teilweise kommen die Kinder erst 15 bis 20 Minuten nach Schulschluß aus dem Klassenzimmer. Seitdem ich das weiß, bin ich beruhigter.

Ich war aber fix und fertig mit den Nerven, als mein Sohn öfters 30 Minuten nach Schulende noch nicht zu Hause war. Bin dann schon die Straße abgelaufen. Er geht nur 7 Minuten...

Viele können sich anscheinend nicht vorstellen, in welche Aufregung die Eltern versetzt werden.

Liebe Grüße
Biggi

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Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen

Antwort von jokasilemi am 13.02.2006, 16:10 Uhr

das sollte dringend mitden lehrern abgesprochen und geklärt werden.

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Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen

Antwort von KatjaR am 13.02.2006, 18:13 Uhr

Ich finde das Verhalten nicht korrekt. Erstmal würde ich mir Sorgen machen und was ist, wenn man einen wichtigen Termin hat und schnell los muß?

LG Katja

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Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen

Antwort von schnecke71 am 13.02.2006, 18:42 Uhr

In Ö ist das rechtlich nicht gedeckt!

Wenn überhaupt (ich finde das ja eine sehr veraltete Erziehungsmethode), würde ich das nur nach Absprache erlauben. Zb Anruf am Mi, dass die Sachen nicht gemacht sind und das Kind am Fr länger bleiben muss....aber rechtlich nicht korrekt!!!

Soll sie doch den Kindern die Sachen mitgeben - denn nichterbrachte Leistungen müssen nachgemacht werden...aber eben zu Hause!

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Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen

Antwort von dhana am 13.02.2006, 19:07 Uhr

Hallo,

bei uns wäre so etwas definitiv nicht möglich.
Die Kinder müssen mit dem Schulbus nach Hause fahren - der fährt 5 min nach Schulschluß direkt vor dem Schulgebäude.
Und die Lehrer bringen die 1.Klässler geschlossen zum Schulbus.

Steffi

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