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Geschrieben von schneggal am 03.11.2009, 12:57 Uhr

@Antje - Elternwille in Bayern...?

Hallo Antje,

unten hat es jemand nun genauer geschrieben...der Elternwille geht soweit, dass wenn ein Kind entgegen der derzeit gültigen Notengrenze versuchen möchte, diese Schulart zu besuchen, den Probeunterricht nun auch mit zwei 4er besteht....auf Wunsch der Eltern! Früher war ein 3/4 Verhältnis das Mindestmaß.

Ansonsten zählt natürlich weiterhin die gültige Notengrenze....

lg schneggal

 
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