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Geschrieben von Luni2701 am 01.07.2011, 15:14 Uhr

an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Nur mal ganz kurz um zu verstehen worum es geht.

Mein Sohn geht ab september in die schule. Er wird mit dem Bus 7 km fahren müssen, ja das haben wir so gewählt, weil wir mit der schule vor Ort nicht einverstanden sind. Soweit so gut, nun wurden dei fahrpläne hier geändert und wenn meine Kinder (der große kommt ins 4. ) vor 13.20 Schule aus haben, was bei dem kleinen in der 1. Klasse wohl täglich der fall sein wird (schulschluss um 11.30) kommt er nicht nach hause, er müsste dann bis 12.25 warten um den Bus zu bekommen. Erstens finde ich die Zeit unzumutbar für einen 6 jährgen zu warten, also generell schon, aber was ist im WInter, das kann doch nicht sein, oder?

Nun hab ich nen Brief geschrieben, an wen schcke ich den? Bürgermeisten, Busunternehmen? Sind hier ne relativ kleine Gemeinde, das Busunternehmen vor Ort ist privat, oder ganz woanders hin?

LG britta

 
31 Antworten:

Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von golfer am 01.07.2011, 15:23 Uhr

du musst den bus aber schon selbst bezahlen....ich finde eine Stunde nciht schlimm....er wird doch vermutlich in dieser Zeit betreut werden.....kann dor seine Hausaufgaben machen.....es kann nicht für jeden Schüler der irgend wann Schuss hat sofort zeitnah ein Bus fahren.....vermultich bist du auch zu Hause dann hol ihn doch ab.....aber versuch doch ersst mal rauszufinden wer alles btroffen sit.....setz diehc mit denen zusammen und trete an das Landratsamt ran...ist bei uns zuständig.....dann kannst sachen es sind 20 Kinder und dann werden die eine Lösung finden...bist du aber allein oder ihr seit nur 3....dann solltet ihe selber eine Lösung finden.....

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Birgit 2 am 01.07.2011, 15:34 Uhr

Hallo,
ich kann mich hier nur anschließen. Wenn es mehrere Kinder sind, werden sie bestimmt eine Lösung finden und ich würde den Brief dann gemeinsam schreiben. Geht es nur um dein Kind, wirst du mit Sicherheit keine Chance haben. Vielleicht kann er in der Schule betreut werden? Bei uns wird das bis 15 Uhr angeboten und man kann auch Mittagessen buchen.

Falls du das Anschreiben dennoch abschicken möchtest, würde ich ich in der Schule nachfragen, die sprechen bei uns die Zeiten mit den Busunternehmen ab.

Gruß
Birgit

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Henni am 01.07.2011, 15:38 Uhr

Bundesland???

Hier in Ba Wü sind die Landratsämter zus tändig bzw die Gemeinde...ABER: zumutbar ist eine Fahrzeit incl Wartezeit von 60 Minuten und im Ausnahmefall auch länger. Da ihr selbst eine NICHT zuständige Schule gewählt habt und DADURCH dann knapp über den 60 Minuten seid wird es leider eurer Privatpech bleiben!

Bei uns ist die ZUSTÄNDIGE Grundschule 6 km entfernt, Auto direkte Fahrtzeit 10 Minuten der Bus fährt morgens aber um 6.50 damit meine Tochter um 7.45 in der Shcule ist...na prima...eben GENAU unter den 60 Minuten..dennoch viel zu lang für die kurze Strecke die sie ja fahren MUSS, es GIBT keine andere Schule...und dennoch NICHTS zu machen!

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 15:38 Uhr

es geht mir nicht ums bezahlen, es geht darum das kein Bus fährt. Es gibt keinen schulbus, die knder müssen durchs halbe dorf zum normalen Linienbus und eben dieser fährt eben erst 55 minuten nach schulschluss, 10 minuten geht er zur haltestelle und er muss 45 minuten dort auf den bus warten, betreuung bis dahin gbts keine, auch kein essen, oder hausaufgabenzeit. Wie gesagt es ist ein Linenbus, das heißt theoretisch könnte da eh jeder mit fahren. Und es geht hier nicht um 20 Kinder, ich denke es sind so 8-10??? Aber ich kann mein Knd doch nicht im Winter 45 Minuten draußen an der haltestelle stehen lassen. Und ja abholen würde ich ihn ja, aber mein Mann ist mit dem AUto auf der arbeit und zu Fuß geh ich die 7km bestimmt ncht 2 mal am Tag hn und 2 mal zurück un ddie strecke über die landstrasse geht auch sicher keins meiner Kinder allein.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 15:42 Uhr

naja morgens sind sie auch ne halbe stunde vor schulbeginn an der schule, ist ja auch nicht so das thema, sie sind dann auf dem schulgelände und spielen mit ihren freunden, aber ich find es nicht in Ordnung dass er mittags 45 minuten an der haltestelle an der hauptstrasse sitzt erst recht im Winter bei minus graden nicht.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von 3wildehühner am 01.07.2011, 16:55 Uhr

ich denke, du kannst dich beschweren, wie du willst-das wird nicht geändert werden. du hättest ja die möglichkeit gehabt, dass dein kind dieses busproblem nicht hat.
wenn du dich für eine weiter entfernte schule entscheidest, wirst du damit leben müssen, dass dein kind entweder so lange in der schule warten muss oder aber dass du es abholst.

die gemeinde/stadt muss nur sicherstellen, dass die kinder zu der zu ihr gehörigen schule hinkommen.

im übrigen geht meine große tochter auf ein privatgymnasium in der stadt und wenn sie nach der 4. stunde aus hat fährt da auch kein bus.
und das sind auch ganz normale linienbusse.

ich erwarte das aber auch nicht-ich hätte sie auch auf das kreisgymnasium geben können, dann gäbe es das problem nicht. aber das ist unsere freie entscheidung gewesen.

ich finde es etwas unverschämt von dir, dass du das erwartest, dass extra ein bus für eine handvoll kinder fährt.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 17:07 Uhr

ersten kann er nicht an der schule warten und dort bleiben, da wäre ich ja völlig mit enverstanden und 2. hatten sie bis vor 2 Wochen die Möglichkeit nach hause zu kommen, sie mussten nur enmal umsteigen. Durch die Busplanänderung übrigens für das Gymnasium, damit die Gymnasiasten 3 mal die Stunde nach hause kommen, bekommen die Kinder den Anschlussbus zum umsteigen nicht mehr, der fährt nämlich nun 5 min. eher weg.

Und ja natürlich hätte ich die Möglichkeit gehabt ihn hier unterzubringen, und die Gründe (die es durchaus gibt) muss ich jetzt hier nicht breittreten, aber ich glaube kaum, dass jemand von euch nochmal ein Kind an die örtliche Schule schicken würde, wenn sie vor 2 Jahren meinen großen auf die Förderschule stecken wollten, der die schule dann daraufhin gewechselt hat und nun in allen fächern zwischen 1-2 steht.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von DidiM am 01.07.2011, 17:22 Uhr

Hallo!
Es bleibt aber doch dein privates Problem, wie dein Kind die Wartezeit übersteht oder du es abholst/abholen läßt.
Hier sind auch Kinder auf eine "fremde" Schule gegangen und die Eltern haben sich zusammengetan und zahlen ca. 50,- pro Nase für ein Sammeltaxi.

Es ist doch kein Allgemeinproblem! Sonst könnte ja jeder kommen und seine Kinder kreuz-und quer in verschiedenen Schulen anmelden und die Allgemeinheit muß sich um die Beförderung/Kosten kümmern??? Wäre doch wohl nicht richtig.
Ich denke auch nicht, daß die Schule die Kinder 45 Minuten lang an der Hauptstraße warten läßt. Da solltest du dich nochmal erkundigen.
Selbst unsere zuständige Grundschule konnte längere Wartezeiten nicht verhindern, weil das Busunternehmen div. Schulen anfahren muß und nicht genügend Busse und Fahrer hat. So warten unsere Kinder auch 42 Minuten, wenn sie nach der 5. Std. aus haben.

Gruß,
Didi

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von kati1976 am 01.07.2011, 17:26 Uhr

der busfahrplan wurde sicher so geändert wie es die firma braucht, die gehen danach wann das höchste fahrgastaufkommen ist

es gibt die möglichkeit das ihr beim unternehmen anfragt ob es eine lösung gibt, aber wenn er warten muss, dann ist das so

ist hier manchmal auch so

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 17:44 Uhr

irgenwie weiß ich nicht, findet ihr es echt alle völlig in Ordnung das ein 1. Klässler 45 minuten an der bushaltestelle sitzen muss?? Und ich reg mich halt darüber auf, weil es eben bis vor 2 Wochen kein Problem gab mit den Buszeiten und jetzt schon. Und nein de Kinder die nicht im Hort sind, verlassen nach der schule das schulgelände und er lungert dann mit 6 jahren bei evtl. minusgraden 45 minuten an der hauptstrasse rum und ja das stört mich, würde es euch nicht stören wenn die Kids grade in die schule kommen? Mein großer wartet auch ab und an solange, aber nur einmal die woche und nicht täglich, aber mein kleiner müsste es täglich tun undn ja ich finde es nicht zumutbar, eben auch weil es bisher dieses Problem nicht gab.

Naja egal, ich schein wohl e einzige zu sein diedas nicht in ordnung findet, ichwerd mich nun zurst mit der schule in verbindung setzen undsonst mit edm Bürgermeister und dem busunternehmen sprechen.
Danke trotzdem.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von kati1976 am 01.07.2011, 17:51 Uhr

kannst du ihn denn nicht holen?

oder fahrgemeinschaft?

okay im winter bzw. täglich würde ich mein kind auch nicht 45 minuten sitzen lassen

aber ich denke nicht das, das busunternehmen den fahrplan ändert,

da müsst ihr euch sicher was einfallen lassen

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Christina mit Flo am 01.07.2011, 17:55 Uhr

Irgendwo schreibst du was von Hort also ist doch eine Betreuung in der SCHule generell möglich?
Würde versuchen ihn bis nach dem Mittagessen betreuen zu lassen.
Ansonsten isses wohl tatsächlich dein "privates" Problem :( Ich würde meinen Erstklässler nicht 45 Minuten an der Hst. sitzen lassen wollen. Könnt ihr vielleicht gemeinsam mit dem Rad fahren? Bist du zu Hause?

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 17:55 Uhr

nein ich kann ihn nicht holen, das würd ich ja gerne, aber mein Mann braucht das auto um zur arbeit zu kommen, er hat da leider auch keine andere Möglichkeit, weil die Busse oder Züge zu den Zeiten wo er sie bräuchte noch nicht, bzw. nicht mehr fahren. Fahrgemeinschaft ist so ne Sache, denn die anderen Kids haben teilweise nur 2-3 mal um die Zeit schule aus, so das da nicht jeder Tag für jedes Kind benötigt wird.

Naja wie gesagt, werd nun erstmal mit der schule sprechen, ob man da evtl. ne lösung finden kann.

LG

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 17:57 Uhr

ich bin an 3 tagen zu Hause, an den anderen beiden würde ich das zeitlich nicht schaffen, aber im WInter bei schnee usw. kann man ja auch nicht mit dem Rad fahren :-( Alles blöd irgendwie. Der Hort ist leider für die Arbeitenden Eltern reserviert udn da ich um die Zeiten eigentlich immer da bin hab ich keinen Anspruch. Aber wie gesagt, fahr nächste woche mal in die Schule, evtl. ist es ja doch rgendwie möglch das sie ihn nur kurz, also so ne halbe stunde mit beaufsichtigen.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von kati1976 am 01.07.2011, 17:58 Uhr

ja ich würde auch mit der schule sprechen ob er in der zeit btreut werden kann

viel glück, das ihr eine lösung findet

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von golfer am 01.07.2011, 18:17 Uhr

du hast es dir selbst eingebrockt....nein eigenlich deinem Kind.....es hätte doch beim 2. nicht laufen müssen wie beim ersten.....offensichlich ist es nciht so einfach mit dir....alos schon an ein 2. Auto gedacht...oder ich würde ihn echt 30 Minuten im Hort betreuen lassen.....bist dir echt sicher du machst das best für dein Kind...nur aus Sturheit.....man muss auch mal zurück rudern können.....

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selbst entschieden

Antwort von Miolilo am 01.07.2011, 18:23 Uhr

"Es gibt keinen schulbus, die knder müssen durchs halbe dorf zum normalen Linienbus und eben dieser fährt eben erst 55 minuten nach schulschluss"

Was ja wohl daran liegt, dass es im Normalfall keine Buskinder gibt, da alle fußläufig wohnen. Wenn ihr allerdings über einen Gastschulantrag diese Schule gewählt habt, besteht schlicht kein "Anrecht" auf einen zum Schulschluss passenden Busplan.

Ihr habt es selber gewählt, dann müsst ihr auch die Rahmenbedingungen in Kauf nehmen.

Mio

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Dein Wort hieß ja BESCHWERDE

Antwort von Henni am 01.07.2011, 18:29 Uhr

und wie gesagt: mach`S aber es bringt nichts! FRAGEN ob er die 45 Minuten woanders bleiben kann ist ja was anderes! Ich würde auch keien Kind 45 Minuten an die Haltestelle setzen..unsere Fahrschüler warten dann eben 35 im SChulhaus und gehen DANN raus! Oder sie laufen halt 1-2 Stationen des Busses weiter Richtugn Heimat..geht ja auch! aber BESCHWEREN bringt dir sicher NICHTS!

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Und immer wieder...

Antwort von huevelfrau am 01.07.2011, 19:14 Uhr

nach Aussage unserer Schule obliegt die Beförderungspflicht der Schule. Heisst, die Schule (bzw. Schulträger) hat dafür zu sorgen, das die Kinder ordnungsgemäss befördert werden. Und ja ich finde 45 Minuten auch zuviel.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Emmi67 am 01.07.2011, 20:08 Uhr

Ja klar- mich persönlich würde das auch stören, aber deshalb würde ich auch keine Schule für meinen Sechsjährigen wählen, die nur per Bus erreichbar ist, wenn es andere Schulen gibt, die näher dran sind. Und ansonsten würde ich mein Kind hinbringen und abholen. Wenn der Fahrplan nun mal wegen der Gymnasiasten geändert wurde (und das sind ja wohl viele), wird man ihn nicht wegen einer Handvoll Schüler wieder ändern. Dann würden wiederum die Eltern der Gymnsiasten protestieren....

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...ja aber...

Antwort von DidiM am 01.07.2011, 20:39 Uhr

Hallo!


...doch nicht zu jeder x-beliebigen Schule! Wer soll denn dafür aufkommen? Dann laß ich mein Kind in der 40 km entfernten Schule einschulen und der Schulträger/Staat/also alle! zahlen dafür?!?

Ich denke, Beschwerde ist der völlig falsche Weg. Sie sollte die anderen betroffenen Eltern fragen, vielleicht wissen die schon mehr. Und ansonsten auf Mitgefühl bauen und sehr freundlich! nachfragen, ob die Schule/Busunternehmen eine Lösung anbieten kann.

Eingebrockt hat sich die Posterin das selbst.

Gruß
Didi

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@huevelfrau

Antwort von tini80 am 01.07.2011, 21:07 Uhr

Du hast mit der Wartezeit einerseits Recht. Wenn man aber - so wie Luni - das Kind nicht an der GS am Ort, sondern an einer Gastschule einer anderen Gemeinde einschult (per Gastschulantrag), dann ist es Sache der Eltern, wie das Kind in diese Schule kommt.

So ist es zumindest hier in Bayern, deshalb wäre es für mich noch immer interessant, aus welchem Bundesland Luni kommt (da ja meines Wissens in einigen Bundesländern freie GS-Wahl herrscht, da wäre die Sache ja dann wieder etwas anders).

lG tini

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 21:43 Uhr

ohja, ich weiß was ich mache und das hat nichts mit Sturheit zu tun. Die schule hier ist einfach klein und schlecht, das seh nicht nur ich so und hab es am eigenen Leib erfahren sondern auch andere und mein Kind wird nicht in diese Schule gehen, von der ich im übrigen mal sehr viel gehalten hab. Und da werde ich auch nicht zurückrudern. Wie gesagt, bis vor 2 Wochen war es kein Problem die schule per Bus zu erreichen und für ein 2. Auto braucht man leider auch Geld und das ist nunmal im Moment nicht vorhanden, ist aber ja auch egal. Und wir mussten keinen Gastschulantrag stellen, wir haben hier freie Schulwahl und erst recht innerhalb der Gemeinde. Übrigens ist vn dem Nachbardorf nach hier zur Schule die Buslinie sichergestellt, warum andersrum nicht?

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Re: ...ja aber...

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 21:52 Uhr

Es ist doch nicht jede x-beliebige schule. Wr haben hier in der gemeinde 30 Dörfer, von diesen haben aber nur 6 Grundschulen. Das heißt auch vielen Ortschaften fahren die Kinder und es gibt viele Kinder die nicht auf die Schule am Ort gehen, sondern in eine Schule 1-2 Dörfer weiter, ist also ganz normal hier und eher die Regel. Für die Schulen wurde eine eigene Buslinie (!!!) bereitgestellt, die bis auf ein paar wenige Ausnahmen alles abdeckt, so un dnun gehören wir seit 2 Wochen auch zu den wenigen ausnahmen. Der Bus der 25 minuten nach schulschluss fährt, der eine wartezeit von 15 minuten mit sich bringen würde, könnte theoretisch locker hier an den 2 haltestellen vorbeifahren, das wäre grad mal ein Umweg von 1,5 km und vielleicht 4 minuten fahrzet mehr, warum wird an sowas nicht gedacht wenn alle Pläne umgestellt werden, damit vom Gymnasium der Bus alle 20 minuten abfährt. Ein Gymnasiast kann also keine 45 minuten warten aber en Grundschüler soll das machen.

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KEINE ANDERE GEMEINDE; SELBE GEMEINDE ANDERES DORF

Antwort von Luni2701 am 01.07.2011, 21:53 Uhr

die Gemeinde hat 30 Dörfer und in 6 Dörfern sind Grundschulen vorhanden. Hier brauchts KEINEN GASTSCHULANTRAG, die Kinder können ganz normal in der gewünschten Grundschule angemeldet werden.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von marie74 am 01.07.2011, 23:44 Uhr

Ich würde ein freundliches Schreiben, in dem du das Problem schilderst und die Anzahl der Kinder angibtst, die ungefähr betroffen ist (ausser den Erstklässlern werden ja noch mehr betroffen sein), an das Busunternehmen senden. Gut wäre es sicher, wenn viele der Eltern, die dasselbe Problem haben, unterschreiben. Außerdem würde ich an der Schule nachfragen,ob die nicht wissen, wer eventuell außder dem Busunternehmen noch zuständig sein könnte.

Wenn alles nichts fruchtet, kann man sich noch an die örtliche Zeitung wenden. Oder: in unserer Stadt gibts einen Stadtrat - da würden sie eventuell mal jemanden schicken, der sich das Problem anhört.

Ich finde die Wartezeit ebenfalls zu lang.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Tom2 am 02.07.2011, 16:38 Uhr

Die Frage ist doch einfach, ob Bedarf vorhanden ist. Nur wegen deinem Kind werden die den Fahrplan nicht wieder zurückändern, wenn es mehrere betrifft vielleicht schon. Es wird ja seinen Grund haben, dass eure Schule nicht mehr angefahren wird. Vielleicht ist dort die letzten drei Jahre keiner mehr zugestiegen, vielleicht wurde aber auch einfach ein Fehler gemacht, das können wir nicht wissen.

Tu dich mit anderen Betroffenen zusammen und wendet euch an die Schule. Aber nach Möglichkeit nicht als Beschwerde, sondern als Bitte - einen Anspruch hast du nicht, da dein Kind ja die Schule vor Ort besuchen könnte.

Falls es eine frühere Busverbindung gibt, wäre noch eine Möglichkeit, eine entsprechende Schulbefreiung zu beantragen, so dass dein Kind eher gehen darf um den früheren Bus zu erwischen.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Namens-Fee am 02.07.2011, 20:36 Uhr

Wenn diese Schule nicht die für Euch zuständige ist, wirst Du schlechte Karten mit etwaigen Einwendungen haben. Wegen ein paar Kindern, die eine andere Schule wählen, kann ja nun keine Bustour gestellt werden - wie soll das fininaziert werden?

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Re: Dennoch gibt es eine Schule vor Ort

Antwort von Namens-Fee am 02.07.2011, 22:04 Uhr

und somit muss keine Busverbindung zu den anderen möglichen Schulen bereitgehalten werden.
Kein Dorf muss und kann alle Optionen abdecken.
Natürlich könnte man freundlich anfragen, v.a. wenn noch mehr Kinder davon betroffen sein sollten, aber Beschwerde, wie Du es nanntest, kannst Du vergessen.

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Re: an wen wenden bei beschwerde wegen des Busplans?

Antwort von Carmar am 03.07.2011, 20:49 Uhr

Wenn der Busplan nicht geändert worden wäre, sondern schon immer so ungünstig gewesen wäre, was hättest du dann gemacht?
Trotzdem diese Schule genommen?

Schreibe nicht eine Beschwerde, sondern eine Anfrage.
Vielleicht warten die erst mal ab, wie der Bedarf der Erstklässler sein wird und richten dann doch noch einen Bus ein.

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NRW- so ist es hier:

Antwort von 3wildehühner am 04.07.2011, 11:13 Uhr

"Erstattungsfähig sind nur die Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden. Als nächstgelegen gilt grundsätzlich die Schule der gewählten Schulform, bei Berufskollegs die Schule mit dem entsprechenden Bildungsgang, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

Ganztagsangebote, die Sprachenfolge sowie besondere Unterrichts- und Kursangebote begründen keinen weitergehenden Erstattungsanspruch."


"Dem Schulträger obliegt keine Beförderungspflicht, sondern lediglich eine Kostentragungspflicht. Bei einer unzureichenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht für den Schulträger keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs (Beförderung mit eigenen oder angemieteten Bussen). In Betracht kommen kann auch eine pauschalierte Wegstreckenentschädigung für die Beförderung mit Privatfahrzeugen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen sieht die Schülerfahrkostenverordnung die Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung mit einem Taxi oder Mietwagen vor."

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