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Geschrieben von Philo am 28.12.2017, 20:00 Uhr

Operation in Ferien

Schließzeiten sind doch Urlaubszeiten, somit bekommt man den "kranken" Urlaubstag gutgeschrieben.
Man muss sich (bei uns) aber am Tag selbst bei einem Vorgesetzten krank melden, rückwirkend kann das (bei uns) nicht geltend gemacht werden.
LG, und alles Gute,
Philo

 
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