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Geschrieben von mama.frosch am 22.06.2012, 18:49 Uhr

wie lange folgende unterlagen aufbewahren?

- kontoauszüge
- alg2-bescheide
- nebenkostenabrechnungen
- mietvertrag und nebenkostenabrechnungen einer wohnung die vor einem jahr gekündigt wurde und in der ich garnicht mehr wohne
- strom-jahresabrechnungen
- kündigung von girokonto
- unterlagen (brief, auszüge) eines gekündigten bausparvertrages

so, ich glaub das wars ;-)

wer will kann raten womit ich mir heute die zeit vertrieben hab...

 
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