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Geschrieben von Hazeleyes am 22.06.2012, 19:13 Uhr

wie lange folgende unterlagen aufbewahren?

5 Jahre ist im Allgemeinen korrekt. Steuerbescheide und UL die zu einem Rechtsstreit evtl. führen könnten 6 Jahre. 10 Jahre Aufbewahrungsfrist gilt nur für Gewerbetreibende.

 
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