Geschrieben von mama.frosch am 22.06.2012, 18:49 Uhr |
wie lange folgende unterlagen aufbewahren?
- kontoauszüge
- alg2-bescheide
- nebenkostenabrechnungen
- mietvertrag und nebenkostenabrechnungen einer wohnung die vor einem jahr gekündigt wurde und in der ich garnicht mehr wohne
- strom-jahresabrechnungen
- kündigung von girokonto
- unterlagen (brief, auszüge) eines gekündigten bausparvertrages
so, ich glaub das wars ;-)
wer will kann raten womit ich mir heute die zeit vertrieben hab...
Re: wie lange folgende unterlagen aufbewahren?
Antwort von .mms. am 22.06.2012, 18:52 Uhr
sind alles nur meine angaben, wie ich es mache
- kontoauszüge - 5 jahre
- alg2-bescheide -
- nebenkostenabrechnungen - immer
- mietvertrag und nebenkostenabrechnungen einer wohnung die vor einem jahr gekündigt wurde und in der ich garnicht mehr wohne - wie oben
- strom-jahresabrechnungen - wie oben
- kündigung von girokonto - gar nicht
- unterlagen (brief, auszüge) eines gekündigten bausparvertrages - 5 jahre
Re: wie lange folgende unterlagen aufbewahren?
Antwort von kati1976 am 22.06.2012, 18:56 Uhr
ich habe jetzt Kontoauszüge aus den Jahren 2000-2005 vernichtet
ALG-Bescheide--mir wurde mal gesagt 10 jahre, weiß es aber nicht genau
den rest würde ich wohl lassen
Re: wie lange folgende unterlagen aufbewahren?
Antwort von Hazeleyes am 22.06.2012, 19:13 Uhr
5 Jahre ist im Allgemeinen korrekt. Steuerbescheide und UL die zu einem Rechtsstreit evtl. führen könnten 6 Jahre. 10 Jahre Aufbewahrungsfrist gilt nur für Gewerbetreibende.
Re: wie lange folgende unterlagen aufbewahren?
Antwort von .mms. am 22.06.2012, 19:14 Uhr
kontoauszüge wo allerdings was sehr sehr wichtiges drauf steht, würde ich auch für immer aufbewahren, man weiß ja nie
Re: wie lange folgende unterlagen aufbewahren?
Antwort von Hazeleyes am 22.06.2012, 19:17 Uhr
und wie sieht es aus mit...
Antwort von mama.frosch am 22.06.2012, 19:23 Uhr
unterlagen einer nicht mehr bestehenden versicherung?
krankenhaus-unterlagen (einwilligung in datenschutzkram, was man alles ausgehändigt bekommen hat, behandlungsvertrag)?
Re: und wie sieht es aus mit...
Antwort von Hazeleyes am 22.06.2012, 20:02 Uhr
Kommt darauf an, was für eine Versicherung. Hausrat, Haftpflicht usw. kann eigentlich weg. Bei Rentenversicherung was ich nicht was Du genau hast, die würde ich für alle Fälle behalten. Krankenhausunterlagen habe ich z.B. weggeschmissen. Wenn Du Dir unsicher bist, behalt es einfach, tut ja keinem weh.
Lg
Re: und wie sieht es aus mit...
Antwort von mama.frosch am 22.06.2012, 20:11 Uhr
aber das ganze olle gelumps nervt...
ist ne alte haftpflicht, die werde ich wohl entsorgen und den krankenhauskram auch, hebe nur die entlassungsbriefe auf.
gibt ein sattes lagerfeuer ;-)
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