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Geschrieben von LuanaBanana am 18.10.2019, 16:19 Uhr

Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Hallo an alle!

War bisher stille Mitleserin, doch habe ich mich jetzt mal selbst angemeldet, weil ich eine wichtige Frage zur Elternzeit habe bzw. sich für uns ein großes Problem auftut.

Situation ist folgende: Unsere Tochter wird am 18.11.19 1 Jahr alt und meine Elternzeit endet somit an diesem Tag und ich müsste am 19.11 wieder arbeiten (plan war Teilzeit mit 25 Stunden pro Woche). Mein Mann hat seine zwei Elternzeitmonate schon nach der Geburt verbraucht. Weitere einreichen ist schlecht, da er der Hauptverdiener ist.
Nun hatten wir Betreuung für unser Kind organisiert, die jetzt aber plötzlich und unerwartet weggebrochen ist :(
Elternzeitverlängerung kann ich nun nicht mehr beantragen. Die 7 Wochen Frist sind jetzt ja vorbei...... welcher Möglichkeiten haben wir:

1. Mein Mann nimmt Urlaub (hat zum Glück noch etwas Resturlaub) und ich trete die 25 Stunden ab Mitte November an und arbeite ab Mitte Dezember auf 450€-Basis, welches sich mit den Arbeitszeiten meines Mannes vereinbaren ließe?

2. Ich kündige (was ich eigentlich nicht möchte, da ich meine Arbeit gerne mache)?

3. Ein Monat Teilzeit, ab Mitte Dezember dann Elternzeit beantragen (geht das jetzt überhaupt noch?)?

4. Ein Monat Teilzeit und ab Mitte Dezember nur wenige Stunden auf Teilzeit (12,5 z.B., damit ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin)? In der Zeit, in der ich arbeiten bin, könnte sich meine Schwiegermutter eventuell kümmern.

Gibt es noch andere Möglichkeiten für uns? Bin richtig panisch gerade.....
Welche Möglichkeit wäre die günstigste für uns?
Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Ein ganz großes Dankeschön schon mal :)

Vg Luana

 
22 Antworten:

Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von sternenfee75 am 18.10.2019, 16:39 Uhr

Nur kurz als Info, der 18.11 ist der erste Arbeitstag, wenn ihr es nicht anders geschrieben habt, und nur 1 Jahr genommen habt.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 18.10.2019, 16:50 Uhr

Danke ja, hatte mich verschrieben...auweia

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Mareike92 am 18.10.2019, 16:53 Uhr

Ich versteh das jetzt nicht so ganz. Also irgendwie könnte dein Mann Urlaub nehmen und SchwieMu nach dem Kind gucken erstmal.
Du kannst immer noch beim JA anrufen und deine Situation schildern und auf eine andere Tagesmutter oder Kita Platz hoffen. Und dein Kind eingewöhnen.
Du hast ja auch generell drei Jahre Elternzeit und kannst die ja direkt beantragen.
Wie ihr euch finanziert,müsst ihr natürlich überlegen. Steht nan dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn man ein Kleinkind hat und keine Betreuung?

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 18.10.2019, 16:59 Uhr

Danke für deine Antwort.

Also der Urlaub von meinem Mann wäre nur auf den ersten Monat bezogen. Danach muss er definitiv wieder arbeiten. Meine Schwiegermutter ist Lehrerin und hat deshalb ihre Stunden vormittags. Sie hat auch oft nachmittags etwas zu erledigen, aber könnte z.B. einmal oder zweimal die Woche meine Maus nehmen. Somit könnte ich samstags arbeiten (bin Lageristin in einem großen Unternehmen) und zwei halbe Tage in der Woche. Dies würde eventuell funktionieren, wenn es sich so mit meinem Arbeitgeber vereinbaren ließe...

Eine andere Tagesmutter oder einen Kitaplatz bekommen wir definitiv nicht mehr, habe alles abgefragt

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 18.10.2019, 17:02 Uhr

- Du könntest mit deinem AG reden und die Situation erläutern, dass die Betreuung weggefallen ist. Dadurch später anfangen (im Dezember) zu Arbeiten mit weniger Stunden bis die Betreuungssituatuon geklärt ist.

- Jetzt nach alternativer Betreuung suchen. Weiß ja nicht was für eine Art Betreuung weggefallen ist. Macht Druck bei den Jugendämtern, weisst auf eure Notsituation hin.

Was für die drei genanntem Optionen für euch bzw. für dich die Beste ist, könnt nur ihr abwägen. Macht am Besten eine Liste mit Pro/Contra.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Mareike92 am 18.10.2019, 17:10 Uhr

Aber jetzt Elternzeit beantragen für weitere 2 Jahre, ist doch möglich.da kann der AG kaum verweigern rechtlich.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Saarlandmami2 am 18.10.2019, 17:18 Uhr

Doch die 2 Jahre kann der AG ablehnen. Sie hatte nur ein Jahr Elternzeit gemeldet und wollte dann wieder arbeiten.

Wobei das mit der teilzeit jetzt auch blöd ist. Der vollzeit Vertrag ist futsch. Besser sie hätte 2 Jahre gemeldet und dann im 2 Jahr teilzeit innerhalb der ez gearbeitet

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Felica am 18.10.2019, 17:28 Uhr

Ok, scheint leider als wenn ihr euch im Vorfeld nicht kundig gemacht habt, Mist.

ich versuche zu entwirren.

1. Wenn du ein Jahr EZ mitgeteilt hattest, dann endet die nicht am 18ten sondern am 17ten. heißt der 1te Geburtstag ist dein erster Arbeitstag.

2. Richtig scheiße ist es nicht gleich 2 Jahre EZ genommen zu haben und dann in der EZ in TZ zu arbeiten. Hoffe das kannst du noch drehen. Denn hättest du nämlich jetzt einfach mit deiner vertraglichen Kündigungsfrist den TZ-Vertrag wieder kündigen können und hättest dann daheim bleiben können. Zumal man in der EZ nicht gekündigt werden darf. Auch dann nicht wenn man in der EZ arbeitet. Das darf man nämlich bis zu 30 Std die Woche, dein VZ-Vertrag hätte dann einfach weiter geruht. So scheint der VZ-Vertrag futsch zu sein und du hast für den TZ einen neuen Vertrag abgeschlossen. Ich hoffe einfach mal das ist nicht der Fall.

3. der AG kann auf 7 Woche bestehen, muss es aber nicht. Weniger geht immer. Also so schnell wie möglich zum AG und dem die Lage schildern. Dann am besten auch gleich mal die EZ bis zum 2ten Geburtstag verlängern und sagen sobald du eine Betreuung hast, kommst du in TZ innerhalb der EZ zurück. Drücke die Daumen das das klappt.

Die ungünstigste wäre, Du hättest eine Änderungskündigung zu Lasten des VZ-Vertrages gemacht und müsstest nun auch noch den TZ-Vertrag kündigen. Den solange du in EZ bist, wärst du weiterhin versichert, selbst dann wenn du weder EG bekommst noch Gehalt. Das ist neben dem Kündigungsschutz der Vorteil bei EZ. Und deshalb sollte jeder, wo nicht 100% sicher ist das man nach dem EG wieder in VZ einsteigt, immer mindestens 2 Jahre EZ einreichen. weil wie gesagt EZ und Arbeiten in TZ sich nicht ausschließen.

ich drücke die Daumen wegen Gespräch mit dem AG.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Felica am 18.10.2019, 17:30 Uhr

Doch kann er. selbst mit 7 Wochen vorher. Weil sie weniger wie 2 Jahre angegeben hat. Fehler machen leider viele.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Philo am 18.10.2019, 19:10 Uhr

Mit dem Arbeitgeber sprechen!!!

Oft lässt sich da was klären.

Elternzeit beantragen - Dein Anspruch besteht aus 3 Jahren pro Kind. Heißt: einen Monat arbeiten und anschließend wieder in die Elternzeit. In dem Monat nimmt Dein Mann Urlaub / baut Überstunden ab / Schwiegermutter betreut das Kind etc.

MEIN erster Ansprechpartner wäre aber MEIN Arbeitgeber. Da finden sich meistens Lösungen, da Arbeitgeber meist darauf aus sind, ihr gutes Personal zu halten.

LG, Philo

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Schnegge89 am 18.10.2019, 20:19 Uhr

ab dem 1. Lebensjahr steht dir ein Kitaplatz zu. wende dich ans zuständige Jugendamt oder die Stadtverwaltung. die müssen dir einen Platz zuteilen. andernfalls kannst du klagen und die müssen dir deine gehaltseinbußen zahlen. das ist langwierig, aber zu 100% sicher.

meistens lassen die es nicht auf eine Klage ankommen und finden einen Platz. Nachteil ist, dass du keine freie Wahl hast. wenn die in einem zumutbaren Umkreis einen Platz finden, musst du den annehmen, egal, ob dir die Einrichtung gefällt oder nicht.

Stichwort kündigen: könntest du denn überhaupt die Kündigungsfrist einhalten?

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Blüte am 18.10.2019, 22:51 Uhr

Das stimmt so nicht, man hat lediglich mit einem 1-jährigen Anspruch auf Betreuung. Die kann auch in einer Grostagespflegestelle oder durch eine Tagesmutter erfolgen. Erst ab 3 Jahren hat das Kind einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 18.10.2019, 23:27 Uhr

Danke sehr für deine Antwort. Werde gleich mit meinem Arbeitgeber sprechen und ansonsten dann einen Monat so arbeiten und die Elternzeit beantragen für die Zeit in sieben Wochen

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:25 Uhr

Danke dir für deine Antwort :)

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:27 Uhr

Habe vergessen zu erwähnen, dass ich vorher auch nie einen Vollzeitvertrag hatte. Es würde sich also von den Stunden her nichts ändern, nur die Frage ob so teilzeit arbeiten oder eben Elternzeit weiter beantragen und trotzdem Teilzeit arbeiten. Arghh ist das alles kompliziert....

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:28 Uhr

Danke dir, ich werde Montag sofort mit meinem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen!

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:31 Uhr

So war auch meine Info und das habe ich auch gehört als ich nachgefragt habe.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:32 Uhr

Danke dir

Also Kündigungsfrist habe ich 4 Wochen allerdings ist das nicht das, was ich eigentlich möchte

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:34 Uhr

Wow super, du kennst dich richtig gut aus. Danke :)

Also habe nur einen TZ-Vertrag, der würde ja weiterhin bestehen, wenn ich jetzt verlängere und eigentlich sollte mein Arbeitgeber (so hoffe ich), nichts dagegen haben, da sich für ihn nichts ändern würde, wenn ich die gleichen Stunden mache wie vorher auch. Oder?

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Felica am 19.10.2019, 11:21 Uhr

Nein, man hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, das muss nicht KiTa sein.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von Felica am 19.10.2019, 11:22 Uhr

Man hat zwar Anspruch auf 3 Jahre, aber man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Hier hat die TE gesagt sie kommt nach einem Jahr wieder, also muss der AG erst wieder der EZ ab dem 2ten Geburtstag zustimmen. Alles andere ist freiwillig.

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Re: Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 17:14 Uhr

Frage ist nur, ob es für ihn einen Unterschied macht, ob ich nun 25 Stunden in Elternzeit arbeite oder 25 Stunden ohne Elternzeit?
Ab gesehen von der Kündigungsfrist, die aber nicht das Problem wäre, da sie mich als Mitarbeiterin gerne behalten wollen

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