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Geschrieben von Berlin! am 29.12.2020, 10:56 Uhr

Von verklagen war doch gar nicht die Rede

Sie hat doch lediglich gefragt, wie man diesen Vorfall rechtlich einordnet.
Mal zum bedenken für alle die, die das nicht schlimm finden:
Ihr bestellt Essen für den 18. Geburtstag (!) eures Kindes. Und dann kommt orgendwas, nicht das Essen, das ihr bestellt habt.

Juristisch ist der Fall relativ leicht einzuordnen (an dem orientiert, was im AP steht):
Du hast Essen bestellt, das ist im kern ein sog. Werkvertrag.
Den hat nun der Lieferant nicht oder zumindest nicht vollständig erfüllt, denn gleifert wurde ja etwas anderes.
Grundsätzlich hättet ihr also Anspruch auf das, was ihr bestellt habt.
Hinzu kommt, dass hier ja noch für einen Geburtstag bestellt wurde. es könnte (ich sage ausdrücklich: könnte) sich um ein sog. relatives Fixgeschäft handeln. Das hätte zur Folge, dass ihr keine Frist zur Nacherfüllung setzen müsst.

lange rede, kurz zusammengefasst:
natürlich habt ihr eine Anspruch auf Minderung. redet mit dem Lieferanten. Die reaktion von dort finde ich auch nicht adäquat.

 
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