Geschrieben von Schnitte78 am 07.11.2009, 15:48 Uhr |
Vaterschaft
Hi,
wer weiß, wer als vater in die Urkunde eingetragen wird, wenn ich, die Mutter während der Zeugung noch verheiratet bin (schon 3 Jahre getrennt, aber er bringt die Papiere nicht bei), von meinem neuen Partner schwanger werde, in der Schwangerschaft geschieden werde und meinen neuen Partner heirate?
Wer wird eingetragen? Der neue Ehemann, oder noch der alte, weil zur Zeugung noch verheiratet?
LG
Re: Vaterschaft
Antwort von Neniel am 07.11.2009, 15:52 Uhr
Es kommt nicht darauf an mit wem du verheiratet bist, sondern welcher Mann das Kind gezeugt hat. Du gibst den Vater des Kindes an, egal was drum herum mit verheiratet, nicht geschieden und neuem Partner ist.
Re: Vaterschaft
Antwort von leasmama87 am 07.11.2009, 15:54 Uhr
du gibst den biologischen vater an.
in der ehe ist es nur so, dass man keine vaterschaftsanerkennung machen muss..
gibst du aber einen anderen vater , also nicht deinen ehemann, steht dieser auch nicht drin, sondern der angegebene.
Das stimmt so nicht.
Antwort von keks79 am 07.11.2009, 15:58 Uhr
Es gilt die widerlegbare Rechtsvermutung, dass das Kind vom Ehemann ist, wenn man zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist. Zumindest war das bei einer Freundin so.
Ob der Zeitpunkt der Zeugung relevant ist, weiß ich nicht, würde mich mal bei einer Beratungsstelle oder einem Familienrechtsanwalt erkundigen, wenn Du Schwierigkeiten befürchtest.
Re: Vaterschaft
Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 15:58 Uhr
Es steht derjenige in der Geburtsurkunde mit dem du zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist.
LG
Re: Vaterschaft
Antwort von CoLuMa am 07.11.2009, 16:00 Uhr
Genau, so kenne ich das auch. Mit wem Du zum zeitpunkt der Geburt verheiratet bist, egal, ob zusammen lebend oder nicht, ist autpmatisch der Vater
aber wenn von vornerein ein anderer angegeben wird???
Antwort von leasmama87 am 07.11.2009, 16:01 Uhr
dann steht dieser doch auch drin, oder?
Nachtrag
Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 16:02 Uhr
Bist du bis dahin mit deinem neuen Freund verheiratet, gilt er auch als Vater.
Heiratest du einen anderen als den Erzeuger wird ER als Vater eingetragen. Ob er was damit zu tun hat oder nicht.
Bist du noch NICHT geschieden, steht dein "alter" noch in der Urkunde. Ob er Vater ist oder nicht.
Bist du geschieden (rechtskräftig) und noch nicht wieder verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt stehst du allein in der Urkunde und musst Vaterschaftsanerkennung machen lassen.
LG
Nur wenn man nix anderes angibt.
Antwort von mozipan am 07.11.2009, 16:03 Uhr
Wenn man aber den bilogischen Vater nach der Entbindung als Vater angibt, ist das meines Wissens wieder was anderes.
Im Übrigen ist nicht der Zeitpunkt der Zeugung, sondern der Zeitpunkt der Geburt ausschlaggebend und da bist du ja dann schon mit dem neuen verheiratet, oder?
Re: aber wenn von vornerein ein anderer angegeben wird???
Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 16:04 Uhr
Nein!!
Immer der Ehepartner steht in der Urkunde. Wenn die Scheidung läuft aber noch nicht rechtskräftig ist, steht erstmal der Ehemann drin. Kann aber geändert werden mit Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des nochehemannes.
Wird dann geändert mit rechtskraft der Scheidung
aber so einfach ist es doch auch nicht das wieder ändern zu lassen...
Antwort von leasmama87 am 07.11.2009, 16:09 Uhr
oder seh ich das falsch?
Der leibliche Vater muss halt ne Vaterschaftsanerkennung machen.
Antwort von keks79 am 07.11.2009, 16:10 Uhr
Ist halt kompliziert geregelt.
Re: aber so einfach ist es doch auch nicht das wieder ändern zu lassen...
Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 16:20 Uhr
naja, ist halt behördenkram.
wenn sie aber mi dem leiblichen vater zum zeitpunkt der geburt verheiratet ist, isses eh wurscht. dann steht ja der richtige vater drin.
Re: das stimmt nicht so ..........
Antwort von glitzermaus71 am 07.11.2009, 18:23 Uhr
wir sind nämlihc das beste beispiel vor kurzem gewesen........
laut deutschem recht war ich hier nämlich noch verheiratet,obwohl ich in belgien schon geschieden war.
das war ein hin und her und hat nerven ohne ende gekostet.
der leibliche vater meines sohnes musste vaterschaft anererknnen und ich musste erst die "richtigen"scheidungspapiere hervorbringen bevor mein jetztziger partner und auch vater meines sohnes eingetragen wurde.
ansonsten wäre tatsächlich mein Exmann (da ich ja hier noch nicht als geschieden galt) eingetragen
also so einfach ist das nicht alles......