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Geschrieben von Clivi8 am 09.08.2016, 11:34 Uhr

Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz

Grundsätzlich kann sie sich scheiden lassen. Im Scheidungsverfahren tragen regulär beide Parteien die Kosten zu je ein Halb. Die Frage ist allerdings, wie hoch ihre Ratenzahlung im Rahmen der Privatinsolvenz an die Gläubiger ist. Bei dem Einkommen, die unterhaltspflichtigen Kinder abgerechnet (zahlt er denn Kindesunterhalt?) kann man ggf überlegen, für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ich denke sogar, dass sie gute Chancen hat, diese zu bekommen, da das Einkommen jetzt nicht so hoch ist und man ja zudem die monatlichen Belastungen (im Rahmen der Insolvenz) und die regulären Ausgaben zum Lebensunterhalt beachten muss.

 
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