Geschrieben von Clivi8 am 09.08.2016, 11:34 Uhr |
Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz
Grundsätzlich kann sie sich scheiden lassen. Im Scheidungsverfahren tragen regulär beide Parteien die Kosten zu je ein Halb. Die Frage ist allerdings, wie hoch ihre Ratenzahlung im Rahmen der Privatinsolvenz an die Gläubiger ist. Bei dem Einkommen, die unterhaltspflichtigen Kinder abgerechnet (zahlt er denn Kindesunterhalt?) kann man ggf überlegen, für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ich denke sogar, dass sie gute Chancen hat, diese zu bekommen, da das Einkommen jetzt nicht so hoch ist und man ja zudem die monatlichen Belastungen (im Rahmen der Insolvenz) und die regulären Ausgaben zum Lebensunterhalt beachten muss.
- Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Anny 09.08.16, 11:00
- Re: Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Narni@ 09.08.16, 11:24
- Re: Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Clivi8 09.08.16, 11:34
- Unterhalt zahlt er nicht - Anny 09.08.16, 11:42
- Re: Unterhalt zahlt er nicht - Clivi8 09.08.16, 11:44
- Unterhalt zahlt er nicht - Anny 09.08.16, 11:42
- Re: Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Patti1977 09.08.16, 12:44
- Insolvenzanwalt - Littlecreek 09.08.16, 15:28