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Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz

Thema: Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz

Hat da irgendjemand Ahnung von????? Ich habe absolut keinen Schimmer davon! Und zum googeln scheinbar noch nicht wach genug. Denn ich finde nur Privat Insolvenz durch die Scheidungskosten... Also zum Fall: Sie hat Privatinsolvenz, verdient 1800€ Netto, 3 Kinder im Haushalt, der große ist 20 und ausgezogen. Nun möchte sie sich scheiden lassen. Der Ex Partner sagt, dann wäre die Insolvenz futsch. Sie müsste, durch die Höhe des Einkommens einen Teil der Scheidung zahlen, was sie nicht auf einmal zahlen kann. Dadurch hätte sie Schulden. Und während der Insolvenz darf man ja keine Schulden machen.... Für den großen muss sie nichts zahlen, der steht komplett auf eigenen Füßen, falls das irgendwie wichtig ist. Also Frage ist. Kann sie die Scheidung einreichen ohne die Insolvenz damit zu gefährden, oder muss sie warten, bis die Insolvenz vorbei ist? Ich hatte ihr geraten zum Berater zu gehen. Dieser ist zur Zeit im Urlaub. Lg. Anny

von Anny am 09.08.2016, 11:00



Antwort auf Beitrag von Anny

Ja kann sie. Die Insolvenz läuft weiter.wie das mit den Kosten ist weiß ich nicht.

von Narni@ am 09.08.2016, 11:24



Antwort auf Beitrag von Anny

Grundsätzlich kann sie sich scheiden lassen. Im Scheidungsverfahren tragen regulär beide Parteien die Kosten zu je ein Halb. Die Frage ist allerdings, wie hoch ihre Ratenzahlung im Rahmen der Privatinsolvenz an die Gläubiger ist. Bei dem Einkommen, die unterhaltspflichtigen Kinder abgerechnet (zahlt er denn Kindesunterhalt?) kann man ggf überlegen, für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ich denke sogar, dass sie gute Chancen hat, diese zu bekommen, da das Einkommen jetzt nicht so hoch ist und man ja zudem die monatlichen Belastungen (im Rahmen der Insolvenz) und die regulären Ausgaben zum Lebensunterhalt beachten muss.

von Clivi8 am 09.08.2016, 11:34



Antwort auf Beitrag von Clivi8

Er ist arbeitslos.

von Anny am 09.08.2016, 11:42



Antwort auf Beitrag von Anny

dann kann sie und auch er Verfahrenskostenhilfe (= Prozesskostenhilfe) beantragen für die Scheidung...

von Clivi8 am 09.08.2016, 11:44



Antwort auf Beitrag von Anny

Sie soll zu einer Beratungsstelle gehen für Insolvenz.

von Patti1977 am 09.08.2016, 12:44



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Der Berater ist im Urlaub

von Anny am 09.08.2016, 13:05



Antwort auf Beitrag von Anny

aber doch nicht ewig. ich tippe auf Druck vom ex. aber richtige Auskunft hier ist wie Lotto.

von Patti1977 am 09.08.2016, 13:17



Antwort auf Beitrag von Anny

Wenn sie eine Privatinsolvenz laufen hat und wie ich vermute bereits in der Wohlverhaltensperiode ist, hat sie einen Insolvenzverwalter und einen Insolvenzanwalt, der das Verfahren leitet. Den kann sie kontaktieren. Ich persönlich halte es für Angstmacherei. Sie kann für die Scheidung Beihilfe beantragen, die dann eigentlich übernommen werden müsste, da sie ja jetzt kein Einkommen über dem pfändungsfreien Betrag hat.

von Littlecreek am 09.08.2016, 15:28