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von Littlecreek  am 09.08.2016, 15:28 Uhr

Insolvenzanwalt

Wenn sie eine Privatinsolvenz laufen hat und wie ich vermute bereits in der Wohlverhaltensperiode ist, hat sie einen Insolvenzverwalter und einen Insolvenzanwalt, der das Verfahren leitet. Den kann sie kontaktieren.
Ich persönlich halte es für Angstmacherei. Sie kann für die Scheidung Beihilfe beantragen, die dann eigentlich übernommen werden müsste, da sie ja jetzt kein Einkommen über dem pfändungsfreien Betrag hat.

 
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