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von Littlecreek am 09.08.2016, 15:28 Uhr |
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Insolvenzanwalt
Wenn sie eine Privatinsolvenz laufen hat und wie ich vermute bereits in der Wohlverhaltensperiode ist, hat sie einen Insolvenzverwalter und einen Insolvenzanwalt, der das Verfahren leitet. Den kann sie kontaktieren.
Ich persönlich halte es für Angstmacherei. Sie kann für die Scheidung Beihilfe beantragen, die dann eigentlich übernommen werden müsste, da sie ja jetzt kein Einkommen über dem pfändungsfreien Betrag hat.
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- Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Anny 09.08.16, 11:00
- Re: Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Narni@ 09.08.16, 11:24
- Re: Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Clivi8 09.08.16, 11:34
- Unterhalt zahlt er nicht - Anny 09.08.16, 11:42
- Re: Unterhalt zahlt er nicht - Clivi8 09.08.16, 11:44
- Unterhalt zahlt er nicht - Anny 09.08.16, 11:42
- Re: Tatsache oder Angstmache? Scheidung und Insolvenz - Patti1977
09.08.16, 12:44
- Insolvenzanwalt - Littlecreek
09.08.16, 15:28
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