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Geschrieben von Lexxy2509 am 04.04.2017, 11:09 Uhr

Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Großeltern haben nicht automatisch ein Umgsngsrecht. Eine ausführliche Erklärung findest du hier:
www.kanzlei-poppe.eu/puplikationen_details_405_13_303_118.html

Damit Großeltern ein Umgangsrecht (gerichtlich) durchsetzen können muss der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl dienen. Dabei liegt die Beweislast bei den Großeltern.

Dazu ein kurzer Auszug:
"Allein das Bestehen einer Verwandtschaft begründet noch keine Vermutung für die Kindeswohldienlichkeit des Umgangs.
Eine Vermutung für die Kindeswohldienlichkeit erkennt die Rechtsprechung erst dann an, wenn das Kind bereits gewachsene Bindungen zu den Großeltern besitzt. Solche Bindungen bestehen beispielsweise dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Großeltern die Kinder in der Woche regelmäßig versorgen oder das Enkelkind in der Vergangenheit häufiger gemeinsame Urlaube mit den Großeltern verbracht hat.
Außerdem gilt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den Großeltern über den Umgang, dass das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang hat. Das bedeutet, dass ein Umgang gerade im Falle einer angespannten Situation zwischen Eltern(teilen) und Großeltern nur dann in Frage kommt, wenn eine starke und ausgeprägte Großeltern-Enkel-Beziehung vorliegt, dies auch durch die Großeltern nachgewiesen werden kann und die Großeltern den Konflikt mit den Eltern nicht noch von sich aus z.B. durch herabwürdigende Äußerungen und einer unversöhnlichen Haltung befeuern."

 
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