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von Antoniaaa27  am 03.04.2017, 14:15 Uhr

Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Hallo ihr lieben, und zwar habe ich im Januar meinen Sohn zur Welt gebracht, seitdem ist es echt schlimm mit meinen Schwiedereltern, am Anfang konnte ich nicht richtig stillen, da sagte meine Schwiegermutter zu mir ich würde das Kind verhungern lassen, wenn um 10 Uhr morgens der Rolladen nich unten ist sagt sie ich liege nich im Bett und geh mit meinem Kind nicht ans Licht andere Mütter sind schon um 8 Uhr unterwegs... Sie behauptet ich gefärde mein Kind weil ich zum Arzt fahre und ihn mit ins Wartezimmer nehme... Weil ich abgestillt habe und jetzt Fläschen gebe sagt sie Muttermilch ist das beste... Jetzt hat sie letztes Wochenende als ich mit meinem Freund ein Wochenende weg war meine Unterlagen durchsucht. Ich möchte ihr jetzt den Kontakt zu meinem Kind verwähren, es reicht mir. Ich weis das das mein Recht ist. Aber wollte euch mal fragen wie ihr das so seht? Liebe Grüse

 
17 Antworten:

Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von binesonnenschein am 03.04.2017, 14:48 Uhr

Es gibt 2 Dinge, die du tun musst: Du musst dir mit deinem Mann einig sein was der Schwiegermutter erlaubt ist und was nicht und dann müsst ihr eine Grenze ziehen. Bis hierhin und nicht weiter. Tipps geben ja, aber rumnörgeln nein. Helfen ja, aber Sachen durchwühlen eindeutig nein.

Wenn ihr es nicht JETZT macht, also eine Abgrenzung vornehmen, wird es nur noch schlimmer werden und im Streit enden.

Und ansonsten hilft es auch, bei "Kleinigkeiten" einfach wegzuhören, sich seinen Teil zu denken und nicht auf die Barrikaden zu gehen. Deine Schwiegermutter hat halt früher Dinge über Babypflege gelernt, die man heute anders macht. Nicht alles war damals schlecht und aber auch nicht alles ist heute schlecht. Es ist einfach anders. Da kannst du auch mal großzügig darüber hinweghören (Stichwort "Stillen ist das beste fürs Kind"... jaja!).

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von zwergchen31 am 03.04.2017, 14:49 Uhr

Großeltern haben ein Umgangsrecht... Das mal am Rande...

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von kanja am 03.04.2017, 14:53 Uhr

Hat sie auf euer Kind aufgepasst, während ihr weg wart?
Was hat sie denn gesucht und woher weißt du das überhaupt?

Wohnt ihr zusammen?

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Antoniaaa27 am 03.04.2017, 15:05 Uhr

Nein soe wohnt am anderen Ende der Stadt, aber sie hat einen Schlüssel und ist in die Wohnung. Und nein, Groseltern haben kein Umgangsrecht! Wenn die Eltern dem Umgang verbieten müssen sie sich dran halten. Meine Schwester ist Anwältin, und sagte das, sie wird es wohl wissen.

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von kanja am 03.04.2017, 15:09 Uhr

Aber was hat sie denn bloß gesucht????
Und was sagt dein Freund dazu, er hat ja immerhin auch Mitspracherecht?

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von ösitina am 03.04.2017, 15:09 Uhr

das stimmt doch gar nicht, keiner deiner angaben würde aussagen dass die großeltern kein umgangsrecht bekämen...

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Mutti69 am 03.04.2017, 15:13 Uhr

Ich sehe es so, dass Muttermilch in den ersten Monaten der Flaschennahrung vorzuziehen ist.

Reicht die eigene Milch nicht aus und die Kindesentwicklung stagniert, sollte man sich andere Möglichkeiten überlegen, weil das Kind hungert.

Darüber hinaus denke ich, Licht und Sonne ist wichtig für die Vitamin D-Produktion.

Wenn man zum Arzt fährt, ist es - zumal wenn man nicht stillt und geeignete Betreuungspersonen zur Hand hat - sinnvoll, das Kind daheim zu lassen.

Ich finde deine SM absolut sachlich in ihrer Argumentation.

Das mit dem Schnüffeln geht gar nicht (wenn dem so war), aber vielleicht wollte sie dir helfen und Unterlagen für den zweiten Bildungsweg für dich zusammen suchen?

Deine Schwester mag Rechtsanwältin sein, aber ist sie auch gut? Ich habe da meine Zweifel.

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Hubbeldubbel am 03.04.2017, 15:14 Uhr

Nicht ganz :-)

Großeltern können ein Recht auf Umgang haben, wenn dies dem Wohle des Kindes dient. Hierbei geht es weniger um die Wünsche/Bedürfnisse der Großeltern...

Haben Großeltern und Kind sich also in 5 Jahren 2 x getroffen, passiert da gar nichts.

Entstanden ist das "Umgangsrecht" der Großeltern eher wegen den Scheidungs-/Trennungskindern...

Damit diese ihre Großeltern auch weiterhin sehen. In solchen Fällen werden Verhandlungen gewonnen.

Sind sich die Eltern jedoch einig, dass der Umgang zu bestimmten Großeltern nicht gut ist und es findet keinerlei Kontakt statt, ist das Verfahren (fast) nicht zu gewinnen.

Wir haben einen "Opa" der unser Kind noch nie gesehen hat. Er wird nicht klagen aber würde er, so würde er mit gewaltiger Wahrscheinlichkeit verlieren. Da müsste der Richter schon im Vollrausch sein...

Von daher, unterscheiden ob Trennungsenkel oder Eltern sich einig.

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von wolfsfrau am 03.04.2017, 15:16 Uhr

Ich bin im Grunde recht großzügig, aber wenn jemand meine Unterlagen durchwühlt....das geht gar nicht.

Wenn ihr zusammen wohnt, musst du dafür sorgen, dass ihr eure Räume abschließen könnt.
Wenn sie einen unbeobachteten Moment genutzt hat, wird es den in Zukunft nicht mehr geben.
Das müsst ihr ihr aber auch klar so sagen.

Für alles andere musst du dir ein dickeres Fell zulegen.
Man bekommt ja gerne ungefragt Ratschläge, die kein Mensch braucht. Sei es, weil es veraltete Sachen sind, sei es, weil die persönlichen Meinungen und Vorlieben nun mal verschieden sind.

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Antoniaaa27 am 03.04.2017, 15:23 Uhr

Ich und mein Freund wohnen zusammen ja, seine Mutter am anderen Ende der Stadt, als wir zwei Tage weg waren kam sie zu uns nachhause und durchwühlte meine Ordner um zu schauen ob ich auch eine Ausbildung hätte... Ich weis das der Kontakt zu Groseltern zu verbieten ist, da könnt ihr noch hundert mal sagen dem ist jicht so, ich kenne eine im Ort deren Groseltern ist der Kontakt auch verweigert und das seit Jahren.

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Kannst du eigentlich keine Fragen beantworten????

Antwort von kanja am 03.04.2017, 15:25 Uhr

1. Woher weißt du, dass sie gewühlt hat?

2. Was sagt dein Freund dazu?

Wenn du mit der Frau genau so schlecht kommunizieren kannst wie hier, dann wundert mich nichts.

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Christine70 am 03.04.2017, 15:28 Uhr

Schlösser austauschen....... mehr Tipps hab ich nicht.

Ich bin da auf der Seite von Mutti. So unrecht hat deine SM nicht.

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Mutti69 am 03.04.2017, 15:31 Uhr

Haha, dann lag ich ja richtig

Du hast keinen hohen Bildungsgrad?

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von zwergchen31 am 03.04.2017, 17:35 Uhr

Gut, hier war das anders. Die Großeltern meiner Nichte haben ihr Umgangsrecht geltend gemacht. Was allerdings schon 15 Jahre her ist ^^

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von zwergchen31 am 03.04.2017, 17:39 Uhr

Dann mach einfach. Meine Auseinandersetzungen mit meinem Schwiegervater hab ICH ausgetragen. Seine Enkel durfte er weiterhin sehen, denn mit ihnen ging er vernünftig um. Warum dann den Kindern den Opa nehmen, mit dem ich nicht klargekommen bin...
Was du beschreibst, ist eigentlich "Kindergarten". Lediglich den Schlüssel würde ich ihr wieder abnehmen.

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Vreni1982 am 03.04.2017, 20:37 Uhr

Gute Antwort!

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Re: Schwiegermutter mischt sich in alles ein

Antwort von Lexxy2509 am 04.04.2017, 11:09 Uhr

Großeltern haben nicht automatisch ein Umgsngsrecht. Eine ausführliche Erklärung findest du hier:
www.kanzlei-poppe.eu/puplikationen_details_405_13_303_118.html

Damit Großeltern ein Umgangsrecht (gerichtlich) durchsetzen können muss der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl dienen. Dabei liegt die Beweislast bei den Großeltern.

Dazu ein kurzer Auszug:
"Allein das Bestehen einer Verwandtschaft begründet noch keine Vermutung für die Kindeswohldienlichkeit des Umgangs.
Eine Vermutung für die Kindeswohldienlichkeit erkennt die Rechtsprechung erst dann an, wenn das Kind bereits gewachsene Bindungen zu den Großeltern besitzt. Solche Bindungen bestehen beispielsweise dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Großeltern die Kinder in der Woche regelmäßig versorgen oder das Enkelkind in der Vergangenheit häufiger gemeinsame Urlaube mit den Großeltern verbracht hat.
Außerdem gilt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den Großeltern über den Umgang, dass das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang hat. Das bedeutet, dass ein Umgang gerade im Falle einer angespannten Situation zwischen Eltern(teilen) und Großeltern nur dann in Frage kommt, wenn eine starke und ausgeprägte Großeltern-Enkel-Beziehung vorliegt, dies auch durch die Großeltern nachgewiesen werden kann und die Großeltern den Konflikt mit den Eltern nicht noch von sich aus z.B. durch herabwürdigende Äußerungen und einer unversöhnlichen Haltung befeuern."

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