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Geschrieben von Isabella0007 am 03.04.2017, 11:58 Uhr

Hartz4

Hallo,
kennt sich hier jemand mit Hartz4 aus?
Es geht um meine Schwiegereltern.
Beide haben irgentwie kein Bock zu arbeiten und leben lieber in den Tag hinein.
Nun sollen sie laut JobCenter fleißig Bewerbungen schreiben...Habe die natürlich auch kein Bock drauf.
Nun kamen die auf die Idee sich beim Arzt ein Attest zu holen das die nicht arbeitsfähig sind.Ist das denn so einfach?
Ab wann gilt man bei der ARGE als nicht vermittelbar?
Ab wann bekommt man Sanktionen?


Gruß Isa

 
43 Antworten:

Re: Hartz4

Antwort von Kira75 am 03.04.2017, 12:06 Uhr

Warum interessiert Dich das so sehr, die beiden sind erwachsen!?
...oder um wen geht es hier?

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Re: Hartz4

Antwort von Zero am 03.04.2017, 12:08 Uhr

Nicht vermittelbar ist jemand, der nachweislich Krank ist.
Wenn der Sachbearbeiter sich nicht schlüssig ist, wird derjenige zum Amtsarzt ins Arbeitsamt (der zuständige Arzt hat bei uns 2 Räume zur Untersuchung) geschickt um zu sehen, ob das Attest vom Arzt richtig ist.
Was bei mir der Fall - allerdings war das 1 Jahr nach meiner OP von knapp über 3 Jahren.
Sollte herausgefunden werden (was sehr schnell gehen kann), dass der zu Vermittelnde die Arge an der Nase herumführt gibt es Saktionen, die bis zur Streichung des Bezugs gehen kann.
Bewerbungen müssen trotzdem geschrieben werden - muss ich auch nicht, obwohl ich arbeite. Da ich aber (noch) aufstockend ALG 2 gekomme, komme ich da nicht drum herum.

Deine Schwiegereltern sollten das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn sie nachweislich Arbeitsfähig sind - und sei es nur ein paar Stunden am Tag - sollten sie das auch Wahrnehmen und sich das Geld verdienen.

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Re: Hartz4

Antwort von jackiedesnoo am 03.04.2017, 12:08 Uhr

Nun ja, so einfach ist das nicht. Es besteht aber die möglichkeit über die Arge ein Ärztliches Gutachten erstellen zu lassen. Im wiefern das bei deine schwiegereltern ( und dann gleich beide) gemacht wird, entscheidet natürlich die Arge. Sind sie aber arbeitsunfähig, müssen die Rente beantragen und bekommen dan ggf Sozialgeld wenn die Rente nicht ausreicht. Wie alt sind die denn?

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Re: Hartz4

Antwort von Isabella0007 am 03.04.2017, 12:10 Uhr

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Und kann man nicht einfach mal normale Antworten auf Fragen bekommen?
Man man...

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Re: Hartz4

Antwort von mausebär2011 am 03.04.2017, 12:11 Uhr

Naja, ich sags mal so.

Wer zu Hause sitzen bleiben möchte aber keine Sanktionen riskieren will weil er keine Bewerbungen schreibt (man könnte ja nachher doch angenommen werden). Der muss eben eine richtig beschissene Bewerbung abgeben.

Meine Mutter hat das als sie jung war mal eine weile gemacht. Sie hat zb. die Bewerbungen mit einem roten Stift geschrieben oder auch mal ganz unmögliche Dinge reingeschrieben.


Ob und wie gut man sowas findet kann jeder selber entscheiden.
Ich finds ja ziemlich dämlich. Aber naja, ist jedem seine Sache.

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Re: Hartz4

Antwort von lalelula am 03.04.2017, 12:18 Uhr

was ist in deinen Augen denn eine "normale" Antwort? Tipps, Tricks, Kniffe, wie man am besten das Amt besch**?

Ich hoffe nur, das sie keinen Arzt finden werden, der diese Faulheit unterstützt oder der SB so auf Zack ist, deine Schwiegereltern und Ansinnen zu durchschauen..

mir wird echt übel, wenn ich sowas lese.. auf kosten der Allgemeinheit sic einen Lenz machen.. unfassbar..

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Re: Hartz4

Antwort von ösitina am 03.04.2017, 12:20 Uhr

DAS ist aber absolut keine normale Frage!!!!

die dir gegebenen antworten waren, wie ich finde sogar noch unglaublich nett und teilweise sogar informativ..

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Re: Hartz4

Antwort von Pebbie am 03.04.2017, 12:22 Uhr

Wer lt. Jobcenter mehr als 15 Std/Woche arbeiten kann ist für das Amt vermittelbar.
Wenn es Gründe gibt die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln, muss man zum med. Dienst der Arbeitsagentur.
Ich habe jetzt ALG1 für 11 Monate bekommen, weil ich auf Grund langer Arbeitsunfähigkeit ausgesteuert wurde. Auf Grund meiner Krankheiten musste ich nicht zum med. Dienst, das wurde nach Aktenlage entschieden.

Ich könnte wenn ich von solchen Leuten wie denen von Dir beschriebenen lese.
Die machen es Leuten die wirklich krank sind schwer wenn sie wirklich arbeitsunfähig sind, weil irgendwann ist man erst mal aus Prinzip skeptisch wenn mal wieder einer mit einer AU kommt.
Denen sollte man alles streichen......

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Sie ist ja nur auf die erste Antwort angesprungen...

Antwort von Malefizz am 03.04.2017, 12:23 Uhr

Obwohl selbst diese sehr berechtigte Fragen waren, ohne unnormal zu sein.

Hat wohl genau auf so etwas gewartet.

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Re: Hartz4

Antwort von Danyshope am 03.04.2017, 12:26 Uhr

Mein Mann hat, um vom Hartz4 weg zu kommen, mehrere Wochen im Koma liegen müssen und ist jetzt Erwerbsunfähig da Pflegefall und schwere Behinderung.

Rate doch mal deinen Schwiegereltern dazu.

Ach ja, und wer die Ironie findet, der darf sie gerne behalten.

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Re: Sie ist ja nur auf die erste Antwort angesprungen...

Antwort von ösitina am 03.04.2017, 12:27 Uhr

scheint so, dennoch war wie du sagst auch diese ok, kira war ja noch nett, andere hätten es wohl ganz anders formuliert

und ist doch wahr, es geht sie ja gar nix an..

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Re: Sie ist ja nur auf die erste Antwort angesprungen...

Antwort von Malefizz am 03.04.2017, 12:30 Uhr

Es ist offenbar zu wenig los hier, da muss man wirklich sehr stark auf totale Konfrontation gehen, auch wenn es wegen absolut harmlosen Antworten ist...

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Re: Hartz4

Antwort von Hubbeldubbel am 03.04.2017, 12:30 Uhr

Man muss mind. 3 Stunden tägl. arbeiten können. Kann man das nicht mehr - gibt's Sozialhilfe nach SGB 12 ... und man entkommt dem Bewerbungszwang und Co.

Natürlich überprüft das ein Amt aber genauestens.

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Re: Hartz4

Antwort von zwergchen31 am 03.04.2017, 12:37 Uhr

Lass sie machen. Es sind erwachsene Menschen und es ist NICHT deine Baustelle. Fertig aus.
Nur eines: Attest vom Arzt bringt nichts auf Dauer.

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Re: Sie ist ja nur auf die erste Antwort angesprungen...

Antwort von ösitina am 03.04.2017, 12:43 Uhr

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Re: Hartz4

Antwort von salzstange am 03.04.2017, 12:46 Uhr

wenn es wirklich um die Schwierelten geht, brauchst du dich nicht zu kümmérn
geht dich nichts an. Ob das geht oder nicht. Du erweckst mir den Eindruck, das Ihr selbst es versuchen wollt. sorry aber für meine Schwiereltern frage ich nicht in einem Forum nach.

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dann bekommt man die maßnahme bewerbungstraining :-)

Antwort von 32+4 am 03.04.2017, 12:56 Uhr

.

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Re: Hartz4

Antwort von Isabella0007 am 03.04.2017, 12:59 Uhr

Na sicherlich geht es hier nicht um mich...Was ist dass denn für eine dämliche Unterstellung.Wir haben halt Sorge das mein Mann nachher noch für die beiden aufkommen muss.Er verdient sehr gut.Darum frage ich.Wir haben nämlich kein Bock für die Faulenzer mit arbeiten zu gehen.

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Re: Hartz4

Antwort von zwergchen31 am 03.04.2017, 13:05 Uhr

Och glaub mir... das wird nicht passieren. Da kommen Bewerbungstraining, amtsärztliche Untersuchen, psychologische Untersuchung und noch so einiges auf sie zu. Sanktionen kommen als erstes, zuerst 10%, dann 30% und dann 100%. Glaube ich. 100% bedeutet, dass u.a. auch die Miete nicht mehr gezahlt wird.

Lehnt dich zurück und entspanne dich.

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Re: Hartz4

Antwort von lalelula am 03.04.2017, 13:09 Uhr

Na das liest sich ja komplett anders..

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Re: dann bekommt man die maßnahme bewerbungstraining :-)

Antwort von mausebär2011 am 03.04.2017, 13:14 Uhr

DAS ist dann natürlich ganz doof.

Meine Mutter hatte das Pech das sie einer beim Amt verpetzt hat.
Gabs einen auf den Deckel und gut war.

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Re: Hartz4

Antwort von Mutti69 am 03.04.2017, 13:21 Uhr

Dafür, dass du und auch dein Mann mit größter Argwohn und Abscheu über das faule Gesindel sprecht, habt ihr ja prima Einblicke in ihre gesundheitliche Konstitution

So von wegen vor der eigenen Tür kehren und so, den Splitter im Auge der anderen suchen und den Balken im eigenen nicht bemerken...Du verstehst?

Wenn du so genau Bescheid weist, dann wäre auch eine Anzeige möglich. Wegen Sozialleistungsbetrug.

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Re: Hartz4

Antwort von Asia. am 03.04.2017, 13:25 Uhr

Wenn ihr für sie nicht zahlen wollt, dann lasst euch von denen scheiden. Voraussetzung davon ist aber, dass ihr euch nicht mehr trefft und dass keine,Geschenke mehr getauscht werden.

Das hat mein Mann mit seinen Eltern vor. Aber das hat andere Gründe.

So seid,ihr rechtlich nicht mehr mit ihnen,verwandt und was sie machen oder nicht machen,geht euch rein,gar nichts an.

Außerdem solltet ihr euch mal,genauer informieren was das mit den kosten zu tun hat. Sucht euch einen Anwalt und lasst euch dahingehend richtig beraten. Nur weil man Kinder ist, muss man nicht automatisch für sie zahlen.

Und auch WENN sie arbeiten ist es nicht sicher ob und wann ihr was zahlen müsst.

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Re: Hartz4

Antwort von Mariechen2015 am 03.04.2017, 13:28 Uhr

Nein das ist natürlich nicht so einfach.
Ich arbeite beim Arzt und bekommen regelmäßig Anfragen über Erwerbsfähigkeit.
Ein einfaches Attest vom Arzt reicht nicht,man muss natürlich schon nachweislich so krank sein dass es einem nicht möglich ist,mind 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Was einem wie gestrichen wird weiß ich nicht,habe noch kein Hartz4 bekommen,aber letztendlich brauchst du dich auch nicht darum kümmern,das Jobcenter wird sich dann schon mit deinem Schwiegereltern in Verbindung setzen und sich darum kümmern.

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sich von seinen Eltern scheiden lassen??? was ist das denn?? hab ich noch nie gehört

Antwort von wesermami am 03.04.2017, 13:31 Uhr

Gibts sowas???

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Wie kann man sich denn von seinen (Schwieger)Eltern "scheiden lassen"?

Antwort von Sille74 am 03.04.2017, 13:35 Uhr

Scheidung ist etwas zwischen Eheleuten. Meines Wissens kann man durch Abstammung begründete Verwandtschaft nicht aufheben.

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ah ja

Antwort von 32+4 am 03.04.2017, 13:44 Uhr

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Re: Wie kann man sich denn von seinen (Schwieger)Eltern "scheiden lassen"?

Antwort von Malefizz am 03.04.2017, 13:47 Uhr

Wahrscheinlich spielt die auf das Musterurteil des BGH an, das vor einiger Zeit durch die Medien ging.

Scheidung i.d. S. Ist natürlich Unfug. Einzig der Paragraph 1116 BGB könnte (je nach Sachlage) versucht werden, oder man ist selbst zu arm dafür.

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Nachtrag

Antwort von Malefizz am 03.04.2017, 13:48 Uhr

Mit "dafür" meinte ich, Unterhalt an die Eltern zu zahlen.

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Re: Hartz4

Antwort von Asia. am 03.04.2017, 14:13 Uhr

Oh doch das geht. Scheidung heist es nicht direkt, gilt aber wie eine scheidung. Glaub Entmündigung oder so heist das. Hat aber Voraussetzungen. Am besten mal in den ämtern nachfragen oder beim Anwalt

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Re: Hartz4

Antwort von Pebbie am 03.04.2017, 14:22 Uhr

Entmündigung ist was gaaanz anderes

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Re: Hartz4

Antwort von 32+4 am 03.04.2017, 14:29 Uhr

es wird ja immer besser

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Vielleicht geht Asia (komme drauf wegen des Nicks) ja von einer anderen ...

Antwort von Sille74 am 03.04.2017, 14:30 Uhr

... Rechtsordnung aus? In Asien (z.B. China) kann ich mir durchaus vorstellen, dass das geht, sich auch von Verwandten durch Abstammung scheiden zu lassen ...

Was ist das denn für ein neueres Musterurteil? Das letzte, was ich zu drm The,a in der Zeitung gelesen habe, ist schon ein paar Jahre her und das ging eher in die Richtung, dass es sauschwer ist, von der Unterhaltsverpflichtung wegzukommen (ich glaube, da brauchte der Vater Unterhalt vom Sohn und der Sohn machte geltend, dass der Vater entweder nicht greifbar war oder gewalttätig ...trotzdem musste er Unterhalt zahlrn ...)

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Re: Hartz4

Antwort von Antoniaaa27 am 03.04.2017, 14:32 Uhr

ich arbeite auf dem Sozialamt und kann dir sagen, so einfach ist das nicht, und wir prüfen das.

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Re: Vielleicht geht Asia (komme drauf wegen des Nicks) ja von einer anderen ...

Antwort von 32+4 am 03.04.2017, 14:34 Uhr

brauche auch keinem verwandten zukünftig unterhalt zahlen

die voraussetzungen dafür waren aber nicht ohne! mal eben 1 geschenk nicht annehmen, gehörte nicht dazu

scheidung oder entmündigung finde ich aber putzig

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Entmündigung ist es sicher nicht (abgesehen davon, dass diese abgeschafft ist)

Antwort von Sille74 am 03.04.2017, 14:53 Uhr

"Oh doch, das geht" hört sich schon sehr bestimmt an. Kannst Du mal ein paar ungefähre Rechtsgrundlagen nennen. Ich finde da nix im BGB, das maßgeblich sein dürfte und auch sonst nix ... Und was soll "gilt aber wie eine Scheidung" heißen? Dann müssten auch die Sachverhalte in irgendeiner Form vergleichbar sein. Das sehe ich nicht ...

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§ 1611

Antwort von 32+4 am 03.04.2017, 15:04 Uhr

.

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Der 1611 BGB regelt, unter welchen Voraussetzungen kein Unterhalt für Verwandte ...

Antwort von Sille74 am 03.04.2017, 15:22 Uhr

... gezahlt werden muss. Das Verwandtschafzsverhältnis löst er aber nicht auf. Das ist es aber, was Asia mit großer Bestimmtheit behauptet, dass man ein lraft Abstammung begründetes Verwandtschaftsverhältnis aifheben lassen kann vergleichbar mit Scheidung. Ich bezweifle das und hätte genau dafür eine ungefähre Rechtsgrundlage.

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Re: Der 1611 BGB regelt, unter welchen Voraussetzungen kein Unterhalt für Verwandte ...

Antwort von 32+4 am 03.04.2017, 15:24 Uhr

ich befürchte sie MEINT...und sie TIPPT

2 unterschiedliche paar schuhe

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Re: Hartz4

Antwort von Christine70 am 03.04.2017, 15:25 Uhr

Wenn ihr eh nicht gut auf sie zu sprechen seid, dann meldet das doch dem Sozialamt und gebt denen mal einen Hinweis, was sie vorhaben.

Aber so einfach ist das nicht, wie sie sich das vorstellen.

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Wahrscheinlich

Antwort von Sille74 am 03.04.2017, 15:58 Uhr

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Re: Vielleicht geht Asia (komme drauf wegen des Nicks) ja von einer anderen ...

Antwort von Malefizz am 03.04.2017, 16:04 Uhr

In den USA gab es de facto einen Fall, meine ich mich zu erinnern. Ansonsten meine ich tatsächlich genau den von dir angesprochenen Fall, wobei ich eigentlich nicht von einem neueren Fall schrieb, oder? *grübel*

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Re: Vielleicht geht Asia (komme drauf wegen des Nicks) ja von einer anderen ...

Antwort von Sille74 am 03.04.2017, 16:42 Uhr

Ach so, ich dachte, Du hätttest vielleicht etwas Neueres, wo die Voraussetzungen gelockeet worden sind. Denn der Fall, den ich meine, ist echt schon eine ganze Weile her und konstatierte letztlich, dass man um den Unterhalt nur sehr schwer herumkommt.

USA könnte ich mor auch vorstellen, da i, anglo-amerikanisxhen Recht ja viel weniger normiert ist (Richterrecht). Da müssen viel mehr Analogien gebildet werden, z.T. auch - für mein Empfinden - fast schon absurde, um der Fallgeataltung ferecht zu wersen

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