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Geschrieben von Caot am 28.01.2020, 13:37 Uhr

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Es geht auch klassisch … Fahrtenbuch. Gilt immer noch.

Aber wie passt diese Frage zu deinen Angaben des Neuwagens? Das kann Dir doch eigentlich egal sein. Ist ja nicht deine "Verschuldung" oder Risiko.

 
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