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Geschrieben von Tigerblume am 01.03.2021, 14:33 Uhr

Lese-/Rechtschreibschwäche ist Privatvergnügen?

Meine Tochter hat eine LRS. Die Diagnostik hat eine Kinderpsychiaterin gemeinsam mit einer Testpsychologin gemacht. Bezahlt hat das die Krankenkasse.

Die Kosten für die Lerntherapie wird von der Eingluederungshilfe übernommen.

SGB V und AGB VII sind doch Bundesgesetze.

 
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