Geschrieben von mama.frosch am 05.07.2012, 11:23 Uhr |
@Kruemel_08
wenn man eine krankenzusatzversicherung abschließt unterschreibt man eine schweigepflichtsentbindung. die kassen sind berechtigt, sich über krankheiten, diagnosen, kh-aufenthalte etc der letzten x jahre zu erkundigen (wieviele weiß ich jetzt nicht genau). eben um eventuelle ausschlusskriterien zu klären.
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