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Geschrieben von Tanja2255 am 03.08.2017, 8:44 Uhr

Kita Beitrag

Hallo und guten Morgen!

Habe mal eine Frage zum Kita Beitrag.

Man wird hier bei uns in Einkommensabhänigen Gruppen geführt. Bis 50.000/Jahr, oder 55.000/Jahr, 60.0000 usw.

Hier wird ja das Gesamtbrutto was beide Elternteile im Jahr verdienen zur Grundlage genommen.
Weiß jmd ob es sich dabei um das Stpfl. Brutto handelt, oder ist dies abzüglich Werbekosten etc?

Freu mich über Antworten und sage Danke

 
7 Antworten:

Re: Kita Beitrag

Antwort von Tini_79 am 03.08.2017, 8:58 Uhr

Das findest du meist in der Kitasatzung eurer Gemeinde.

Hier werden bei nichtselbständigen Arbeitnehmern 35% Pauschalabzug gerechnet. Manche Gemeinden machen das aber auch (rückwirkend) mit dem Steuerbescheid des Vorjahres (so war es damals in Berlin).

Außerdem gibt es hier 15% Geschwisterrabatt (bei einem Geschwisterkind, noch mehr bei 2 oder 3).

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Re: Kita Beitrag

Antwort von Philo am 03.08.2017, 9:08 Uhr

bei der Stadt München ist es das zu versteuernde Jahreseinkommen, also abzüglich Werbungskosten. Dazu muss ich den Steuerbescheid von vor 2 Jahren abgeben - außer ich verdiene jetzt wesentlich weniger als vor 2 Jahren. Das kommt vielen zu Gute, die 2 Jahre vor KiTa - Eintritt noch in Elternzeit waren.
LG, Philo

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Re: Kita Beitrag

Antwort von Tanja2255 am 03.08.2017, 9:09 Uhr

Da steht "positive Einkünfte". Wenn ich richtig gegoogelt habe, sollte dies Jahresbrutto minus Werbekosten sein...

Bei uns zahlen wir bei zb zwei Kindern jeweils nur 50% der Beiträge beider Kinder, bei 3 Kindern wären es "nur" noch 33% Kind

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Re: Kita Beitrag

Antwort von Tanja2255 am 03.08.2017, 9:09 Uhr

Da steht "positive Einkünfte". Wenn ich richtig gegoogelt habe, sollte dies Jahresbrutto minus Werbekosten sein...

Bei uns zahlen wir bei zb zwei Kindern jeweils nur 50% der Beiträge beider Kinder, bei 3 Kindern wären es "nur" noch 33% Kind

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Re: Kita Beitrag

Antwort von Irish83 am 03.08.2017, 10:09 Uhr

Ich würde tatsächlich auf der Gemeinde nachfragen, denn das wird sehr unterschiedlich geregelt.
Hier, in B-W, habe ich für das erste Kita Jahr nicht gezahlt, da ich als Student unter der Zuzahlgrenze lag. Im zweiten Jahr habe ich den Höchstsatz zahlen müssen, da sich die Vorschrift geändert hatte und man dann nach Anzahl der Kinder eingruppiert wurde. Damit lag ich mit einem Kind im Höchstsatz...

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Re: Kita Beitrag

Antwort von Kater Keks am 03.08.2017, 10:26 Uhr

Bei uns werden die Kosten nach dem Einkommenssteuerbescheid berechnet (sofern er vorliegt)......also gehen sie nach dem berechneten Nettoeinkommen.

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Re: Kita Beitrag

Antwort von Tini_79 am 03.08.2017, 11:12 Uhr

Einkünfte sind alle Einnahmen im Sinne der entsprechenden Vorschrift, als mehr als das zu versteuernde Einkommen.

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