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Geschrieben von Christine70 am 02.08.2017, 15:17 Uhr

Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Nein, nicht ich möchte was melden, sondern meine Nachbarin. Sie hat mich vorhin angerufen, wie ich drüber denke. Ehrlich gesagt weiß ich es nicht. Ich würde es eher nicht tun.

Würdet ihr, wenn der Betug ersichtlich ist?

 
38 Antworten:

Ups.. es geht um H4 und eine Wohnung owt

Antwort von Christine70 am 02.08.2017, 15:20 Uhr

.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Biankita am 02.08.2017, 15:27 Uhr

Zu allererst müsste man kucken, in welchem Zusammenhang das ganze passiert.
Wenn das arme Hartz4-Empfängerkind dem Amt seine mühsam zusammengerafften Ersparnisse verschweigt, dann definitiv nicht. Aber wenn ich mitbekäme, wie jemand irgendwo schwarz arbeitet und nebenher sich noch voll vom Staat aushalten lässt, dann wär es eine Überlegung wert. Käme ganz auf meine Sympathien für denjenigen an.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Christine70 am 02.08.2017, 15:35 Uhr

Ich kenn mich mit den H4-Gesetzen nicht aus.

Aber in dem Fall geht es darum, daß eine Mutter mehrere Wochen im Jahr die Wohnung nicht bewohnt, sondern in dieser Zeit (ihre Kinder sind in den Ferien beim leiblichen Vater) bei ihrem neuen Freund wohnt. Sobald die Kinder wieder da sind, ist die H4-Wohnung auch wieder bewohnt.

Wie gesagt, ich würde es nicht tun.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Tini_79 am 02.08.2017, 15:39 Uhr

Was soll man da melden?

Die Kosten für die Wohnung laufen weiter und sie hat keinen finanziellen Vorteil aus der Sache. Ich sehe da keinen Betrug, kenne mich allerdings auch nicht aus.

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soll sie für die paar Wochen die Wohnung kündigen???

Antwort von wesermami am 02.08.2017, 15:42 Uhr

Ich seh da jetzt auch nicht wirklich einen Betrug...im Grunde genommen macht sie doch auch nur Urlaub

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Christine70 am 02.08.2017, 15:43 Uhr

Ich seh das eben wie du. Man kann ja auch ganz fix mal ins KH kommen mehrere Wochen oder malauf Reha oder so.

Manche Leute mischen sich in Angelegenheiten ein, ich kann das nicht nachvollziehen :(

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Fru am 02.08.2017, 15:44 Uhr

Soweit ich weiß, wird der Bezug gekürzt, wenn man zum Beispiel im Krankenhaus ist. Vielleicht auch, wenn man mehrere Wochen weg ist.

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Re: soll sie für die paar Wochen die Wohnung kündigen???

Antwort von Christine70 am 02.08.2017, 15:45 Uhr

Das hab ich ihr ja auch gesagt. Und daß die Kinder 6 Wochen beim Papa sind, wird ihnen ja zustehen :(
Mir würde da als Mutter auch die Decke auf den Kopf fallen, wenn die Kinder so lange weg wären.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von shinead am 02.08.2017, 15:47 Uhr

Warum sollte eine H4-Empfängerin keinen "Urlaub" beim Freund machen dürfen? Wir reden ja unter diesen Umständen (Ferien) nicht über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen am Stück.

M.E. gibt es da nichts zu melden. Innerhalb dieser (kurzen) Zeit ändert sich weder ihr Status als Alleinerziehende, noch der Wohnsitz.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Christine70 am 02.08.2017, 15:52 Uhr

Danke, das find ich gut. Mir ist nämlich heute kein Gegenargument eingefallen.

Ich kenn die Mama nur flüchtig, sie tut keinem was und ist immer freundlich. Versteh gar nicht, warum die Anruferin so einen Hass auf sie hat :( Soll sie sich blamieren.

Außerdem weiß man ja auch gar nicht, ob sie ihre Abwesenheit nicht sogar meldet.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Sonnenkäferchen am 02.08.2017, 15:53 Uhr

Hallo,

einen Urlaub müsste sie dem Jobcenter bekannt geben. Sue muss ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Wenn sie sich regelmäßig um ihre Post kümmert und so eventuelle Mitteilungen sieht, finde ich das unproblematisch.

Miete muss sie zahlen, Kosten für den Lebensunterhalt entstehen beim Freund ja auch.

Bei längeren Aufenthalten im KH wird meines Wissens um den Anteil an Lebensmitteln gekürzt. Es gibt dort ja Vollverpflegung. Miete etc gibt es weiter.

Und nein, würde ich nicht melden.

VG

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Die auf dem Amt lachen sie ja aus....

Antwort von sojamama am 02.08.2017, 16:00 Uhr

Was genau will sie denn denen sagen?
Hört mal, Frau xy zieht immer mal für einige Wochen aus und ist dann wieder da??

Sie zieht ja nicht aus in dem Sinn, sie ist halt zeitenweise woanders. Ist ja kein Betrug finde ich. Wenn das ihr Wohnsitz ist, kann man doch mal ein paar Wochen verreisen.

melli

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von jackiedesnoo am 02.08.2017, 16:00 Uhr

Sie macht nichts falsches. Sie darf sich ja frei bewegen. Ich gehe davon aus das der partner im gleichen Ort wohnt? Sie muss lediglich über Post erreichbar sein. Und wenn sie ausserhalb ihre Wohnortes verreist muss sie vorher einen Urlaubsantrag stellen.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von kügelchen12 am 02.08.2017, 16:07 Uhr

Ich finde die Nachbarin dreist.
Ich würde gar nichts melden, sobald es keine stichhaltigen Nachweise i über den betrug gibt.

Ich kenne eine Bekannte, wo der Vater die Kinder drei Wochen nimmt, währenddessen besucht sie ihre Freunde/Eltern im nächsten Ort.

Sie bereichert sich ja nicht, sondern erhält Ihre fixen Kosten die dennoch entstehen und die Ihre lebensunterhaltkosten.

Sie ist telefonisch (Handy) zu erreichen und ihre Post wird von einer Freundin geleert. Sollte in der Post ein Brief von der Arge sein liest sie den entgegen.

Sie hat keinen Lebensgefährten der festes Einkommen hat uns deshalb nicht mit ihr zusammen wohnt, sondern einen neuen Freund.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von kati1976 am 02.08.2017, 16:12 Uhr

Was soll man da melden?

Bei vielen Alleinerziehend sind die Kinder mal beim.Vater und die Mutter ist im Urlaub,bei Freunden oder so.

Auch wenn man Alg2 bekommt hat man ein Recht auf Urlaub,da muss man das JC informieren oder man hat jemand der den Briefkasten entleert und man weiß wenn Post kommt.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Hubbeldubbel am 02.08.2017, 16:16 Uhr

Ja, würde ich. Betrug ist Betrug.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Hubbeldubbel am 02.08.2017, 16:19 Uhr

Bewohnt die Frau die Wohnung, ist es natürlich kein Betrug.

Kenne aber einen Fall, wo ein Paar sich 2 Wohnungen + Regelsätze bezahlen ließ und nur 1 bewohnte ... So was geht gar nicht.

Aufgefallen ist es mir über die Abrechnung, kaum Wasserverbrauch, kaum Heizung...

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von wolfsfrau am 02.08.2017, 16:24 Uhr

Und wo ist da der Betrug?

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Hubbeldubbel am 02.08.2017, 16:51 Uhr

Hallo Wolfsfrau, die Antwort bezog sich auf die Ausgangsfrage, ob man generell Betrug melden würde. Wie ich schrieb, liegt im vorliegenden Fall ja gar kein Betrug vor...

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von germanit1 am 02.08.2017, 17:01 Uhr

Vielleicht kann die Frau auch nur die paar Wochen, wo ihre Kinder beim leiblichen Vater sind, mit ihrem neuen Freund zusammen leben. Ich wuerde es nicht melden. Es gibt schlimmere Sachen (jemand der schwarz arbeitet und Geld vom Staat kassiert,...).

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Steffi528 am 02.08.2017, 17:57 Uhr

ÄHM Nein...

Soll sie denn die Wohnung sechs Wochen lang kündigen und dann, wenn die Kinder zurück kommen auf der Straße leben?

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Danyshope am 02.08.2017, 18:09 Uhr

Jein...

In dem Falle das die Mutter nur vorübergehend bei dem Freund lebt um "Urlaub" zu machen sicherlich nicht.

Aber, wir hatten mal Exnachbarn wo beide Partner Hartz4 und Unterhaltsvorschuss bekommen haben weil die jeweiligen Ex-Partner auch kein Geld hatten und ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Beiden hatten auf Kosten des Staates je eigene bezahlte Wohnungen und entsprechend mehr Geld weil "Alleinerziehendenstatus2. Fakt aber, sie haben zu 5 in einer 2-Zimmer-Wohnung gelebt, die andere Wohnung wurde gar nicht genutzt. Alle paar Wochen schaute mal wer vorbei wegen Post. Natürlich wurde auch kein Hausdienst wie Mülleimer, garten ect gemacht - weil man ja eh nie da war. Und ja, die wurden gemeldet.


Im ersten Fall also eher entspannt, wer weiß wie fest die Beziehung ist. Im zweiten dagegen klarer Betrug - und das haben die auch so selbst gesagt.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Danyshope am 02.08.2017, 18:11 Uhr

Eben genau, das muss man melden. Auch Urlaub, wobei ich das eben auch völlig überzogen sehe und es nicht melden würde. Einwandfrei ist es aber eben nicht. Frage ist ob man so "Schwein" sein muss.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von taram am 02.08.2017, 18:34 Uhr

ALG II wird bei einem Krankenhausaufenthalt nicht gekürzt.
Auch als ALG II Empfänger darf man Urlaub machen, aber man muss ihn anmelden und das ein paar Tage bevor es los gehen soll. Max. 21 Tage und man muss sich zurück melden.
Wenn sie sich nun mehrere Wochen bei ihrem Freund aufhält...nicht ganz ok..aber hier eine Meldung zu machen, finde ich gelinde gesagt, echt albern.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von taram am 02.08.2017, 18:34 Uhr

ALG II wird bei einem Krankenhausaufenthalt nicht gekürzt.
Auch als ALG II Empfänger darf man Urlaub machen, aber man muss ihn anmelden und das ein paar Tage bevor es los gehen soll. Max. 21 Tage und man muss sich zurück melden.
Wenn sie sich nun mehrere Wochen bei ihrem Freund aufhält...nicht ganz ok..aber hier eine Meldung zu machen, finde ich gelinde gesagt, echt albern.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Danyshope am 02.08.2017, 18:52 Uhr

Doch, ich kenne durchaus schon Fälle wo gekürzt wurde.

Hatte selbst schon diesbezüglich Diskussionen mit dem Amt.

Und ja, gemacht werden darf es nicht. Aber es wird eben gerne gemacht. Und wer will kann dann meistens auch erfolgreich dagegen vorgehen.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von DK-Ursel am 02.08.2017, 19:01 Uhr

^Hej!

nein, das würde ich auch nicht melden, obwohl ich ganz sicher gegen (Steuer- u.ä.) Betrug bin.
Aber u.U.s teht sie ja durchaus dem Jobcenter zur Verfügung!
Hier bei uns regte sich auch eine Bekannte auf, die als Sozialarb. arbeitet, daß Sozialhilfeempfänger keinen urlaub zugestanden bekommen, letztes jahr große Diskussion in Bezug auf Flüchtlinge - und ich weiß aus Erfahrung, daß selbst der kleinfügigste Tapentenwechsel bzw. raus aus dem gewohnten Allerlei der Seele guttut.
Wer es lieber aufrechnen möchte:
Es dient allen, wenn auch Menschen in schlechteren wirtschaftl. Verhältnissen mal aus ihren Einheitsallerlei rauskommen. Wennd ie nämlich auch noch zusätzlich (psychisch) krank werden, muß die Allgemeinheit, also auchdie sich jetzt aufregende Nachbarin, weitaus mehr bezahlen als für diesen kleinen evtl. zu streichenden Anteil.

Also, sowas ist wirklich kleinkariert und "Blockwartschaft".
Sorry, aber ein bißchen soziale Empathie für den einzelnen darf man auch mal gegenüber dem Gemeinwohl haben!

Gruß Ursel, DK

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Maiglück2015 am 02.08.2017, 19:17 Uhr

Nein, in dem Fall nicht. Keiner schreibt einem vor, wann die Wohnung “bewohnt“ sein muss und wann nicht. Und wenn man über Wochen nur ne Vase drinnen stehen hat. Egal. Wenn ein richtiger Betrug, i.S.v falsche Angaben oder anderes für den Bezug von H4 vorliegt, würde ich es melden, aber in dem Fall, nein.

Wobei es ja auch richtig freche Sozialschmarotzer gibt, die sich noch ins Fernsehen stellen und stolz präsentieren, was das Amt alles bezahlt. Auch falsche Angaben machen etc. Und die kriegen trotzdem keine Sperre.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 02.08.2017, 19:53 Uhr

Hat deine Nachbarin keine Arbeit?
Seit Jahren keinen Sex?
Oder was stimmt bei der nicht?

Wo ist das Betrug?
Was soll die Mutter denn machen ihrer Meinung nach?
Den Kindern verbieten zum Vater zu gehen?

Ich finde es armselig sich über sowas aufzuregen.

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Re: Würdet IHR das dem Jobcenter melden?

Antwort von Jerrymaus am 02.08.2017, 20:24 Uhr

Jeder soll vor seiner Türe kehren

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Großes Danke

Antwort von Christine70 am 02.08.2017, 20:36 Uhr

Sie hat mich vorhin im Garten erwischt und wollte wieder damit anfangen, aber ich hab ihr gleich mal die Leviten gelesen. Es kam nämlich von ihr noch, ob sie MICH als Zeugin angeben darf. NEIN, darf sie nicht. Wenn sie sich blamieren will, soll sie das Alleine machen. Wie gesagt, hab ich kein Problem mit der Mutter und ich kann mir gut vorstellen, daß der Aufenthalt bei ihrem Freund gemeldet wurde.

Ich hab ihr noch gesagt, ich hab noch ein altes gehäkeltes Blümchenkissen von meiner Oma, das könnte ich ihr für die Fensterbank geben. Ist beim Beobachten der Nachbarschaft sicher bequemer. Sonst gibt es Schwielen an den Ellbogen ;D

Die war ganz schnell weg

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Re: Großes Danke

Antwort von Gustavinchen am 02.08.2017, 20:55 Uhr

Mal vorweg: Nein, ich würde es auch nicht melden.

Aber ganz so unproblematisch, wie einige das hier sehen, ist es eben doch nicht. Als Hartz IV-Empfänger steht einem zwar Urlaub zu, aber leider nur zwei Wochen im Jahr. Den Rest der Zeit muss man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Nun könnte man einwenden, dass sie sich ja sicherlich um die Post kümmert und gegebenenfalls auf Arbeitsangebote reagiert. Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Singles steht ein höherer Leistungssatz zu als Paaren. WENN es also dem Arbeitsamt bekannt würde, dass sie während 6 zusammenhängenden Wochen bei ihrem Freund lebt, würden die ihr mit Fug und Recht die Leistungen kürzen. Und sollte es dem Jobcenter nicht bekannt sein, dass die Kinder die 6 Wochen beim Vater zubringen, dann gäbe es da auch noch Ärger. Denn auch der Leistungsanteil für die Kinder würde für diese Zeit gekürzt werden. Nicht die Wohnkosten, wohlgemerkt, aber der normale Grundbedarf würde um ca. 30 reduziert werden. Werden solche Dinge nicht vom Leistungsbezieher gemeldet, sind die Ämter relativ schnell mit einer Strafanzeige wegen Betruges bei der Hand.

Aber wie gesagt, ich würde es nicht melden. Für mich macht es einen Unterschied, ob jemand systematisch das Jobcenter bescheixxt und sich darüber noch ins Fäustchen lacht oder ob ein Fall wie dieser vorliegt.

Wenn Du die Nachbarin ganz gut leiden magst, kannst Du ihr ja mal vorsichtig einen Wink geben, was die andere Nachbarin plant, damit sie notfalls noch selbst eine Meldung ans Jobcenter machen kann, falls sie das noch nicht getan hat.

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Re: Großes Danke

Antwort von luna8 am 02.08.2017, 21:00 Uhr

Hier im RUB tust du auch tougher.....

Naja, ....

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Re: Großes Danke

Antwort von taram am 02.08.2017, 21:09 Uhr

Man kann sich 21 Tage ortsabwesend melden.
Ist sie einige Tage in der Woche bei ihrem Freund, sagt keiner was. Aber ich wette, wenn sie mehrere Wochen...selbst in der selben Stadt...macht das JobCenter definitiv zicken. Es könnte eine Haushaltsgemeinschaft was die Nahrung angeht, vorgenommen werden..die Heizkosten reduziert werden - was weiß ich, aber stillschweigend nehmen die das bestimmt nicht hin...bin mir aber nicht ganz sicher

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Re: Großes Danke

Antwort von Hubbeldubbel am 02.08.2017, 21:30 Uhr

Gustavinchen hat dem Grunde nach das Problem erkannt. Wäre nachzuweisen, das sich die Frau in dem Zeitraum von 6 Wochen permanent beim Freund aufhält.

Wäre ich verantwortlicher Mitarbeiter, würde ich den Kunden einbestellen, auf den Hinweis Bezug nehmen und sagen: "Sie halten sich doch sicherlich von 7 Tagen in der Woche an 4 Tagen in Ihrer Wohnung auf? ;-)" Kundin antwortet mit ja und alles ist gut. Bei 6 Wochen 1 x jährlich würde ich keine Sanktionen verhängen oder unsere Ermittler los schicken :-D Grundsatz der Verhältnismäßigkeit :-D

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Re: Großes Danke

Antwort von DK-Ursel am 02.08.2017, 21:49 Uhr

Hej nochmal!

Das leuchtet ja auch ein und ist sicherlich auch berechtigt, wenns owas sytsmetaisch gemacht wird, aber enmal im Jahr?
Heizkosten fallen kau man, es sei denn, man hat es noch schlimmer getroffen als wir hier in Dk mit dem Sommer.
Und man darf auch mal überlegen, daß das bißchen ,was sie letztendlich in 6 Wochen Lebensmitteln wirklich spart, den Kindern wieder zugute kommen lassen kann.
Die bekommen eine fröhlichere Mutter zurück als wenn die auch noch allein zuhause bei sich Trübsal bläst.
Also wirklich - man muß doch nicht päpstlicher als der Papst sein, und Hugendubbel hat es ja auch schön beschrieben, wie man da auch als Sachbearbeiter Menschlichkeit zeigen und praktizieren kann.

Ob die Nachbarin allerdings jetzt sanfter gestimmt ist, wennsie so eine grobe Abfuhr erhielt?
ich würde auch versuchen, die andere drauf vorzubereiten.

Gruß Ursel, DK

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Re: Großes Danke

Antwort von Gustavinchen am 02.08.2017, 22:10 Uhr

Dem Grunde nach gebe ich Dir Recht, deshalb würde ich persönlich sowas auch nicht ans Jobcenter melden. Wird es aber gemeldet, dann hat das Jobcenter da keinen Ermessensspielraum. Sicherlich kann ein netter Sachbearbeiter schon einiges reißen, aber wenn sich der Sachbearbeiter streng ans Gesetz hält, könnte man ihm auch keinen Vorwurf draus machen. Auch aus menschlicher Sicht nicht, wie ich finde. Wenn er nämlich Pech hat und es irgendwie rauskommt, hält ER den Kopf hin, dass er schlampig gearbeitet hat.

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Tja Mädel

Antwort von Christine70 am 04.08.2017, 14:32 Uhr

Sowie es in den Wald reinschreit !!

Falls dir mal aufgefallen ist, ich reagiere nur gegen Tolle und DICH so negativ, weil ich euch einfach nicht ausstehen kann. Gäbe es hier eine Blockier-Funktion, wärst du die erste, die auf der Liste stünde.

Ich kann nämlich durchaus auch Anders, im Gegensatz zu dir. DU kannst nur inhaltslose Beiträge abliefern oder nachäffen.

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