Geschrieben von RM- am 04.01.2012, 16:51 Uhr |
kennt sich wer mit dem thema steuern aus?
gesetzt den fall ich habe eine abfindung bekommen, hatte aber in diesem jahr kein einkommen (also krankengeld/arbeitslosengeld wie auch immer) habe auf die abfindungssumme den vollen steuersatz (in dem fall als beispiel13000 euro) steuern bezahlt-- wer entscheidet ob nach der 1/5 regelung besteuert wird??
entscheidet man das selbst durch z.b eine spezielle eingabe beim steuerjahreausgleich oder entscheidet es das finanzamt
ich bin gerade völlig ratlos
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