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Geschrieben von RM- am 04.01.2012, 16:51 Uhr

kennt sich wer mit dem thema steuern aus?

gesetzt den fall ich habe eine abfindung bekommen, hatte aber in diesem jahr kein einkommen (also krankengeld/arbeitslosengeld wie auch immer) habe auf die abfindungssumme den vollen steuersatz (in dem fall als beispiel13000 euro) steuern bezahlt-- wer entscheidet ob nach der 1/5 regelung besteuert wird??

entscheidet man das selbst durch z.b eine spezielle eingabe beim steuerjahreausgleich oder entscheidet es das finanzamt

ich bin gerade völlig ratlos

 
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