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Geschrieben von Zwurzenmami am 11.02.2020, 18:42 Uhr

Haupt-und Nebenjob

Darf man in einer Firma hauptberuflich arbeiten und auch nen Nebenjob auf 450 € Basis machen. Wære ein anderer Aufgabenbereich.

 
12 Antworten:

Re: Haupt-und Nebenjob

Antwort von LittleT am 11.02.2020, 18:47 Uhr

Nein. Meines Wissens nach nicht beim selben Arbeitgeber.

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Re: Haupt-und Nebenjob

Antwort von Fru am 11.02.2020, 18:49 Uhr

Nein.

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Re: Haupt-und Nebenjob

Antwort von kaempferin am 11.02.2020, 19:05 Uhr

Soweit ich weiß, nicht beim SELBEN AG - woanders schon.

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Re: Haupt-und Nebenjob

Antwort von cube am 11.02.2020, 19:45 Uhr

Nein, weil man dann davon ausgehen könnte, das hier Lohnsteuer etc gespaart werden soll.
Da ist auch der andere Aufgabenbereich irrelevant.

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Re: Haupt-und Nebenjob

Antwort von Johanna3 am 11.02.2020, 19:45 Uhr

Nein.

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Re: Haupt-und Nebenjob

Antwort von Ani_k am 11.02.2020, 20:48 Uhr

Ja, hier geht das sehr wohl. Ich habe einen Nebenjob und meine Kollegen die auf 450€ arbeiten arbeiten auch Hauptberuflich dort.

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Re: Haupt-und Nebenjob

Antwort von JakobsMutti am 11.02.2020, 21:36 Uhr

Natürlich darf man das. Und natürlich geht es darum Lohnsteuern zu sparen.
Machen viele meiner KollegInnen. Wenn es ein anderer AG ist, dann muss der Hauptarbeitgeber zur Nebentätigkeit zustimmen und wenn es der selbe AG ist, dann natürlich erst recht!

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Geht nicht..

Antwort von Julia+Christopher am 11.02.2020, 21:41 Uhr

Beim gleichen Arbeitgeber geht das nicht.

Hier eine zuverlässige Quelle

https://blog.minijob-zentrale.de/2018/04/06/minijob-und-hauptjob-beim-gleichen-arbeitgeber-geht-das-nachgefragt-25/

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Re: Geht nicht..

Antwort von JakobsMutti am 11.02.2020, 21:48 Uhr

Danke, wieder was dazu gelernt

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Ja, das geht

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 23:49 Uhr

Hat mein Sohn zwei Jahre lang gemacht.

Er arbeitet normal im Büro und hat dann in der gleichen Firma Sonntags im Lager Waren für die LKWs gepackt, die diese am Montag morgen abgeholt haben.

Mehrere aus seiner Abteilung haben das gemacht.

Das ging aber nur, weil er Montags dann später angefangen hat, sonst hätte es mit den Ruhezeiten nicht hingehauen. Diese betragen 11 Stunden.
Er hat Sonntags bis 22 Uhr gearbeitet und durfte Montag dann frühestens um 9 Uhr anfangen.

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Hmmm.. Moment

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 23:58 Uhr

Bevor ich "Bockmist" erzähle ;-)

Ich glaube mich zu erinnern, daß es zum Gehalt dazugerechnet wurde.

Also sagen wir mal, er bekam 2400 brutto Gehalt zzgl. 400 Euro, dann wurden die 2800 versteuert.

Also kein wirklicher Nebenjob.
Es blieb aber schon was hängen.

Tut mir leid, da war ich etwas vorschnell.

Aber daß er die 400 Euro steuerfrei bekam, das war nicht der Fall.

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Re: Geht nicht..

Antwort von Ani_k am 12.02.2020, 9:08 Uhr

Hier wurde es genehmigt. Es ist der gleiche Arbeitgeber aber ein anderer Aufgabenbereich.

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