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von BrombeerBaby  am 11.02.2020, 17:43 Uhr

Der liebe Sturm...

...hat den Baum unseres Nachbarn umgestürzt.

Der Baum stand direkt hinter dem Zaun des Nachbarn.
Der Zaun (seiner) ist nun kaputt.
Der Baum liegt mitten auf unserem Grundstück.
Von uns hat er nichts beschädigt.

Wer muss den Baum wegräumen?
Im Bekanntenkreis sagen einige, dass es der Nachbar machen muss.
Andere sagen, der Sturm war höhere Gewalt. Wir müssen ihn selber entsorgen.

Der Nachbar hat sich bisher nicht dazu geäußert.
Er ist aber generell eher jemand der sich um nichts kümmert.

(Nebenfrage: Der Nachbar hat eine Dogge. Die kann ja nun problemlos auf unser Grundstück. Muss der Nachbar aufgrund des Hundes für einen neuen Zaum sorgen? Oder hat das mit dem Hund nichts zu tun?)

 
35 Antworten:

Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Kater Keks am 11.02.2020, 17:51 Uhr

Nachbars Baum von Nachbars Grundstück: Nachbars Sache!

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von nilo1988 am 11.02.2020, 17:52 Uhr

Gesetzlich und rechtlich bin ich mir nicht sicher, dazu fehlen auch gewisse Informationen. Da könnte einem nur ein Anwalt wirklich Auskunft geben. Und es könnte durchaus zum Streitfall werden. Zumal es auch Auslegungssache ist.

Aber bevor ich mit einem Anwalt überhaupt sprechen würde oder mir gar die Fingerchen wund googlen würde, würde ich doch ganz einfach zum Nachbarn rüber gehen und mit ihm darüber reden. Und nicht schon im Vorfeld davon aus gehen, dass er nicht gewillt ist, etwas zu tun. Danach sieht man weiter.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Kater Keks am 11.02.2020, 17:55 Uhr

https://www.google.de/amp/s/amp.focus.de/immobilien/praxistipps/sturmschaeden-wer-fuer-umgestuerzte-baeume-haften-muss_id_7925091.html

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von BrombeerBaby am 11.02.2020, 17:56 Uhr

Ja. Das hatte ich jetzt die Tage vor.

Wir hatten ihn zum Jahresende gebeten seine Bäume zu beschneiden, weil sie meterweit auf unser Grundstück wuchsen und wir dort Rasen sähen wollten etc.
Da kam nur er habe keine Zeit dafür.
Da ich keinen Streit wollte, haben wir dann selber die 15 Bäume beschnitten.

Ich hab jetzt aber wirklich keine Lust den Baum zu entsorgen.
Einen Anwalt möchte ich dafür auch nicht beauftragen. So groß ist die Sache dann ja auch nicht.

Ich denke mir nur, wenn mein Baum in einen anderen Garten kracht, hätte ich mich schon selbst gemeldet

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Charo258 am 11.02.2020, 17:57 Uhr

Bei höherer Gewalt, also Sturm über Windstärke 8 kannst du den Nachbarn nicht haftbar machen. D. H. ihr bleibt auf der Beseitigung sitzen. In eurer Gebäudeversicherung ist bei einem guten Tarif das ganze versichert. Kannst du dem Nachbarn nachweisen dass der Baum alt, marode nicht richtig gepflegt war kannst du ihn haftbar machen und er muss beseitigen.
Allerdings habe ich letztes Jahr mal ein Gerichtsurteil gesehen dass die rechte der Nachbarn gestärkt hat. Dort hat der baumbesitzer trotz höherer Gewalt beseitigen müssen. Allerdings kenne ich das Urteil nicht 100% genau.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Felica am 11.02.2020, 17:58 Uhr

Was gibt es da zu überlegen ?Logischerweise der Nachbar. Und zwar zeitnah, er haftet für mögliche Folgeschäden.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von BrombeerBaby am 11.02.2020, 18:06 Uhr

Also mit bloßem Auge kann man nachweisen, dass alle Bäume alt und ungepflegt sind.
Sie wachsen alle krumm und schief und sind nie beschnitten worden.
Der Nachbar hat sich Jahrzehnte nicht darum gekümmert.

Welche Windstärke hatte der Sturm denn?

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 18:20 Uhr

???
Woher weißt Du das?
Das ist doch völlig unlogisch, der Baum vom Nachbarn fällt auf Dein Haus und er muss nichts Dir ersetzen, weil Sturm war? Du bleibst also auf dem Schaden sitzen, den ein anderer durch Verletzung seiner Verkehrsfürsorgepflicht verursacht hat? Das bedeutet ja, ich muss mich um gar nichts kümmern, wenn jemand zu Schaden kommt, selbst Schuld.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von nilo1988 am 11.02.2020, 18:21 Uhr

Leider tickt nicht jeder gleich. Unsereins würde sich sofort bemühen, den Nachbarn aufsuchen und sich entschuldigen, für etwaige Unannehmlichkeiten. Dein Nachbar ist scheinbar das gegenteilige Beispiel.

Wie geschrieben, rüber gehen und drüber reden. So bleiben kann es nicht. Und danach eben weiter schauen.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 18:21 Uhr

11 - 12...

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Felica am 11.02.2020, 18:25 Uhr

Ist auch Blödsinn. Den dafür gibt es Versicherungen. Welche sonst ja nicht nötig wären.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von kügelchen12 am 11.02.2020, 18:25 Uhr

In unserem Dorf hätten wir das gemeinsam entsorgt, jedoch auf seine Kosten oder evtl. ist er versichert?

Aber in der Regel würde ich meinen, das generell der Eigentümer dafür zuständig ist.

Wenn mir ein Baum des Nachbarn in den Garten fällt, z.B. eine 8 Meter Nordmanntanne, würde ich mich nicht in der Pflicht sehen, den zu entsorgen.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von lejaki am 11.02.2020, 18:30 Uhr

Da ist selbstverständlich der Nachbar für zuständig. Ich verstehe nicht warum du da heute nicht schon geklingelt hast und das geklärt hat.

Auch hat er dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund nicht einfach zu euch rüber kommt wenn der Zaun kaputt ist.

Wenn der Nachbar ausreichend versichert war, zahlt diese die Baumentsorgung und den Zaun.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von nilo1988 am 11.02.2020, 18:38 Uhr

Jetzt ab von den Versicherungen ist es grundlegend eine Grauzone und "Ermessens-", sowie "Ansichtssache". Gerade bei etwas, was auf einem fremden Grundstück landet. Und ja, da gibt es die verrücktesten Urteile.

Was glaubst du, wie sich hier z.B. die Gemeinden "freuen", wenn die Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung ausrücken muss, um Bäume von Straßen wegzuschneiden. Auch da eben die Grauzone. (In der Regel kommen Versicherungen dafür auf, aber es ist mit viel Arbeit verbunden.) Mag man sich nicht Vorstellen, mit was man sich dann durchaus bemühen (und rechtfertigen) muss.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von kati1976 am 11.02.2020, 18:40 Uhr

Der Nachbar

Bei meiner Schwägerin ist auch Baum vom Nachbarn auf das Grundstück gefallen und der Nachbar hat den entsorgt. Er hat gesagt es war sein Baum also muss er den entsorgen.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von BrombeerBaby am 11.02.2020, 18:41 Uhr

Ich habe leider keinen angetroffen.
Das Auto ist nicht da und wenn ich klopfe macht auch keiner auf.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 18:43 Uhr

Es werden hier keine Bäume mehr von der Feuerwehr weggeschnitten. Das hatte zum Ergebnis, das mein Mann in der Nacht zu Montag drei Stunden eine Straße mit den Kameraden gesperrt hatte und sie nix machen durften. Das gibt bald böses Blut im Dorf, wenn die Feuerwehr nicht mehr die "Gefälligkeiten" macht.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 18:46 Uhr

Aber der Hund ist da? Ist das Euer Zaun oder seiner?
Ich würde da schon auf der Matte stehen und zwar zügig. Und ansonsten würde ich auch den anwaltlichen Rat nutzen, wenn der Nachbar nicht greifbar ist.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von nilo1988 am 11.02.2020, 18:50 Uhr

Leider ist dies, wie vieles andere auch, Ländersache. Hier muss die Feuerwehr unter Umständen ran (kostet die Gemeinden natürlich auch einiges). Öffentliche Dinge müssen geräumt werden (aber nur geräumt, nicht klein gemacht). Natürlich ist es ein Unterschied, ob es die kleine Nebendorfstraße ist, oder die Bundesstraße, die durch den Ort führt. Aber wie geschrieben, mit viel Aufwand verbunden, diese ganze Abrechungssache.

Just die Tage, habe ich mich an Kyrill erinnert und wie heftig es damals bei uns war. Ganze Nacht im Einsatz, mussten unsere eigenen Kameraden (darunter 2 meiner besten Freunde) retten... Horrornacht. Da war Sabine doch ganz nett. Zumindestens hier.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 18:57 Uhr

Hier ist in Sichtweite zur Schule ein Baum runter geknallt, zur Schulzeit. Glücklicher Weise fiel bei uns die Schule aus. Zwei Autos total schrott. Nicht auszudenken, wenn da Kinder gewesen wären. Also war das hier schon mal die richtige Entscheidung, Sturmfrei zu geben, auch wenn natürlich diese Kommentare: "Wir mussten damals ja auch blablabla" bei der Entscheidung kamen.
Ich bin gestern gut zur Arbeit gekommen. Mein Mann gar nicht, der hat sich ausgeschlafen. Mal schauen, ob sein AG da die Rechnung schreibt.

Ein Gewitter zieht auf, mal schauen, ob ich Blitze fotografieren kann.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von nilo1988 am 11.02.2020, 19:03 Uhr

Hier in unserer kleinen Dorfgemeinde aus 3 Dörfern, gab es 3!!! Einsätze gestern. Da alle Dörfer ihre eigene Wehr haben, weis ich nur aus einer, dass es nur eine kleine technische Hilfeleistung war. Vermute jedoch, Aufgrund der Bedingungen und der einzelnen Alarmierung, dass die anderen 2 Einsätze ähnlich waren. Wirkliche Schäden gibt es hier nicht. Aber in der Region, wurde unter anderem ein KiTa-Dach abgedeckt (Kinder waren im Haus) und eine Turnhalle. Auch da, wird es unter Umständen streitigkeiten geben, wer für was aufkommt.

Hier hat es gestern und heute auch gewittert... aber mit Schneeregen... da sieht man nicht viel.
Also mach mal ein paar tolle Fotos!

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 19:06 Uhr

Es hatte eben gedonnert, in lightningmaps zogs auf und nun RUHE, da will ich mal Action und dann ist nichts außer Regen und Graupel

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von nilo1988 am 11.02.2020, 19:09 Uhr

Ja, oft wird man einfach nur enttäuscht, wenn man etwas erwartet.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von BrombeerBaby am 11.02.2020, 19:16 Uhr

Sein Zaun.
Ja, der Hund ist da. Der sitzt immer am Fenster

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 19:22 Uhr

Dann muss doch da ein Verantwortlicher irgendwie vorbei kommen, wenn der Hund da ist. Und den würde ich ansprechen, freundlich, aber auch bestimmt und nachfragen, wann sein Baum von meinem Grundstück kommt (hier in der Nachbarschaft wäre das schon längst geregelt) Wenn ich den Eindruck habe, das mehr Druck aufgebaut werden muss, würde ich es schriftlich mit Frist machen und wenn das nicht geht, geht es zum Anwalt. Nun ist die Frage, wer den Zaun aufbauen muss (ob es ein MUSS gibt, so lange der Hund nicht quer schießt). Da könnte es sein, das der Zaun nicht repariert werden muss.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von BrombeerBaby am 11.02.2020, 19:40 Uhr

Ich werde es morgen nochmal versuchen.
Vielleicht hab ich Vormittags mehr Erfolg.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Cuci am 11.02.2020, 19:43 Uhr

Mir hat mal ein Versicherungsvertreter gesagt, sollte einer unserer Bäume im Sturm auf Nachbars Grundstück fallen, und einen Schaden verursachen, kann der Nachbar **rein rechtlich** nur hoffen, selbst eine gute Sturmversicherung zu haben. Denn Sturm ist höhere Gewalt. Anders sieht es zb aus, wenn der Baum beispielweise krank oder morsch war, und ich ihn nicht beseitigte habe, denn dann hat man fahrlässig gehandelt. Und das glaube ich auch eigentliche schon, denn och wollte eine Versicherung für diesen Fall haben und er sagte, würden wir nicht brauchen. Aus den oben genannten Gründen.

Wir hatten auch den Fall, dass eine große gesunde Eiche des Nachbarn auf unser Grundstück fiel. Mein Mann und er haben den Baum gemeinsam zersägt und abgetragen. Passte ganz gut wegen Brennholz. War aber ärgerlich, dass mein Mann dafür 2 Wochenenden opfern musste, weil er nur dann wirklich Zeit hat. Unser Nachbar hat ahvh brab den Zaun wieder hergerichtet. War aber auch in seinem Interesse, denn unsere Hühner sind dann ab und zu in seinen Beeten spazieren gegangen und ich habe es nicht eingesehen, ihnen deshalb Knast zu verordnen.
Wie es rechtlich aussieht, war auch uns nicht so klar. Seine Frau hielt es ebenfalls nicht für nötig mal bei uns anzufragen, hätte ja auch was kaputt gegangen sein können. Sie hat brav gewartet, bis ihr Mann wieder aus dem Urlaub zurück war. Frechheit!!
Im Falle des Hundes würde ich mal sagen, hat der Besitzer schon die Pflicht dafür zu sorgen, dass sein Tier nicht überall rumlaufen kann.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Nynaeve2019 am 11.02.2020, 20:00 Uhr

Notiere bitte Deine Versuche, am Besten noch, wenn Du Zeugen hast.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von sara31 am 11.02.2020, 20:48 Uhr

Rufe doch deine Versicherung an und frage nach.

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Stimmt nicht

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 20:50 Uhr

Bei meiner Schwiegermutter ist bei Kyrill eine Kastanie auf den Wintergarten der Nachbarn geknallt.
Gab ein ewiges hin und her.
Der Baum war nicht krank, laut Gutachter, also war der Sturm höhere Gewalt und die Hausrat der Nachbarn mußte den Wintergarten ersetzen

Wir hatten das auch nicht geglaubt, aber unsere Versicherung hat es bestätigt.

..........................................

Cosmos direkt erklärt:


Beispiel: Hat der Grundstückbesitzer einen morschen Baum nicht gesichert oder gefällt und dieser beschädigt bei einem Sturm das Nachbargebäude, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um einen gesunden Baum, der kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen gab, kann der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden.

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Das ist Blödsinn, leider

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 20:53 Uhr

Lies mal den Kommentar drunter

Oder frag bei deiner Versicherung nach

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Re: Das ist Blödsinn, leider

Antwort von Kater Keks am 11.02.2020, 20:55 Uhr

Naja, „Blödsinn“ ist vielleicht ein heftiges Wort, denn offenbar gibt es diese Entscheidungen so.....das wird wohl vom Einzelfall abhängen.

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Re: Der liebe Sturm...

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 21:00 Uhr

Wenn man nicht selber schon in der Situation war, ist das schwer zu glauben.

Aber genau so war es bei meiner SM auch.

Allerdings haben mein Mann und der Nachbar meiner SM den Baum gemeinsam zersägt und das Holz bekam der Nachbar.

Nur den Schaden am Wintergarten, da kam es ein wenig zum Streit. Am Ende mußte dann der Nachbar aber einsehen, nachdem er seinen Anwalt befragt hat, daß meine SM nix dafür konnte, daß der Baum umfiel, also hat seine Versicherung bezahlen müssen.

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Hier ein sehr aktueller Link

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 21:05 Uhr

Ja stimmt, Blödsinn war dumm gewählt. Aber ich bezog das mehr auf Focus ;)

https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/gartenrecht-haftung-bei-sturmschaeden-durch-gestuerzte-baeume-26436

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Ich mach mal aus Wintergarten ein Gewächshaus *lach

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 21:32 Uhr

Ganz so "nobel" war es dann doch nicht

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