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Geschrieben von Mirze am 10.07.2011, 20:35 Uhr

Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit

Hallo!

Ich versuche gerade die gesetzliche Kündigungsfrist zu berechnen. Lt. Gesetz hätte ich ab dem 25. Lebensjahr eine Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren. Also hätte ich 2 Monate Kündigungsfrist.

Aber werden denn die 2 Jahre Elternzeit die ich während dieser Zeit hatte auch zur Betriebszugehörigkeit gerechnet?

LG Mirze

 
4 Antworten:

Re: Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit

Antwort von kuechenchefin am 10.07.2011, 20:36 Uhr

denke schon

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Re: Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit

Antwort von Dreikindmama am 10.07.2011, 20:40 Uhr

Ich denke eigentlich schon, da du in der Zeit zwar nicht dort gearbeitet hast sondern in einem ruhenden Arbeitsverhältnis warst.

Gruß

Sylvia

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Re: Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit

Antwort von Fru am 10.07.2011, 20:41 Uhr

Ja zählt dazu!

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Danke :-)

Antwort von Mirze am 10.07.2011, 20:44 Uhr

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