Geschrieben von Mirze am 10.07.2011, 20:35 Uhr |
Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit
Hallo!
Ich versuche gerade die gesetzliche Kündigungsfrist zu berechnen. Lt. Gesetz hätte ich ab dem 25. Lebensjahr eine Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren. Also hätte ich 2 Monate Kündigungsfrist.
Aber werden denn die 2 Jahre Elternzeit die ich während dieser Zeit hatte auch zur Betriebszugehörigkeit gerechnet?
LG Mirze
Re: Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit
Antwort von kuechenchefin am 10.07.2011, 20:36 Uhr
denke schon
Re: Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit
Antwort von Dreikindmama am 10.07.2011, 20:40 Uhr
Ich denke eigentlich schon, da du in der Zeit zwar nicht dort gearbeitet hast sondern in einem ruhenden Arbeitsverhältnis warst.
Gruß
Sylvia
Re: Frage zu gesetzl. Kündigungfrist - Betriebszugehörigkeit
Antwort von Fru am 10.07.2011, 20:41 Uhr
Ja zählt dazu!
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