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von Mutti69  am 06.05.2017, 15:35 Uhr

Frage zu Hartz4

Kinder erhalten in der Bedarfsgemeinschaft von 4 bis unter 18 Jahre: 311 Euro.
Ich meine auch, 100 Euro darf man behalten (alle Angaben ohne Gewähr, das sind nur meine laienhaften Ansichten) und drüber wird angerechnet.
Liegt das Kind mit seinen Einnahmen ÜBER den 311 Euro, dann fällt es aus der Bedarfsgemeinschat raus und der Verdienst wird nicht mehr angerechnet und darf in voller Höhe behalten werden.
Das ist das, was unten mit dem Stichwort Überschuss kam.

Aber ich glaube, in der Praxis ist das viel komplizierter und man mag geneigt sein, da nicht unnötig dran zu kratzen, indem das Kind in der Kneipe jobbt und unregelmäßige Einnahmen angeschleppt und man ständig zum SB Rennen muss, um das Monat für Monat neu zu verhandeln. Immerhin sprach die AP von einem Schüler und einem Studenten?

Man konnte aber auch Missmut über die Faulheit der in Bezug lebenden Familie heraus hören.
Ich denke da auch, man sollte vorsichtig sein mit pauschalisierend Ansichten ;-)

 
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