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Geschrieben von Hubbeldubbel am 06.05.2017, 11:28 Uhr

Frage zu Hartz4

Kurzfassung:

Ernsthaft erkrankt für längere Zeit. Da fühlt sich das Jobcenter nicht länger als nötig zuständig. Da in den meisten Regionen unterschiedlich zuständige Behörden somit meist unterschiedliche Haushalte.

Es gibt nur wenige Optionskommunen wo der Landkreis das Jobcenter übernommen hat und SGB XII und Jobcenter in einem Gesamthaushalt auftauchen aber selbst da, würde man bei ernsthafter Erkrankung den Fall rüber schieben zum Kollegen der Sozialhilfe nach SGB XII - Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Eine Abgrenzung ist in der Praxis natürlich bürokratisch aufwendig.

Die Frage welches Gesetz Anwendung finden sollte, ist allein schon deswegen inhaltlich interessant, da es bei der Grundsicherung nach SGB XII um eine Günstigerstellung handelt. Z.B. Wegfall der Vermutung der Bedarfsdeckung innerhalb der Haushaltsgemeinschaft §39 Satz HS II SGB XII.

Dann würde das Einkommen der Kinder keinerlei Rolle spielen...

Daher ist es schon entscheidend, um welche Leistung es sich handelt und meine Praxiserfahrung sagt, oft ist alles nur das Amt :-D

 
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