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Geschrieben von rollmops79 am 06.05.2017, 10:03 Uhr

Frage zu Hartz4

Guten Morgen ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir einmal kurz weiter helfen. Also folgendes, eine gute Bekannte hat sich vor Jahren scheiden lassen und kann aufgrund ernster Erkrankungen nicht arbeiten. Sie bekommt Hartz4. Sie hat zwei Kinder, eins studiert das andere geht noch zur Schule. Die Kinder wurden immer schon verwöhnt und haben nach der Scheidung damit zu kämpfen, dass ihr Lebensstandard sich geändert hat.
Wir raten den Kindern immer nebenbei zu arbeiten. Habe ich auch neben dem Studium und der Schulzeit gemacht, um meinen Eltern nicht auf der Tasche zu liegen. Aber diese Kids wollen immer alles ohne i.welche Gegenleistungen, Schulleistungen sind schlecht.
Na ja, jetzg sagen die Kids, Mama lässt uns nicht arbeiten, weil ihr das wieder vom Hartz4 abgezogen wird. Ist das wirklich so, wird alles gekürzt oder ist das nur eine faule Ausrede? Ich find es schade, dass die Kids keine Ambitionen haben und von ihrer Mutter daran gehindert werden endlich Verantwortung zu übernehmen und zu lernen für Geld arbeiten zu müssen.

 
16 Antworten:

Re: Frage zu Hartz4

Antwort von leaelk am 06.05.2017, 10:07 Uhr

Hallo,
es ist tatsächlich so, dass Mutter und Kinder eine Bedarfsgemeinschaft beim Hartz IV bilden und dass das Einkommen der Kinder auf das Hartz IV angerechnet wird.
Dabei darf zwar ein Teil zusätzlich behalten werden, aber eben nur ein Teilbetrag.
Genau Zahlen kenne ich gerade nicht und ich bin zu faul zu nachzulesen.

LG leaelk

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Helena83 am 06.05.2017, 10:36 Uhr

Sonst es tatsächlich. Aber jedes Familienmitglied darf sich 100 Euro dazu verdienen, ohne, dass es angerechnet wird. Wie alt sind denn die Kinder?

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Hubbeldubbel am 06.05.2017, 10:56 Uhr

Kann nicht arbeiten aufgrund ernster Erkrankungen und bezieht Sozialleistungen nach dem SGB II (AlG II) - sehr merkwürdig.

Da theoretisch Jobcenter dann nicht zuständig oder sie ist doch nicht so ernsthaft erkrankt und kann doch ein paar Stunden tägl. Leistung bringen ...

Ja, Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft wird zusammen gezählt und somit mit angerechnet. Es wird nicht zwischen Kindern und Parner/Ehegatte unterschieden. Haben die Kinder die Altersgrenze erreicht, können sie ausziehen und bilden ihre eigene BG.

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Re: @Hubbeldubbel

Antwort von leaelk am 06.05.2017, 11:03 Uhr

Man kann schon ernsthaft erkrankt sein UND Hartz IV beziehen.
Dann wird man für die Arbeitssuche für einen (befristeten) Zeitraum quasi "ausgemustert", damit man Zeit zur Genesung hat.
ERST wenn man absehbar nicht wieder gesund wird, wird man angehalten, Rente oder andere Leistungen zu beantragen.
Das widerspricht sich erstmal nicht zwingend.

Um hier irgendwas konkreter zu beurteilen, fehlen einfach ganz viele Fakten, die ich persönlich aber auch gar nicht wissen möchte.
Da wird sich schon das zuständige Jobcenter drum kümmern.

LG leaelk

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Hartz 4

Antwort von taram am 06.05.2017, 11:20 Uhr

Es wird nicht auf die BG angerechnet sondern jedem einzeln

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Re: Hartz 4

Antwort von 32+4 am 06.05.2017, 11:26 Uhr

Stichwort ueberschuss

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Hubbeldubbel am 06.05.2017, 11:28 Uhr

Kurzfassung:

Ernsthaft erkrankt für längere Zeit. Da fühlt sich das Jobcenter nicht länger als nötig zuständig. Da in den meisten Regionen unterschiedlich zuständige Behörden somit meist unterschiedliche Haushalte.

Es gibt nur wenige Optionskommunen wo der Landkreis das Jobcenter übernommen hat und SGB XII und Jobcenter in einem Gesamthaushalt auftauchen aber selbst da, würde man bei ernsthafter Erkrankung den Fall rüber schieben zum Kollegen der Sozialhilfe nach SGB XII - Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Eine Abgrenzung ist in der Praxis natürlich bürokratisch aufwendig.

Die Frage welches Gesetz Anwendung finden sollte, ist allein schon deswegen inhaltlich interessant, da es bei der Grundsicherung nach SGB XII um eine Günstigerstellung handelt. Z.B. Wegfall der Vermutung der Bedarfsdeckung innerhalb der Haushaltsgemeinschaft §39 Satz HS II SGB XII.

Dann würde das Einkommen der Kinder keinerlei Rolle spielen...

Daher ist es schon entscheidend, um welche Leistung es sich handelt und meine Praxiserfahrung sagt, oft ist alles nur das Amt :-D

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Hubbeldubbel am 06.05.2017, 11:31 Uhr

Ja natürlich Taram, der Bedarf jedes einzelnen Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft wird ermittelt ;-)

War ich aber auch unpräzise ;-)

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Mutti69 am 06.05.2017, 12:41 Uhr

Gott, musst du es immer so kompliziert zerzwurbeln? Davon wird deine Aussage oben nun auch nicht richtiger (und ein Tipp am Rande, das merkt der aufmerksame Leser auch).

Inhaltlich hat Leaelk absolut recht, die schlichtweg einwand, dass da viele Informationen fehlen und daher eine Pauschalaussage nicht möglich ist.

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@Mutti69

Antwort von Hubbeldubbel am 06.05.2017, 13:02 Uhr

Hallo Mutti,

zumindest sollte der aufmerksame Leser bemerken, dass man versucht was zur gestellten Frage beizutragen. Darfst Du auch gern tun ;-).

Ich wüsste nicht was an meinem Beitrag so dermaßen inhaltlich falsch war, außer dem zusammengerechnet - statt jedem Einzelnen zugerechnet. Du scheinst Dich da aber ja besser auszukennen ...

Ja, es fehlen Infos, daher ja der Satz: Amt ist nicht gleich Amt und auch nicht immer Jobcenter... evtl. ist die Bekannte - die hier fragt - gar nicht so im Bilde und wenn doch, kann sie ja mitnehmen, dass die Leistungsempfängerin mal prüfen lassen sollte, ob sie nicht eher ein Fall fürs SGB XII ist, da ists nämlich wesentlich komfortabler und die Kinder dürften auch ohne "furcht" Einkommen erzielen, ohne ausziehen zu müssen.

Die Frage bzgl. Alter und ggf. Auszug ist ja auch noch offen, daher logischer Weise keine Klärung möglich aber das Ansprechen von ggf. wichtigen Punkten wird wohl erlaubt sein ;-)

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Danyshope am 06.05.2017, 15:27 Uhr

Ja ist so. jedenfalls teilweise. Der Freibetrag den die nebenbei verdienen können ist extrem gering.

Wenn die Frau aber so schwer krank ist das sie glaubhaft nicht arbeiten kann, muss man sich die Frage stellen warum sie nicht Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Wenn sie diese nicht bekommt weil eben nicht krank genug, muss man sich die Frage stellen warum sie nicht wenigstens stundenweise arbeiten geht. Wird zwar angerechnet, keine Frage, aber mir wäre das wichtiger wie mit einem solch beschissenen Vorbild den Kindern ein Hatz4er leben beizubringen.

Der HInweiß, wird eh angerechnet, lohnt nicht, ist aber schon recht bezeichnend.

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Re: @Hubbeldubbel

Antwort von Danyshope am 06.05.2017, 15:31 Uhr

Erwerbsunfähigkeitsrente wird heute aber meistens nur befristet genehmigt. Frage ist ob sie DAFÜR überhaupt die Voraussetzungen erfüllt. Und da sind die Ämter teils recht schnell mit dabei sooo schwer krank das jegliche Arbeit unzumutbar ist.

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Mutti69 am 06.05.2017, 15:35 Uhr

Kinder erhalten in der Bedarfsgemeinschaft von 4 bis unter 18 Jahre: 311 Euro.
Ich meine auch, 100 Euro darf man behalten (alle Angaben ohne Gewähr, das sind nur meine laienhaften Ansichten) und drüber wird angerechnet.
Liegt das Kind mit seinen Einnahmen ÜBER den 311 Euro, dann fällt es aus der Bedarfsgemeinschat raus und der Verdienst wird nicht mehr angerechnet und darf in voller Höhe behalten werden.
Das ist das, was unten mit dem Stichwort Überschuss kam.

Aber ich glaube, in der Praxis ist das viel komplizierter und man mag geneigt sein, da nicht unnötig dran zu kratzen, indem das Kind in der Kneipe jobbt und unregelmäßige Einnahmen angeschleppt und man ständig zum SB Rennen muss, um das Monat für Monat neu zu verhandeln. Immerhin sprach die AP von einem Schüler und einem Studenten?

Man konnte aber auch Missmut über die Faulheit der in Bezug lebenden Familie heraus hören.
Ich denke da auch, man sollte vorsichtig sein mit pauschalisierend Ansichten ;-)

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Mutti69 am 06.05.2017, 15:42 Uhr

Ich glaube, WENN sie so schwer und vor allem perspektivlos krank wäre, dann würde da das JobCenter schon reagieren.

Entweder hängt sie in der “Genesungs-Warteschleife“ oder sie hat dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, die eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt einschränken und damit erschweren, aber nicht ausschließen.

Ich kenne einige, die dann gerne behaupten, sie können nicht arbeiten, weil sie krank sind...es fühlt sich sicher sozial besser an! Will ja auch keiner gerne von sich hören: mich will keiner ;-(

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von Danyshope am 06.05.2017, 15:47 Uhr

Das stimmt. Hatte mein Mann ja auch lange das Problem. Und wird er evtl irgendwann auch wieder haben sollte die EU-Rente wegfallen. Wobei bei ihm alle Ärzte den Kopf geschüttelt haben das die überhaupt erst einmal nur befristet wurde. Aber anderes Thema...

Ich denke mal viele gehen den weg der EU-rente auch nicht weil eben die Aussichten auf Erfolg oft schlecht sind. Fast alle müssen ja erst einmal in den Widerspruch gehen - und da geben viele im Vorfeld schon auf.

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Re: Frage zu Hartz4

Antwort von taram am 06.05.2017, 17:34 Uhr

Ich habe da mal ein Fall im TV gesehen:

Die Frau saß im Rollstuhl, hatte sonst noch so 5 andere Krankheiten. Krankenkasse sagt: arbeitsunfähig, Rentenkasse sagt: sehr wohl 3 Stunden erwerbsfähig im Sitzen und schwupps hängst auf dem JobCenter. Das ist die Krux mit den 3 Stunden arbeitsfähig

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