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Geschrieben von schneeziege08 am 19.11.2019, 14:05 Uhr

Frage zu Hartz4 und Erbe

...vielleicht kennt sich jemand aus und wäre bereit mir per PN eine einzelne konkrete Frage zu beantworten?
Die Sozialberatung vor Ort konnte leider nicht weiterhelfen und ich finde zum Fall des Betroffenen auch nichts im Internet.

 
15 Antworten:

Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Felica am 19.11.2019, 15:08 Uhr

Stell sie doch einfach. Dann hast du grössere Chancen jemanden zu finden der wirklich konkret antworten kann.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Mutti69 am 19.11.2019, 15:09 Uhr

Ich denke auch, einfach stellen...ich bin da keine Fachfrau, aber ich kann sehr gut recherchieren, meist kommt dann doch noch was Brauchbares raus oder man hat einen neuen Ansatz.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Biene@maja am 19.11.2019, 16:27 Uhr

Im großen und ganzen gibt es da doch nicht allzuviel zu wissen...

Es verhält sich bei einem erbe...ähnlich wie bei einem großen gewinn...

Also da hast summe x...die man beim amt angeben muss....die berechnen dann den zeitraum den das erbe/gewinn reichen muss für den lebensunterhalt.....in der zeit bekommt man keinerlei ansprüche vom amt bezahlt...

Hat man wert geerbt....ein haus zb...muss dieses verkauft werden...mit dem erlös verhält es sich eben so wie bei gewinn und gelderbe

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Felica am 19.11.2019, 16:30 Uhr

Und genau das ist teils falsch. Zumal wir nicht wissen in welche Richtung die Frage genau geht.

Würde die TE zB ein Haus erben und plant in diesem selbst zu wohnen, muss es nicht zwangsläufig verkauft werden. Schon mal gar nicht wenn sie bereits in diesem wohnt. Ist dann die Frage ob das Haus angemessen ist.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von QueenMum am 19.11.2019, 16:48 Uhr

Um was für ein Erbe handelt es sich denn ? Barvermögen, Auto, Haus etc. Barvermögen ist z.B. schwieriger als ein geerbtes Haus usw. Es gibt bei Immobilien z.B. den Einspruch der besondern Härte usw.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von schneeziege08 am 19.11.2019, 21:18 Uhr

Vielen Dank schonmal für eure Hilfsbereitschaft.
Ich bin gerade durch die Wirren, die mir meine erweiterte Familie bietet echt nervlich am Anschlag und möchte hier ungern eine Diskussion mit Halbwissen womöglich garniert mit ein paar Gehässigkeiten gegen "Schnorrer" lostreten... Deshalb bat ich um PN.

Aus Verzweiflung hier dennoch möglichst knapp die Sachlage:
Hartz 4 muss von einem Familienmitglied beantragt werden, da für ihn und seine Frau (beide Ü50) aus diversen Gründen kein Job zu bekommen ist und kein Barvermögen mehr vorhanden ist. Sie leben in einer sehr kleinen abbezahlten Eigentumswohnung.

Eigentlich steht seiner Frau zusätzlich ein Erbanteil zu, das aber in ihrem ehemaligen Elternhaus gebunden ist. Der Bruder lebt dort (nicht in Saus und Braus!) und kann nicht auszahlen. Seit geraumer Zeit zahlt er eine eher kleine Summe monatlich ab.

Frage: Gibt es dann gar keine Hartz4 Leistungen, solange das Haus nicht zwangsverkauft wurde und die ausgezahlte Summe verbraucht ist (abzüglich des Schonvermögens)?
Oder wird "nur" die Rate als Einkommen gegengerechnet?
Die Summe des zustehenden Erbes liegt ca. 5000€ über dem, was sie eigentlich als bares Schonvermögen haben dürften. Deshalb scheint es mir völlig absurd, dass dafür jemand aus dem Haus geklagt werden und ruiniert werden muss, damit dann das erlaubte (Schon-)Vermögen nicht in der "falschen Form" vorliegt...
Ist da vielleicht eine anteilige Umschichtung möglich? Dass nur diese 5000€ Differenz irgendwie ausgezahlt werden und der Rest als "gebundenes Schonvermögen" akzeptiert wird?
Bin für jeden sachkundigen Hinweis dankbar...

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von katsix2903 am 19.11.2019, 21:33 Uhr

Nur das was man wirklich hat kann auch berechnet . Ratenzahlung ist auch ok. Die Wohnung kann nicht einfach so verkauft werden; Stichwort: Verhältnissmäßigkeit

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Berlin! am 20.11.2019, 0:05 Uhr

Ich verstehe einiges am Sachverhalt nicht und muß deswegen nachfragen, bevor ich irgendwas dazu sagen kann:

Was meinst Du mit "ihr steht eigentlich ein Erbanteil zu"?
Hat sie geerbt oder nicht? Hat sie ausgeschlagen oder überlegt sie, dies zu tun?
Wer sind die anderen Erben?
Was ist der Wert des Erbes?
Was hat es mit dieser Zahlung auf sich, die monatlichen Raten: wofür sind die? Auf welcher Grundlage erhält sie diese Zahlungen?

Ist ALG II beantragt, sprich: wird es bezogen oder soll erst ein Antrag in der Zukunft gestellt werden?

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von schneeziege08 am 20.11.2019, 6:33 Uhr

Sie hat geerbt - vor über 10 Jahren, aber bisher nur einen Anteil des ihr zustehenden Erbes über die monatlichen Raten ihres Bruders ausgezahlt bekommen. Die Raten werden auch erst seit ca. 3 Jahren bezahlt, da dieser kaum Mittel hat.
Der Antrag soll zeitnah in der Zukunft gestellt werden.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Berlin! am 20.11.2019, 8:25 Uhr

Ich finde es immer noch ziemlich unklar. Ich müßte das Testament sehen, den Wert des Erbes kennen und noch so einiges mehr.

Das liegt daran, dass man solche relativ komplexen Sachverhalte nicht hier subsumieren kann. Also nicht vernünftig.
Goggle mal HartzIV und Erbe, da findest Du einiges.

Lasst Euch anwaltlich beraten. Dafür gibt es Beratungshilfe, erkundige Dich beim zuständigen Amtsgericht.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von QueenMum am 20.11.2019, 9:05 Uhr

Also ich würde sagen ab zum Anwalt. Das Sozialrecht ist sehr komplex. Allerdings ist es so das Vermögen verwertbar sein muss und es nicht nur kurzfristig aus dem Hartz4 Bezug holen soll. Bei einer Erbengemeinschaft ist das sofort verwertbar schon mal nicht so einfach machbar und dann müsste zumindest Darlehenweise das Hartz4 bewilligt werden. Allerdings sind die Ma nicht immer ausreichend geschult, deshalb würde ich das über einen Anwalt machen lassen.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von wolfsfrau am 20.11.2019, 9:27 Uhr

Bevor ihr das über einen Anwalt laufen lasst - seid ihr denn schon mal in "eurem" Grundsicherungsamt gewesen?
Da würde ich mich als allererstes erkundigen.

Vielleicht habt ihr Glück und trefft auf jemanden, der kompetent ist.
Wenn ihr da nicht richtig beraten werdet, bzw. euch nicht gut beraten fühlt, der Antrag gleich abgelehnt wird o.ä. könnt ihr immer noch zum Anwalt gehen.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Felica am 20.11.2019, 13:03 Uhr

Bei ALG2 und aus verschieden Gründen nicht wieder arbeiten vermute ich mal gesundheitliche Gründe. Da würde ich vor allen über einen der Sozialverbände den Antrag auf EU-Rente prüfen lassen. Alternativ Termin beim Rentenbeauftragten beim örtlichen Rathaus machen, denke mal je nachdem werden euch die SB der Arge dabei sogar unterstützen.

Wegen dem geerbten Haus, das wird icht verwertbar sein weil der andere Teilbesitzer dort drin wohnt. Aber das Amt kann sich per Darlehen ins Grundbuch einschreiben lassen.

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von schneeziege08 am 20.11.2019, 21:09 Uhr

Vielen Dank für die Hinweise. Jetzt steht zumindest der grobe Fahrplan...

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Re: Frage zu Hartz4 und Erbe

Antwort von Biene@maja am 21.11.2019, 6:16 Uhr

Wie gesagt im großen und ganzen ist das so...

Und wegen dem drin wohnen dürfen ist sehr sehr unwahrscheinlich,da man nur eine höchstquatratmeterzahl von je wie viele personen drin leben sollen 40 qm - 90 qm...

Und wie viele häuser haben unter 90 qm?
Und wie viele personen leben direkt mit 5 mann drin?

Das sind dann sehr sehr spezifische einzelfälle.....
Im großen und ganzen ist es so wike ich schrieb

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