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Geschrieben von Pamo am 24.07.2015, 6:32 Uhr

Einbenennung

Dir war wohl wieder langweilig, diese Frage hattest du bereits gestellt.

Die Rechtslage hat sich seitdem nicht geändert: Falls der Kindsvater Sorgerecht hat oder der Junge den Nachnamen seines Vaters trägt, dann kann er nicht ohne die Zustimmung des KV einbenannt werden. Falls du alleiniges Sorgerecht hast und der Junge deinen Namen trägt, dann geht es ohne Einwilligung des KV.

Trotzdem eine idiotische Idee, mit jedem neuen Partner den Nachnamen zu ändern. Und erst recht den Nachnamen eines Kindes!

 
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