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Geschrieben von Julizwillinge am 27.11.2019, 19:59 Uhr

Betriebsrat / Gesamt-Betriebsrat

Auf jeden Fall soll sie einen vom Betriebsrat dazu mitnehmen.
Sobald es um persönliche Leistungsbeurteilung geht, oder um finanzielle Dinge, kann der Mitarbeiter laut Betriebsverfassungsgesetz Paragraph 82 ein Betriebsratsmitglied zum Gespräch dazunehmen.

 
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