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Geschrieben von muddelkuddel am 04.07.2012, 20:18 Uhr

Begriffserklärung übergriffig

übergriffig kann, muss aber nicht sexuell initiiert sein.

es bedeutet für mich "ohne erlaubnis in den persönlichen bereich des anderen hinüber greifen" - das kann auch durch haare ziehen, an kleidung zubbeln, festhalten geschehen...also kommt auch bei grundschülern vor

LG

 
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