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Geschrieben von DFL am 12.12.2019, 23:11 Uhr

Arbeitszeiten Feiertag bei Zeitlohn

So wie bei jedem anderen Urlaub oder bei Krankheit auch. "Feiertagsausgleich" muss sie beantragen als Urlaub wenn sie keine Ausweichtage nutzen kann oder im Arbeitsvertag nicht klar geschrieben steht, dass sie ohne urlaub voll bezahlt werden.

Wenn sie zum Beispiel Montag und Freitag je 8 Stunden macht, kommt sie auf 16 von vereinbarten 25. Heißt sie muss für die fehlenden Stunden Urlaub nehmen.

Kann sie montag und Freitag je 10 Stunden machen und Dienstag 5 ( da Heiligabend kein reiner Feiertag ist im sinne von alle Geschäfte zu) braucht sie keinen.

Gibt es ein Arbeitszeitkonto kann sie Stunden abbummeln.

Zuviele unbekannte Variablen in deinem Beispiel.

Jede Stunde die zur Auszahlung kommt gibts aber nach Durchschnitt.

 
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