Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von AngeliqueSH  am 23.12.2019, 11:42 Uhr

An alle

Hallo zusammen,

vielleicht hat hier jemand da mehr Ahnung und kann mir eventuell weiterhelfen, weil ich nichts Falsches sagen möchte.
Und zwar, meine Nachbarin lebt seit 4 Jahren in Deutschland und hat keinen Abschluss, den man ihr hier anerkennen würde. Sie hat in Syrien als Juristin gearbeitet. Nun, jetzt ist sie Hausfrau und hat zwei kleine Kinder. Sie möchte aber trotzdem irgendwas machen.
Sie kann sehr gut backen und würde gerne von Zuhause aus arbeiten, nebenbei, als "Hobbybäckerin" quasi. Muss sie da einen speziellen Kurs belegen oder etwas nachweisen?Ca. 4-5 Kuchen, Torten oder Gebäck würde sie im Monat schaffen, sagt sie. Muss sie das überhaupt irgendwo anmelden ? Ich habe echt keinen Plan und auch keine Ahnung, wie das gehen soll.

 
15 Antworten:

Re: An alle

Antwort von mellomania am 23.12.2019, 11:46 Uhr

lebensmittel von zuhause aus verkaufen kann böse in die hose gehen. hygienevorschriften einhalten, kühlketten was auch immer! sie verdient da auch geld, daher sollte sie sich beim gewerbeaufsichtsamt schlau machen, wieviel sie frei verdienen darf, als kleinunternehmerin, ohne vorsteuerabzug etc und ob kuchen etc von daheim überhaupt erlaubt sind. lass sie ein sahnetorte machen, hygiene nicht eingehalten, kühlkette etc, und der konsument kriegt ne salmonellenvergiftung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von Liz_NGC2070. am 23.12.2019, 11:52 Uhr

Ich fürchte, ganz so einfach ist das nicht.
Erstmal handelt es sich dann um ein Gewerbe, welches angemeldet werden muß.
Dann hängen da sicher eine Menge Vorschriften und Auflagen mit dran.
Nur mal als Beispiel die Hygiene.
Ich würde mich erstmal bei den zuständigen Ämtern informieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von Mutti69 am 23.12.2019, 11:54 Uhr

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Handwerk/meisterpflichtige-Handwerke/Hausgemachte-Torten-verkaufen-Genehmigungen.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von Mareike92 am 23.12.2019, 12:00 Uhr

Also sorry selbst mit 5Torten, die man von mir aus auch mit 40€/Stück im Cafe verkaufen könnte,seh ich keine Selbstständigkeit.
Dann soll sie mal fragen, ob sie als Aushilfe in einer Conditorei was zaubern kann, aber da die Qualität ja gleich bleiben muss und Industriemaschinen zum Einsatz kommen, sehe ich selbst das nicht.
Auch um sich damit auf den Wochenmarkt zu stellen, reicht es nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von AngeliqueSH am 23.12.2019, 12:20 Uhr

Das ist eben auch das, wo ich unsicher bin.
Sie würde wahrscheinlich ca. 200 € im Monat verdienen mit dieser Tätigkeit und ob man das Selbstständigkeit nennen kann oder wie das eingestuft werden würde, keine Ahnung Außer Haus könnte sie im Moment nicht arbeiten, weil sie ein 2 Monate altes Baby hat und auf sich alleine gestellt ist mit den Kindern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von lejaki am 23.12.2019, 12:26 Uhr

Wäre es nicht sinnvoller sich zu erkundigen was sie machen muss, damit ihr der Abschluss in Deutschland anerkannt wird?
Kenne einige Syrier, die an deutschen Unis sehr viele Prüfungen ablegen um ihren Abschluss in ihrem Beruf in D anerkannt zu bekommen. Kommt sicher auch auf den Beruf an ob das geht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von DK-Ursel am 23.12.2019, 12:45 Uhr

Hej!

Nun kann ich zwar eher für DK reden, aber ich glaube nicht - und die anderen weisen ja bereits darauf hin - daß die Hygiene- u.a. Vorschriften dort weniger bürokratisch sind als hier.
ich habe nur Essen AUSGETEILT in der Schule und mußte zu einem mehrtägigen Hygienekursus mit Abschlußprüfung.
Ob sich dieser Aufwand für 5 Torten lohnt???

Ich würde ihr auch lieber helfen, entweder ihren Anbschluß irgendwie anerkannt zu bekommen oder notwendige Prüfungen nachzuholen oder eben eine ganz andere Richtung einzuschlagen.
Auch mit 2 kleinen Kindern kann man eine Ausbildung machen, wenn man sich die Zeit einteilt und für den Rest gesorgt wird - KIGA/Tagesmutter etc.

5 Torten ist einfach ein Hobbyprojekt mit allzu vielen Auflagen, aber nichts, was sie in ihrem Leben weiterbringen kann. Dafür wäre ein Job mit Netzwerk besser! (Alsich neu in DK war, habe ich z.B. sogar geholfen,. einen Putzkursus aufzufüllen - habe dabei Sprache und netteLeute kennengelernt - ich hätte z.B .auch einen Kioskjob gemacht, denn da kann man auch kreuz und quer reden und Kontakte knüpfen - sowas ist viel wichtiger als im stillen Kämmerlein Torten backen.

Fragt in der Abendschule nach, vielleicht kann sie dort mit irgendwas Kurse anbieten - bringt auch nicht sehr viel aber eben Kontakte und soziales Leben, Sprachübung etc.

Gruß Ursel, DK

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von Jenbeex am 23.12.2019, 13:20 Uhr

Wenn Sie das Fest Beruflich als Selbständige machen will muss sie als erstes ein Gesundheitszeugnis machen und glaub auch Hygienevorschriften- Kurs ablegen.
Dazu halt nen Antrag stellen auf Existenzgründung etc. Dazu muss halt es auch jenachdem wie groß das werden soll, vernünftige Kühlmöglichkeiten geben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von Konfusius am 23.12.2019, 14:04 Uhr

Da sie eine Gewinnerzielungsabsicht hat - egal ob es 20.000, 200 oder 2 Euro wären - müsste sie definitiv ihren Gewinn versteuern. Einen Freibetrag gibt es nicht. Eine selbständige Tätigkeit ist nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten, also würde es sich um ein Gewerbe handeln, das sie dementsprechend anmelden müsste.

Da der Umsatz deutlich unter 17.500 Euro liegen dürfte, wäre sie definitiv Kleinunternehmerin, es sei denn, sie verzichtet explizit, wäre dann aber 5 Jahre an diese Wahl gebunden und mit dem zu erwartenden Gewinn müsste sie auch keine Gewerbesteuer zahlen, aber natürlich jeweils Erklärungen dazu einreichen. Wichtig ist, dass sie auf ihren Rechnungen, die sie natürlich erstellen muss, auf die Kleinunternehmerregelung hinweist und keine Umsatzsteuer ausweist, denn diese müsste sie dann auch abführen.

Gewinn dürfte sie mit der Einnahmeüberschussrechnung ermitteln, Bilanzierung ist in ihrem Fall nicht notwendig, da der Umsatz zu klein ist. Und natürlich muss sie den Fragebogen zur Existenzgründung vom Finanzamt ausfüllen (ich weiß nur gerade nicht, wie der genau heißt, sondern nur, welche Stelle die bearbeitet).

Das soweit die steuerliche (und teils handelsrechtliche) Seite. Evtl. benötigt sie noch eine Sondergenehmigung für eine Gastronomie, das kann aber evtl. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, da kenne ich mich leider zu wenig in der Tiefe aus, um das sicher sagen zu können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von AngeliqueSH am 23.12.2019, 20:44 Uhr

Danke dir. :) Sehr informativ und gut formuliert, wie immer.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von AngeliqueSH am 23.12.2019, 20:44 Uhr

Das dachte ich auch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von AngeliqueSH am 23.12.2019, 20:46 Uhr

Eine ältere Nachbarin hat ihr wohl erzählt, dass es okay wäre, weil sie ja nicht viel damit verdient und dies in der Regel auch nicht zu versteuern braucht. Ich war mir da nicht so sicher. Danke!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von AngeliqueSH am 23.12.2019, 20:51 Uhr

Mit ihrem Juraabschluss in Syrien könne sie hier in Deutschland nicht viel anfangen, wurde ihr gesagt. Dies hat mir aber auch meine russische Bekannte, Anwältin mit 10 Jahren Erfahrung, so bestätigt, weil ich es auch komisch fand. Sie arbeitet nun in
einer ganz anderen Branche.
Meine Nachbarin muss auch ihre Sprachkenntnisse aufbessern um überhaupt etwas in der Richtung zu versuchen. Bis dahin wollte sie sich nebenbei mit etwas Anderem beschäftigen und vielleicht ein kleines "Taschengeld" verdienen. :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von AngeliqueSH am 23.12.2019, 20:54 Uhr

Ich werde mich mal im neuen Jahr schlaumachen, wie das nun alles werden soll. Danke dir :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle

Antwort von Hatot am 23.12.2019, 21:41 Uhr

Man darf nichts in einer privaten Küche zubereiten und dann verkaufen . Dafür muss man eine Industrie Küche haben .. Also entweder selber oder Gastronomen vermieten die dann schon mal ..aber dann lohnt es sich schon nicht mehr ..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.