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von tina0589  am 12.12.2017, 13:48 Uhr

ALG1 Berechnung

Kennt sich damit jemand aus?

Es wird ja der Verdienst der letzten 12 Monate zur Berechnung genommen. Wenn in dieser Zeit auch Krankengeld und Elternzeit reinfallen, werden dann diese Bezüge quasi als Verdienst betrachtet?

Vermutlich kenne ich die Antwort und erhoffe mir nur, dass ich falsch liege.

 
8 Antworten:

Re: ALG1 Berechnung

Antwort von Mutti69 am 12.12.2017, 13:59 Uhr

Ich habe nur kurz quer gelesen, aber da könnte etwas Informatives für dich dabei sein:

http://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/

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Re: ALG1 Berechnung

Antwort von tina0589 am 12.12.2017, 14:29 Uhr

Danke für den Link, aber das trifft nicht so ganz zu. Es geht um meinen Mann. Der hatte in den letzten 12 Monaten 2 Monate Elternzeit und hat auch zwischendurch mal Krankengeld bekommen.


Brauch eine ungefähre Zahl, womit ich rechnen kann. Mir geht grad ein bissel der Arsch auf Grundeis.

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Re: ALG1 Berechnung

Antwort von Zero am 12.12.2017, 14:31 Uhr

Warum fragst du nicht direkt beim Arbeitsamt nach? Die müssten es dir sagen können.

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Re: ALG1 Berechnung

Antwort von Mutti69 am 12.12.2017, 14:31 Uhr

Oh je!

Dann hätte ich noch das hier:

https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2017

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Re: ALG1 Berechnung

Antwort von tina0589 am 12.12.2017, 14:37 Uhr

@ Mutti: du bist ja die reinste Google-Maschine

@ Zero: na ja, ich scheue mich vor den Kontakt. Bzw. müsste mein Mann da nachfragen.

Ach ich hasse diese Situation. Und die weihnachtliche Zeit machts gerade nicht besser

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Re: ALG1 Berechnung

Antwort von Mutti69 am 12.12.2017, 14:38 Uhr

Wird schon werden!

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Re: ALG1 Berechnung

Antwort von Zero am 12.12.2017, 14:46 Uhr

Wer ist da schon gerne
Aber ich denke anders werdet ihr nicht herausfinden, was deinem Mann zusteht und was nicht. Das dir der Arsch auf Grundeis geht, kann ich mir vorstellen.

Ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war. Alles an Krankengeld, bis auf einen geringen Teil, wurde beim ALG 1 mit angerechnet.

Am besten Fragt dein Mann direkt nach. Es wird ja nicht besser, wenn ihr es vor euch hinschiebt.

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Re: ALG1 Berechnung

Antwort von tina0589 am 12.12.2017, 14:48 Uhr

Ja, das stimmt wohl.

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