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Geschrieben von Tessy77 am 29.06.2017, 5:19 Uhr

Einstellung Polizei

Hallo
mein Neffe hat eine Zusage bei der Polizei und wartet nur noch auf die ärztliche Untersuchung. Auf der Abschlussfahrt war ein Vorfall zwischen einem Mitschüler (Außenseiter)und ihm . Er hat ihn beleidigt und rum geschubst weil er so eine nervige Art an sich hat. Ein anderer Mitschüler hat den Jungen auch mies behandelt. Jetzt haben die Eltern wahrscheinlich Strafanzeige gestellt, war es das jetzt mit der Einstellung bei der Polizei. Er ist normalerweise ein anständiger junger Mann, aktiv bei der Feuerwehr , Betreuer bei Konfi Freizeiten. Er rief schon bei dem Jungen an, die Eltern ließen nicht mit sich reden, jetzt versucht der Vertrauenslehrer der Schule nochmal mit den Eltern zu reden. Tut mir so leid für mein Neffen, er hat so für seine Traumausbdung gekämpft. Der Junge selbst hat meinem Neffe noch Gruesse in der Abschluss Schüler Zeitung gewidmet, also kann er ja nicht so viel Angst vor ihm haben. Der andere Mitschüler hat ihn wohl geschlagen und mein Neffe hängt mit drin.

 
9 Antworten:

Re: Einstellung Polizei

Antwort von dhana am 29.06.2017, 7:11 Uhr

Hallo,

nur die Strafanzeige wird ihm nichts versauen, aber ich glaube er muss laufende Ermittlungen gegen sich angeben.
Eine Verurteilung wäre etwas anderes, dann wäre es das Aus für den Beamtenstatus.
Aber wenn es wirklich so ist wie du das beschreibst, kann es durchaus sein, das es zu keiner Verurteilung kommt, sondern z.B. das Verfahren gegen Auflagen wie Sozialstunden eingestellt wird.
Wenn es mein Sohn wäre, würde ich mich um einen Anwalt kümmern - der kennt sich dann auch direkt mit dem ganzen aus.

Gruß Dhana

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Re: Einstellung Polizei

Antwort von Alhambra am 29.06.2017, 11:34 Uhr

Was für eine Strafanzeige ist es denn? Körperverletzung oder Bleidigung? Wenn er nicht geschlagen hat, dürfte er doch Zeugen haben oder der Mitangezeigte müsste das wahrheitsgemäß beantworten. Dann hat er doch eher nichts zu befürchten.

Man muss sehen, ob die Strafanzeige überhaupt verfolgt wird oder als normale Auseinandersetzung unter Jugendlichen abgelegt wird.

Wenn aber doch, müsste ja was Heftigeres vorgefallen sein.

In dem Fall muss man dann aber auch die ehrliche Frage stellen, ob so jemand für den Polizeidienst überhaupt geeignet ist. Die Polizei darf sich nie provozieren lassen, sondern muss deeskalierend auf agressive und auch nervige Leute einwirken. Das stelle ich mir sehr schwierig vor, ist aber nun mal ganz klar deren Job. Und Polizist sein ist ein harter Knochenjob, der einen nicht nur körperlich sondern auch menthal extrem fordert. Wenn man dann schon unpasssend reagiert, 'nur' weil jemand nervt - wie auch immer das ausgesehen hat - ist das aus meiner Sicht keine gut Voraussetzung.

Wie gesagt, ohne zu wissen, worauf die Anzeige basiert, kann man das schlecht abwägen.

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Re: Einstellung Polizei

Antwort von stella_die_erste am 29.06.2017, 16:32 Uhr

Dann hat der Neffe hoffentlich daraus gelernt, dass man andere nicht beleidigt und schubst. Ganz offensichtlich ist er ja keine 5 mehr, da sollte man das inzwischen verinnerlicht haben.

Erst recht, wenn man gerne Polizeibeamter werden will und das Auswahlverfahren läuft.
Vielleicht ist er für den Job aber auch gar nicht geeignet, wenn er nicht von jetzt bis gleich denken kann und seine Emotionen nicht im Griff hat.

Ansonsten würde ich sagen: erst mal abwarten.

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Warte ab was rauskommt

Antwort von Ellert am 30.06.2017, 8:12 Uhr

hat er das Führungszeugnis schon abgeben müssen ?
Evtl stellen die die Anzeige auch ein
ann sollte es auch keine Auswirkungen haben.

Ansonsten sind die Behörden da alle sehr streng und auch zu recht

LGd agmar

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Re: Einstellung Polizei

Antwort von Brummelmama am 30.06.2017, 8:34 Uhr

ich glaube, da stimmt die Einstellung nicht ganz.....man darf sich nun mal nicht provozieren lassen.....wir haben in unserer Familie mehrere Polizisten und was meinst du, was Polizisten (auch im höheren Rang) alles ertragen müssen....nervige Art....Entschuldigung, hier stimmt die Einstellung übehhaupt nicht und alleine das von einem Außenseiter gesprochen wird....
Eine erwachsene Haltung wäre in meinen Augen wenn ein Gespräch mit den betroffenen Personen erfolgt, und zwar sachlich.

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wir haben einen der wurde entlassen

Antwort von Ellert am 30.06.2017, 9:55 Uhr

weil er sich im Dienst hat derart provozieren lassen
dass er nichtmehr sich im Griff hatte.
Tragisch weil jeder aus dem Bauch raus seine reaktionen verstehen konnte
nur dürfen tut man das halt nicht-
da lässt man sich anspucken und beschimpfen
wo da die Würde des menschen bleibt gerade in Großstädten
frage ich mich oft
Ich wäre nicht gern bei der Polizei...

dagmar

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Re: wir haben einen der wurde entlassen

Antwort von Maxikid am 30.06.2017, 10:59 Uhr

Wenn dein Neffe sich schon so leicht aus der Reserve locken läßt, durch die nervige art, des Jungen dann ist das doch nicht der richtige Beruf für ihn. Und was heißt, nervige art. Ist der andere ihn körperlich angegangen etc. ? Ihm werden noch sehr viele Menschen begegnen, die ihn nerven werden, durch ihre art.

LG maxikid

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Re: Einstellung Polizei

Antwort von Häsle am 30.06.2017, 11:42 Uhr

Zur Zeit werden auch bei der "weißen Weste" Ausnahmen gemacht, nach Einzelfallprüfung. Genauso, wie Bewerber eingestellt werden, die beim Einstellungstest nicht ganz so gut waren.

Ich würde abwarten. Falls er angezeigt wurde, bekommt er die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

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Re: Einstellung Polizei

Antwort von kati1976 am 01.07.2017, 16:31 Uhr

Der Sohn von.Bekannten war in.der gleichen Situation und wurde nicht genommen.

Begründung war das man sich nicht so reagieren darf,vor allem nicht In diesem Job.

Nur wegen einer nervigen Art.ist das alles passiert? Was hat der betreffende Junge den getan?

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