Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von xsunnyx am 01.03.2018, 8:42 Uhr

Teilzeit Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

kennt sich jemand von euch mit dem Teilzeit Beschäftigungsverbot aus?

Ich arbeite Vollzeit im Büro als Buchhalterin..

Allerdings merke ich seit ein paar Wochen einfach das mir die 39 Stunden Woche zu viel wird
Ich arbeite täglich bis 17 Uhr und Freitags bis 16 Uhr. Vormittags is alles gut und es fällt mir auch nicht schwer aufzustehen.
Aber ab 11 bzw. ab dem Nachmittag bin ich dann plötzlich so extrem müde und erschöpft, dass ich mich enorm anstrengen muss, meine Augen offen zu halten!
Außerdem bekomme ich ab Mittag standardmäßig Kopf- und Rückenschmerzen ..
Sobald ich Abends zuhause bin schaffe ich es gerade noch in die Dusche und sobald ich auf der Couch liege, schlafe ich ein.. fix und fertig!
Deshalb hab ich mich mal informiert, da ich mir dachte ich werde wohl nicht die einzige Schwangere mit diesem Problem sein..
Und dann hab ich von dem Teilzeit BV gehört.. da kann man dann bestimmen, wieviel Stunden man sich am Tag zutraut .. 4, 5, 6.. ganz egal.. und wenn ein arzt einem soetwas ausstellt, darf man nur noch die gewisse Anzahl an Stunden arbeiten..

Irgendwie kommt es mir vor, als höre sich das alles an wie eine faule ausrede.. aber ich Plage mich wirklich sehr tagtäglich den Nachmittag rum zu bekommen ..
da ich nicht komplett ausfallen möchte bzw. nicht krankgeschrieben werden möchte, fände ich das eine gute Lösung..

Die Frage ist, ab wann ein FA/Arzt sowas ausstellt ..

Hat von euch schon jemand Erfahrung damit gemacht?

Bin aktuell SSW 18.

LG, Sunny

 
25 Antworten:

Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Herbstlaub123 am 01.03.2018, 8:50 Uhr

Ich hatte mal ein Teilzeit-BV. Ist aber schon 6 Jahre her. Seit Januar diesen Jahres sind ja die Voraussetzungen noch schärfer geworden und bei deinen Angaben wird es wohl keinen Grund geben, sorry. Es sind viele extrem müde und erschöpft in der Schwangerschaft. Kannst du vielleicht beim AG Teilzeitarbeit beantragen?

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Hannah79 am 01.03.2018, 9:19 Uhr

Hallo,

ich hatte in meiner letzten Schwangerschaft ein Teil-BV und das war Gold wert. Ich hätte ganz zuhause bleiben sollen seitens der Gyn, aber ich wollte nicht, da mir dort die Decke auf den Kopf fiel. Hatte vorher eine 42 Stunden Woche, d.h. 9 Stunden pro Tag und war dann im Teil-BV für täglich vier Stunden auf der Arbeit. Außerdem war die Arbeit für mich etwas umstrukturiert worden, d.h. weniger Druck.

Viel Erfolg!
Hannah

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von xsunnyx am 01.03.2018, 9:36 Uhr

Dann versuche ich mein Glück heute mal beim FA!
Vielen Dank!!!

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von xsunnyx am 01.03.2018, 9:38 Uhr

Hmm, ich werde mein Glück mal beim FA versuchen. Ansonsten muss ich eventuell einen anderen Weg finden.
Danke.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Herbstlaub123 am 01.03.2018, 10:34 Uhr

Warum musst du einen anderen Weg finden? Sorry, aber für mich hört sich das sehr danach an, dass du unbedingt weniger arbeiten möchtest wg der Schwangerschaft. Wie weit bist du denn? Ist der Mutterschutz noch weit entfernt?

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von FrauStorch am 01.03.2018, 11:27 Uhr

Mein Arzt hatte das bei mir damals abgelehnt (ich war Ende der 20er Wochen) und mich dafür für 2 Wochen krank geschrieben. Er meinte dann wirds wieder besser, die Erschöpfungen sind nur Phasen. War auch so. Ich hatte mir meinen Resturlaub dann besser aufgeteilt so dass ich immer mal wieder ein paar Tage Pause hatte.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von xsunnyx am 01.03.2018, 11:45 Uhr

Ja, ich möchte weniger arbeiten! Ansonsten würde ich mich nicht über das Thema Teilzeit BV informieren :)
Mein Körper schafft die 39 Stunden Woche nicht mehr.. Zumindest deute ich Kopf- und Rückenschmerzen und Kreislaufprobleme als solche Signale..

Und wenn mir mein FA dieses Teilzeit BV nicht ausstellt, dann muss ich eben "einen anderen Weg finden" wie z.b. deinen Vorschlag: Teilzeit beim AG anfragen.

Mein Mutterschutz beginnt am 26.06.! Sind also noch paar Monate, die vermutlich immer erschwerlicher werden.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von xsunnyx am 01.03.2018, 11:47 Uhr

Danke für die Info!

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Pummelmama am 01.03.2018, 12:30 Uhr

Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich auch Vollzeit gearbeitet und die letzten 1 1/2 Monate nur noch halbtags gearbeitet. Hatte das mit dem Arbeitgeber so abgesprochen. Gibt zwar dann weniger Geld aber vielleicht wäre das eine Lösung.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Herbstlaub123 am 01.03.2018, 12:49 Uhr

Ok. Dann kannst du das aber nicht über ein BV regeln und weiter dein volles Gehalt kassieren. Medizinisch gibt's nach deiner Beschreibung keine Gründe. Dann müssten ja 90% der Schwangeren ins BV gehen. Und wenn dein FA dir deswegen eins gibt, dann sollte er hoffen, dass das der AG oder die KK nicht überprüfen. Deine Beschwerden sind ganz normal in der Schwangerschaft. Eine hat es mehr, andere weniger. Dann bleibt dir wohl nur die Teilzeit mit weniger Gehalt.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von xsunnyx am 01.03.2018, 12:59 Uhr

Ja, wenn das so ist, dann ist das so! Da ich nie behauptet habe, das es mir um mein volles Gehalt geht, sondern um eine Lösung meines körperlichen Problems, bin ich auch damit zufrieden :).
Danke dir für die "Hilfe" und einen schönen Tag noch :)

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 01.03.2018, 13:38 Uhr

Lass dich doch erstmal krank schreiben, entspann dich die Zeit mal so richtig, schlafe was das Zeug hält und schau dann mal ob es dir besser geht. Manchmal hilft das ja...

Ich habe vollständiges BV bekommen und bin da phasenweise verdammt froh drum... bin einfach auch dauermüde und erschöpft.
Schlafe ich dann mal 2 oder 3 Tage habe ih aber direkt wieder viel Energie und Stelle das halbe Haus und Garten auf den Kopf. Also das wirkt bei mir persönlich echt Wunder!

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von xsunnyx am 01.03.2018, 14:07 Uhr

ich war in den letzten drei Wochen immer zwei, drei Tage pro Woche zuhause an denen ich nichts anderes tat als schlafen und rum liegen.. So auch gestern und heute.. Dachte auch das würde helfen, aber sobald ich am nächsten Tag arbeiten war, war der Nachmittag genauso beschwerlich wie sonst auch
Außerdem wäre es mir lieber an wenigeren aber fixen Zeiten in der Arbeit zu sein und eher seltener krankgeschrieben und spontan abwesend sein..
Wäre meinen Kollegen sicher auch lieber..

Aber danke dir für deine Hilfe und deine Tipps:)

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das musst du über eine krankschreibung regeln

Antwort von mellomania am 01.03.2018, 15:01 Uhr

du kannst nicht einfach sagen büro ist zu viel und du schaffst es nicht. der arzt kann nur ein bv ausstellen, wenn es medizinische gründe gibt. un die hast du nicht. oder du beantragst teilzeit. ist aber blöd, weil dann dein elterngeld weniger wird. büro ist, sorry, ein einfacher job, ich mache ihn seit jahren und habe immer bis zum mutterschutz gearbeitet. ein andrer weg hört sich nach unsauber an.
rede mit dem AG. dann TZ. oder krankschreibung, aber dann krankengeld nach 6 wochen.
aber so einfach ist das nicht mehr, die gesetze haben sich zum glück verschärft.

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Re: das musst du über eine krankschreibung regeln

Antwort von PUSCHL0102 am 01.03.2018, 15:17 Uhr

Hallo ich sehe das auch etwas anderes. Ich arbeite auch im Büro aber halt als Krankenschwester auch mit diesen Tätigkeiten. Ich könnte auch keine 9 Stunden und mehr arbeiten schon gar nicht mit meiner massiven Übelkeit und Erbrechen. Büro ist nicht gleich Büro. Scheinbar haben manche hier einen total laxen Bürojob. Meiner zählt nicht dazu und wenn deiner auch nicht dazu zählt kann ich dich voll verstehen. Ich würde auch mal mit dem Frauenarzt sprechen und sonst mit dem Betriebsarzt. Drücke dir die Daumen.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Patte78 am 01.03.2018, 15:30 Uhr

Da es ja um den Arbeitsplatz geht, ist eigentlich der richtige Weg mit dem AG zu sprechen, bzw mit dem Betriebsarzt, dass dieser eine Empfehlung an den AG gibt.
Der FA ist in dem Falle für ein BV völlig raus, da es normale schwangerschaftsbeschwerden sind die weder Mutter noch Kind gefährden. Nach den neuen Gesetzen kommt der FA, wenn er unter diesen Umständen ein BV ausstellt in Teufelsküche. Eine AU allerdings kann er dir geben.

Bin gespannt, berichte mal wenn du magst
Viel Glück

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kann ja sein, aber dann steht die krankmeldung

Antwort von mellomania am 01.03.2018, 15:35 Uhr

vor einem BV!!

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nein, es geht nicht um den arbeitsplatz!!

Antwort von mellomania am 01.03.2018, 15:36 Uhr

sondern um ihr unwohlsein. also krankschreibung. das was du meinst sind arbeitsplätze wie labore, krankenhäuser, etcpp wo gefahren VOM arbeitsplatz ausgehen. aber doch nicht ein büro! sie muss sich krankschreiben lassen.
oder teilzeit machen, weil SIE persönlich sagt sie kann nicht länger arbeiten

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Everlynne am 01.03.2018, 18:35 Uhr

Hi,

Bin 16. SSW. Habe mir von meiner Hausärztin ein Beschäftigungsverbot für das Arbeiten von Max. 20 Stunden pro Woche geholt. Hat mein Arbeitgeber anstandslos akzeptiert. Habe heute neue Arbeitszeiten vorgeschlagen und bekommen.

Bei mir stand drauf. Partielles Beschäftigungsverbot für max. 20 Stunden pro Woche.

Wie man liest, sind Frauenärzte jetzt zögerlich beim Ausstellen eines BV. Meine Hausärztin ist da halt sehr verständnisvoll.

Alles Gute
E.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Bine422 am 01.03.2018, 21:33 Uhr

Ein Hallo aus dem Juni forum. Ich bin jetzt in der 25 ssw und habe ein Teilzeit BV. Mein Problem war das es immer sehr an der Seite zog und stach beim langen sitzen ( sitze an der kasse) zum Anfang waren es 8 Std und jetzt erst mal bis zum ende diesen Monats nur noch Std. Ich muss zugeben es hat sich auf jedenfall verbessert.
Wenn es gar nicht geht dann sag es deiner Ärztin oder Arzt dann wird man auch gemeinsam eine Lösung finden!
Liebe grüße aus dem Juni forum!!!!

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Re: das musst du über eine krankschreibung regeln

Antwort von Herbstlaub123 am 02.03.2018, 10:58 Uhr

Das sehe ich genauso. Eine Schwangerschaft ist kein Freibrief, jetzt unbedingt weniger zu arbeiten oder gar ein BV zu bekommen. Ich finde es auch gut, dass sich die Voraussetzungen dafür verschärft haben. Ich habe hier das Gefühl, dass da ein Weg gesucht wird, weniger bei gleichem Gehalt zu arbeiten. Ist aber nur eine Vermutung. Ich frage mich, wie unsere Mütter, Omas und Uromas das früher geschafft haben. Teilweise gab es da nichtmal Mutterschutz, geschweige denn Elterngeld u.a. Da wurde auf dem Feld bis spät in die Nacht geschuftet. Einige Regelungen heutzutage haben ihren Vorteil, ok. Aber ein BV in Anspruch nehmen, weil man schwangerschaftsbedingte Beschwerden hat, die normal sind, kann ich nicht nachvollziehen. Jeder Arzt, der deswegen eins ausstellt, könnte seine Zulassung verlieren, wenn es überprüft wird.

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Re: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Antwort von Herbstlaub123 am 02.03.2018, 11:06 Uhr

Dein AG kann auch kaum was anderes machen, außer es zu akzeptieren. Er hätte es aber in Frage stellen können. Und dann wäre deine Hausärztin angeschrieben und das BV überprüft worden. Dann hätte sie ausführlich begründen müssen, wieso weshalb warum. Und ist es nach dem Gutachten doch nicht gerechtfertigt, dann könnte sie die Zulassung verlieren. So hat es ne befreundete Frauenärztin erlebt. Ein BV muss immer sehr genau durchdacht werden vom Arzt. Deine Hausärztin ist da nicht verständnisvoll, sondern mutig.

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das ist jammern auf hohem niveau

Antwort von mellomania am 02.03.2018, 15:32 Uhr

sorry du arbeitest im BÜRO. das is gejammmere dass du nicht mehr kannst. sorry. wenn du jetzt auf dem bau wärst oder in einem lager oder eine körperlich anstrengende arbeit aber BÜRO?? dann muss du halt teilzeit einreichen und verdienst weniger und dann ist dein elterngeld halt geringer. aber bv fürs gleiche geld? lächerlich sorry. ich hab bei beiden schwangerschaften bis zum mutterschutz IM BÜRO gearbeitet. deine ärztin ist raus. hoffentlich hält sie sich zurück, sonst ist ihre zulassung weg!

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Re: das ist jammern auf hohem niveau

Antwort von Herbstlaub123 am 02.03.2018, 19:37 Uhr

Du meinst aber sicherlich nicht mich!?

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aber nein doch, herbtslaub! wir beide sind

Antwort von mellomania am 02.03.2018, 19:48 Uhr

doch einer meinung. ich meine die posterin.

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