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Geschrieben von Solani am 11.07.2019, 13:22 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin Grundschullehrerin und schwanger in der 14. Woche. Letzte Woche habe ich dem Direktor meiner Schule geagt, dass ich schwanger bin und jetzt habe ich schon ein Beschäftigungsverbot. Und zwar muss jetzt erst mal, bevor ich wieder arbeiten darf, bei einer Untersuchung geschaut werden, ob ich gegen bestimmte
Infektionskrankheiten (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) immun bin. Wenn ja, darf ich wieder arbeiten gehen. Wenn nein, gilt das Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung. Kennt Ihr dieses Vorgehen? Gibt es das auch bei Erzieherinnen? Ich finde diese Vorsichtsmaßnahme zwar sehr gut, würde aber sehr gerne bald wieder arbeiten gehen. Denn ich fühle mich fit.

 
4 Antworten:

ja, das ist so vorgeschrieben und auch richtig

Antwort von mellomania am 11.07.2019, 14:32 Uhr

solange dein immunstatus nicht bekannt ist, bist du zu hause. dein immunstatus wird geprüft anhand einer serologie (Blutentnahme) und es kommt drauf an, was da rauskommt. dann bist du entweder normal im dienst, oder ganz zuhause oder nur bis ende der 20. SSW. das ist die Aufgabe des schulleiters, er macht das korrekt. solltest du nicht immun sein un ein bv anstehen, kann es aber auch sein, dass du abgeordnet wirst. da kommt es drauf an, was du studiert hast. wenn du nur GS studiert hast, ist es unwahrscheinlich dass du an eine RS oder sowas kommst (es gibt immus, da darf man nur mit kindern ab 10 jahre zusammenarebeiten). oder du wirst ins sekretariat beordert, zeugnisse und berichte zu hause schreiben oder ins schulamt. all das ist korrekt und der schulleiter handelt gesetzeskonform.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von monstermaja am 12.07.2019, 7:11 Uhr

Hallo
Ich habe das noch nie gehört und auch in meinen 2 Schwangerschaften nicht erlebt.
Alles Gute

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bist du lehrerin?

Antwort von mellomania am 15.07.2019, 14:20 Uhr

es ist gesetzlich so vorgeschrieben und der schulleiter macht es richtig. es kommt auf den job an ob das gemacht wird oder nicht, zumindest in dieser form.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Lala84 am 18.07.2019, 22:47 Uhr

Hallo!

Das läuft alles richtig bei dir! Je nach Bundesland gibt es da genaue Vorschriften, die du auch bekommen haben solltest (Gefährdungsbeurteilung etc ebenso). Ich hatte damals schon vorher gefragt, was ich brauche, damit da keine blöde Fragen von Kollegen kommen und hab hab den Immunstatus gleich beim Verkünden dem Chef vorgelegt. Da war die Sache erledigt (Hessen, da macht die Tests der Gynäkologe).
Also: entspanne dich, alles gut. Musst nur jetzt gucken, wer wann wo die Termine machen muss...

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