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Geschrieben von KKM am 21.02.2019, 16:30 Uhr

Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Betrifft mich nicht.... zum Glück.

Unverheiratetes Paar mit Baby, er voll berufstätig, sie Studentin mit Zeit für Baby.
Baby wird aktuell voll gestillt.
Gemeinsames Sorgerecht.

Im Falle einer Trennung möchte sie zu ihren Eltern ziehen, dummerweise 200 km entfernt.
Das Baby soll natürlich mit.
Er findet das nicht so toll, weil natürlich sein Umgang erschwert wird - logisch.
Sehr liebevoller Vater.

Er kann und will seinen Job nicht aufgeben, um sich zu kümmern.
Er steht also für die Kinderbetreuung nicht zur Verfügung - unstrittig - , einen KiTa - Platz gibt es in absehbarer Zeit nicht.

Die Betreuung des Kindes leistet sie jetzt und auch künftig.

Dürfte er dennoch den Umzug des Babys verhindern, obwohl er definitiv KEINE Betreuungsleistung während seiner Arbeitszeit (50 - 60 Stunden / Woche, selbst und ständig halt....) erbringen kann?

 
24 Antworten:

Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von muddelkuddel am 21.02.2019, 16:41 Uhr

Ja, ich denke, dass er das verhindern kann. Im besten Fall sollte man sich gütlich einigen, ansonsten würde eine Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Jugendamtsmediation oder vor Gericht erfolgen. Ggf. wird dem Umzugsgesuch stattgegeben, aber die Mutter muss die Kosten des Umgangs tragen (wie denn als Studentin)? Allerdings ist das einzige derzeit geltende Argument FÜR die Mutter das Vollstillen, und das ist zietlich begrenzt und ein Umzug würde eine Entfremdung zum Vater bestärken. Vater ist als selbstständiger sicher in der Lage, (kurze) Umgangszeiten mehrfach in der Woche zu ermöglichen, bei 200km geht das sicher nicht.
ich denke, dass sich beide aufeinander zu bewegen müssen (im Sinne des Kindes)

Die Betreuung des Kindes kann die Mutter auch ohne ihre Eltern wahrnehmen, auch wenn ihr das in Elternnähe besser gefällt - der Vater hat als liebevoller dann Bald-Zahler definitv höher anzusiedelnde Rechte. Und was ist mit ihrem Studium?

LG

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von KKM am 21.02.2019, 16:51 Uhr

Es ist zum Glück alles sehr, sehr fiktiv.

Das Paar versteht sich grundsätzlich wirklich noch gut, allerdings ist ihre Toleranz seiner Arbeit gegenüber kaum noch vorhanden.
Er arbeitet wirklich ständig und selbst und immer, wahrscheinlich sind es sogar noch mehr als 50 - 60 Stunden / Woche.

Sie meinte nur, dass sie dann auch wegziehen könne. Er sei nur arbeiten oder am schlafen - verständlich.

Er liebt sein Kind. Und ist unstrittig ein toller Vater, wenn er denn mal Zeit hat.

Dummerweise ist die Selbstständigkeit so schlecht laufend, dass es kaum zum Überleben reicht. Nach meiner Definition sind sie arm, kein Urlaub, kein Auto, keine Ausflüge in Museen finanziell möglich... Urlaub hat er maximal 1 Woche im Jahr, und das zu Hause.

Studium würde sie am Ort der Eltern fortsetzen.

Ich habe auch gemeint, dass sie ohne Zustimmung nicht mit Kind wegziehen kann.

Sie will es auch nicht, liebt auch den Partner noch. Kann aber so auch nicht weiterleben.

Er sucht jetzt einen neuen Job...

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von desireekk am 21.02.2019, 17:06 Uhr

Sie kann wegziehen, das Kind nicht.

Mit einem Wegzug nimmt sie dem Kind die Möglichkeit (regelmäßigen) Umgang mit dem KV zu haben.

Ihr geht es wie vielen anderen auch. Man zieht zum Partner / bzw, lernt jemand weit weg vom eigenen sozialen Umfeld... und ist dann dort "gefangen" im Moment wo man zusammen ein Kind bekommt und GSR hat.
Ich kann ihr nur raten den inneren Frieden mit dieser Situation zu machen.

Immerhin zeigt er ja einen Willen an der Situation zu arbeiten und sich einen Job zu suchen...

ich wünsche den beiden dass sie es schaffen!

LG

D

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von KKM am 21.02.2019, 17:09 Uhr

Danke.

Das wünsche ich auch, dass sich beide wieder einkriegen und eine glückliche Zeit haben.

Sind ein echt süßes Paar / Familie, sie hat es nur voller Verzweiflung über seine Arbeit gesagt....

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von kevome* am 21.02.2019, 18:45 Uhr

Sie kann wegziehen. Theoretisch das Kind nicht.

Wenn der Vater keine Betreuungsleistung erbringen kann und will bleibt das mit dem Kind aber Theorie. Das Kind kann schlecht alleine wohnen und unbetreut bleiben. Daher wird das Kind in der Praxis dann eben doch mit der Mutter umziehen dürfen.

Der Vater kann den Umzug des Kindes nur verhindern, wenn er selber bereit wäre dann auch die komplette Betreuung des Kindes zu übernehmen.

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von Finale am 21.02.2019, 22:38 Uhr

Wenn er das Kind nicht nehmen kann, kann sie umziehen. Kenne so einen Fall. Der Vater wollte den Umzug verhindern, war aber nicht bereit sein Kind zu nehmen. Das Kind kann ja nicht zu Pflegeeltern. Die Mutter muss sich nur an den Fahrtkosten beim Umgang beteiligen.

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von kügelchen12 am 22.02.2019, 15:00 Uhr

Die Mutter müsste das schon ausreichend begründen können, warum sie ausgerechnet 200 km entfernt zu ihren Eltern ziehen möchte.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von cube am 22.02.2019, 16:35 Uhr

Es ist ganz klar gesetzlich geregelt. Und die Tatsache, dass er sich nicht kümmern könnte, greift nicht. Es geht beim GSR und einem Umzug nämlich nicht darum, wer sich am besten kümmern könnte. Um so etwas geht bei der Beantragung des ASR oder ABR.
Das GSR heißt schlicht und ergreifend, beide Elternteile müssen einem Umzug zustimmen. Tut ein Elternteil das nicht, wird eben im Zweifel ein Familiengericht entscheiden, ob die Mutter mit Kind umziehen darf oder nicht.
Zieht die Mutter wissentlich der Nicht-Zustimmung des Vaters einfach trotzdem um, macht sie sich tatsächlich sogar bei GSR eigentlich des Kindesentzuges strafbar (sofern der Vater dies zur Anzeige bringen würde).
Aussagen wie "er kann sich ja gar nicht kümmern, daher darf sie umziehen" stimmen also nicht. Zieht sie einfach um ohne seine Zustimmung und das sogar 200km weit weg, erschwert sie wissentlich und ohne Not den Umgang erheblich. Das wird ihr eher zum Nachteil gereichen was die vermutlich folgenden Sorgerechtsstreitigkeiten angeht.

Ab vom Rechtlichen: er ist ein treusorgender Vater wenn er Zeit hat - warum will sie ihrem Kind das nehmen? Bei 200km ohne Auto weiß sie doch wohl ziemlich genau, dass Umgang eher selten stattfinden wird. Und dabei ist sie eigentlich sogar verpflichtet, Umgang zu fördern - mit dem Umzug würde sie genau das Gegenteil tun.
Es gibt Richter, die reagieren da sehr allergisch drauf.
Das sieht dann nämlich schnell so aus: Vater tut alles, um seine Familie irgendwie über die Runden zu bringen, sie findet die viele Arbeit aber blöd (arbeitet sie selbst eigentlich auch und entlastet ihren Mann evt etwas damit?) und will sich deswegen trennen und entzieht ihm dabei gleichzeitig die Möglichkeit, überhaupt noch Vater sein zu können.
Da kann man sich ausrechnen, wie gut das ankommt...

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Re: Sie kann aber so nicht mehr

Antwort von cube am 22.02.2019, 16:41 Uhr

und deswegen muss sie 200km weit wegziehen? Naja ...
Hab ich gerade erst realisiert - sie arbeitet nicht sondern studiert. Umso besser: das wird ein fest für den richtigen Richter - er arbeitet sich krumm und buckelig für seine Kind und damit sie weiter studieren kann, sucht sogar nach einem familienfreundlicherem Job und sie? Zieht lieber 200km weit weg.
Und ich gebe zu: ich würde den Richter, der da auf der Seite des Vaters steht, ein Stück weit verstehen können.
Sie würde doch auch ohne Trennung weiter studieren wollen, oder? Also muss es dafür doch wohl auch eine Betreuungslösung vor Ort geben, die sie im Kopf hatte. Somit fällt das Argument "dann können meine Eltern aufpassen, damit ich weiter studieren kann" nämlich auch flach fallen.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von kevome* am 22.02.2019, 20:38 Uhr

Das stimmt so nicht. Kein Familiengericht kann der Mutter den Umzug verbieten.

Ein Urteil, dass das Kind nicht umziehen darf setzt also voraus, dass es am alten Wohnort jemanden gibt bei dem das Kind wohnen kann und der das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Lehnt der Vater also diese Rolle ab, dann bleibt nur der Umzug zur Mutter für das Kind. Welches andere Urteil sollte in dieser Situation sonst gesprochen werden?

Das war die eindeutige Antwort vom Jugendamt und Familiengericht als ich mit meinen Kindern aus beruflichen Gründen von Stuttgart nach München gezogen bin.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von cube am 23.02.2019, 7:41 Uhr

Sie darf nicht einfach umziehen, wenn er nicht dem nicht zustimmt, da es ein GSR gibt. Innerhalb diesem darf eine solche Entscheidung keiner alleine treffen. Ist einer dagegen, muss das ABR geklärt werden. Dann wird relevant, wer sich besser kümmern kann. Aber das entscheidet eben das Gericht.

Es ist also falsch zu behaupten, er kann sich eh nicht kümmern, daher darf sie umziehen.

Es mag wahrscheinlich sein, dass das Gericht zu ihren Gunsten entscheiden wird - das als Fakt hinzustellen, ist aber falsch.

Das GSR bleibt dann übrigens dennoch bestehen, ebenso wie das Recht auf Umgang. Wobei die Mutter dann dafür sorgen muss, dass der Vater sein Kind sehen kann und im Zweifelsfall eben auch die Kosten dafür tragen, ihm den Umgang zu ermöglichen.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von kevome* am 23.02.2019, 10:57 Uhr

Dein beschriebenes Szenario setzte aber voraus, dass der Vater bereit ist, dass Kind zu sich zu nehmen. Ist er das nicht, kann er natürlich auch klagen. Das Ergebnis der Klage steht aber dann schon fest und die Stellungnahme des Jugendamtes auch.

Man kann auch gerne im Vorfeld das Jugendamt ins Boot holen. Habe ich auch gemacht. Der Rat war, dass ich einfach umziehen soll. Sollte der Vater klagen wäre das Gutachten des Jugendamtes eindeutig für den Umzug.

Selbst keine Verantwortung für das Kind übernehmen wollen aber der Mutter Steine in den Weg legen sich familiäre Betreuung zu sichern ( die der Vater selbst nicht erbringen will) oder beruflich weiter zu kommen, sieht nämlich auch weder das Jugendamt noch der Richter gern.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von Felica am 24.02.2019, 10:12 Uhr

Das stimmt nicht. Das Gericht kann der Mutter trotzdem den Umzug verbieten. Dann muss sie auch dann vor Ort bleiben wenn das Kind nicht zum Vater kann. Dazu gibt es durchaus auch schon Urteile.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von Pamo am 24.02.2019, 16:04 Uhr

Dazu würde mich ein Urteil und die gestzliche Grundlage brennend interessieren, wo ein Gericht einer erwachsenen, voll geschäftsfähigen Person einen Umzug verbietet.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von Felica am 24.02.2019, 17:15 Uhr

Zwar Ausland, aber zeigt das Gerichte durchaus dann den Umzug verbieten, auch bei mündigen Personen.

http://www.vaterlos.eu/olg-koblenz-verbietet-umzug-ins-ausland-mit-kind/

Gerade wegen dem Rat einfach Fakten zu schaffen
https://www.ganzrecht.com/aktuelle_mitteilung.php?DOC_INST=25

Denke mal es ist in erster Linie eine Frage welche gerichtlichen Anträge man stellt, geht es um die Frage des Aufenthaltes, des Umzuges als solchen oder sogar um das Sorgerecht komplett.

Davon ab gab es doch hier eine Userin die steif und fest behauptet hat, das das Gericht ihr den Umzug verboten hat.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von Pamo am 24.02.2019, 18:22 Uhr

In dem Artikel wird der Mutter selber der Umzug nicht verboten, nur der Umzug mit Kind ist unzulässig.

Wenn die Mutter nun ohne das Kind umzieht und der Vater das Kind nicht will bzw nur am Wochenende will: Bevor es auf Kosten des Steuerzahlers ins Heim kommt, um dann nach Lust und Laune des Vaters mal zum Umgang abgeholt zu werden wird es ganz schnell zu Mama verbracht.

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Re: Nein, darf sie nicht

Antwort von Felica am 24.02.2019, 20:28 Uhr

Oder Alternativ zu Großeltern oder anderen. Die Halbschwester meines Ex ist so sogar bei Pflegeeltern gelandet. Wobei das schon gut 40 Jahre her ist. Auch das gibt es. Im nachhinein hatte die Halbschwester das größte Glück.

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Vielen Dank

Antwort von KKM am 25.02.2019, 7:07 Uhr

Scheint wirklich kompliziert und einzelfallabhängig zu sein.

Sie will ja gerne bleiben, sie sind eine glückliche Familie.

Die Arbeitssituation ist nur nicht tragbar.
Diese Selbstständigkeit, die nicht einmal wirklich zum Leben reicht, belastet die Beziehung. Und weil er so viel arbeitet, kann er die geplante Kinderbetreuung nicht leisten, damit sie ihr Studium gescheit fortsetzen kann.

Alles kompliziert.
Hoffentlich kommt er sauber aus der Selbstständigkeit raus und findet einen neuen Job.

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von kirshinka am 25.02.2019, 8:42 Uhr

Dann soll sie halt den Hintern anheben und auch zum Familieneinkommen beitragen.

So ein elendes verwöhntes Gör!!!

Alles haben wollen, aber nix beitragen.

Sone welche hab ich quer gefressen.

Der Vater soll JETZT eine Eingabe bei Gericht machen, bzw. Anwaltlich feststellen lassen, dass er dem Umzug des Kindes NICHT zustimmt und dann die Bedingungen dafür schaffen, das Kind selbst betreuen zu können in zukunft (also sich einen Job mit festen Zeiten suchen und die Sache ist geritzt).

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von KKM am 25.02.2019, 12:54 Uhr

Du wirst es kaum glauben, das "verwöhnte Gör" arbeitet noch geringfügig im Rahmen des Studiums.
Nebst vollgestilltem Baby, 4 Monate alt.

Und könnte der Vater die versprochene Betreuung leisten, würde sie noch mehr arbeiten.
KiTa gibt es nicht.

Und jetzt setze ich mich auf meine Finger....

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von Finale am 25.02.2019, 14:21 Uhr

Verwoentes Goer, klar, die soll Vollzeit arbeiten mit Baby. Ueberleg doch bitte was du schreibst.

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von KKM am 25.02.2019, 15:31 Uhr

Lesen hilft...

Hätte er einen anderen Job mit festen Arbeitszeiten, hätten sie das Problem nicht. Er könnte betreuen und sie studieren...

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von Felica am 25.02.2019, 15:56 Uhr

Verwöhnte Gör würde ich jetzt nicht sagen, nur sehr naive Dame.

Er wird ja sicherlich vor dem Entschluss Kinder zu bekommen kein Faulpelz gewesen sein sondern auch schon so viel gearbeitet haben. Sie konnte sich also drauf einstellen das er das wohl kaum herunterschraubt wenn da mal ein Kind da ist. davon ab haben sie ja sicherlich im Vorfeld darüber gesprochen wenn wann wie die Betreuung macht. Scheint so als wenn geplant war, sie bleibt wenigstens das erste Jahr daheim. Da jetzt schon nach 4 Monaten zu jammern, das war so nicht geplant ist schon recht naiv. Muss ihr doch klar gewesen sein das sie mit einem solchen Arbeitstier und gerade im ersten Jahr, wohl eher nicht weiter studieren kann. Wie das dann später weitergehen soll, anderes Thema, aber aktuell würde ich da auch nur den Kopf über ihre Vorstellungen schütteln. Zumal, wenn sie voll stillt. Selbst wenn sie abpumpt, der Vater dann Flasche gibt, ist nicht gewährleistet das das Kind das mitmacht.

Als Alleinerziehende dürfte sie noch weniger zum Studium kommen. jedenfalls nicht bei einem so kleinen Säugling. ich an ihrere Stelle würde mich also schleunigst um einen Betreuungsplatz kümmern, dann mit dem Studium wieder anfangen wenn Kind betreut ist und dann kann man sehen wie es mit der Beziehung als solches weitergeht. Gibt dem mann die Möglichkeit sich beruflich neu zu orientieren und sich dann zu bewähren.

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Re: Auszug mit Baby bei gemeinsamem Sorgerecht

Antwort von KKM am 25.02.2019, 21:47 Uhr

Beide sind etwas naiv das "Babyprojekt" angegangen, das mag zutreffen.

Sein Arbeitspensum mit praktisch keinem Gewinn spitzt sich halt gerade extrem zu.
Er sieht es sein und versucht, unbeschadet aus der Selbstständigkeit rauszukommen.

Sie würde ja zu ihren Eltern ziehen, die würden die Betreuung übernehmen und sie das Studium beenden. Unterhalt könnte der Partner eh nicht zahlen.
Betreuungsplatz finden sie am jetzigen Wohnort nicht, das ist ja das Elend....

Sie will sich nicht trennen, sieht aber unter den jetzigen Voraussetzungen keine Zukunft.... sieht ihren Partner mit Burn - Out und sich ohne abgeschlossenes Studium. Und ein Baby, das in Armut groß wird, obwohl der Vater 60 Stunden arbeitet.

Hoffen wir, dass er einen Job findet!!!

Eine wirklich süße, kleine Familie!

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