Geschrieben von uelli am 30.01.2009, 10:45 Uhr |
Schulanmeldung ???
Hallo zusammen,
bin gerade etwas durch einander....Meine Tochter geb. 12.07.2003 habe ich letztes Jahr nach unserem Umzug in einen anderen Ort als KANN Kind in der Schule angemeldet....Jetzt haben wir beschlossen auch Rat vom Elterngespräch im KIGA sie noch 1 Jahr im KIGA zu lassen...
Muss ich da jetzt irgend etwas wegen der Anmeldung in der Schule beachten, erstmal wieder abmelden??? Nächstes Jahr dann wieder neu anmelden oder läuft das im nächsten Jahr weil sie dann ja Schulkind ist von allein??? Wir kommen übrigens aus Niedersachsen!!!
Vielen Dank im vorraus
Re: Schulanmeldung ???
Antwort von bea+Michelle am 30.01.2009, 11:05 Uhr
Hallo,
ich würde im kiga oder an der schule mal nachfragen
lg bea
Re: Schulanmeldung ???
Antwort von Jule76 am 30.01.2009, 14:12 Uhr
Bei uns muß man eine Rückstellung beantragen. Die Schulpsychologin untersucht sie dann und macht mit ihr die Schulprüfung. Danach wird dann entschieden, ob sie noch ein weiteres Jahr in die Kita darf oder eben in die Schule gehen muß.
Bei uns wollten letztes Jahr auch einige Eltern die Rückstellung. Hat aber nur bei einem geklappt.
Re: Schulanmeldung ???
Antwort von wickiemama am 30.01.2009, 14:36 Uhr
wir haben 2007 zurückstellen lassen. Und mussten ihn 2007 anmelden, die Rückstellung beantragen und dann 2008 wieder anmelden.
Re: Schulanmeldung ???
Antwort von sunnymummy am 30.01.2009, 16:28 Uhr
hatte mein Kind auch vorsichtshalber als Kann-Kind angemeldet. Als wir dann entschieden, doch regulär einzuschulen, habe ich in der Schule Bescheid gesagt - im nächsten Jahr lief dann alles ganz automatisch, weil wir dann angeschrieben wurden. War in Hessen.
(War auch die richtige entscheidung mit dem warten...)
Re: Schulanmeldung ???
Antwort von Lanajo am 31.01.2009, 18:27 Uhr
Also bei uns wurde beim 1. Elternabend in der Schule erklärt, dass Kann-Kinder mit der Schulanmeldung automatisch Schulpflichtig sind und nicht ohne weiteres noch 1Jahr in den Kiga gehen können. Also informier dich ganz schnell nochmal, denn unter Umständen musst du sie dann zurückstellen lassen. Meine Tochter ist im Sept.02 geboren und wurde 2008 regulär eingeschult. Stichtag ist in BaWÜ der 30.September. Ist das in Niedersachsen anders? Kommt deine Tochter da nicht sowieso in die Schule bzw. muss zurückgestellt werden?
Außerdem war bei uns erst die Schuluntersuchung (im Januar) und vor Ostern dann die Schulanmeldung.
LG Lanajo
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