Geschrieben von Kokuznuz, 14. SSW am 02.02.2015, 18:33 Uhr |
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Ja die soll sich jetzt erstmal beruhigen und in aller Seelenruhe von ihrem Anwalt aufklären lassen. Ist halt schade für dich, dass man da kein ruhiges Gewissen haben kann, aber darüber brauchst du dir ja erst gegen Ende der Elternzeit wieder Gedanken machen ;). Weisst du schon, wie lange du nehmen willst?
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- zurück vom bv abgeben. .. - nita83, 12. SSW 02.02.15, 15:16
- Re: zurück vom bv abgeben. .. - lillimaja 02.02.15, 15:32
- Re: zurück vom bv abgeben. .. - KaMagda89, 14. SSW 02.02.15, 17:11
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- Re: zurück vom bv abgeben. .. - lillimaja 03.02.15, 8:30
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