Geschrieben von Bibi930 am 29.12.2021, 10:37 Uhr |
Urlaubstage
Die Urlaubstage bleiben ja unberührt, jetzt habe ich zum Jahresende 33 Urlaubstage ich bin noch bis 2023 in Elternzeit, was soll man damit machen ? Wenn ich wieder einsteige wird es mir nicht möglich sein diese Tage nachzuholen
Lohnt sich das auszahlen zu lassen ? In Bezug auf Versteuerung und Elterngeld ? Das muss ja dann wahrscheinlich mitgeteilt werden oder ?
Re: Urlaubstage
Antwort von Mützipütz am 29.12.2021, 14:26 Uhr
Also ich habe durch das BV noch Anspruch 21 Tage und diese nehme ich quasi im August 23 für die Eingewöhnung. Also Berufsstart 1.8 aber anfangen tue ich erst Ende August.
Meine Eltergeldzeit endet aber schon im Mai
Auszahlen lohnt sich nicht.
Das Kind wird oft krank sein im ersten Kitajahr vlt.kannst du einen Teil nehmen und den anderen aufheben für sowas.
Re: Urlaubstage
Antwort von Abc12 am 29.12.2021, 16:00 Uhr
Warum bleiben die Urlaubstage unberührt? Hat dein Arbeitgeber dies nicht ausgeschlossen? Normalerweise schließen die Arbeitgeber das aus, damit man in der Elternzeit keine Urlaubstage ansammelt. Solange du dort noch beschäftigt bist, darf man die Urlaubstage eigentlich nicht auszahlen.
Re: Urlaubstage
Antwort von Maikäfer2017 am 29.12.2021, 18:25 Uhr
Hallo, entweder, du brauchst sie auf, indem du länger daheim bleibst. Odee du wandelst EZ in Urlaub. Habe ich jetzt so: offiziell arbeite ich seit Anfang Dezember, praktisch fange ich erst am 3.1. an. Dafür habe ich jetzt schon Gehalt bekommen und mein Mann hat mehr Elterngeld Monate übrig ( der ist jetzt bis zum. Sommer Zuhause). Es steht Recht genau im Elternzeitgesetz, dass der Urlaub von vor der Elternzeit min. ein Kalenderjahr lang weitergeschrieben wird. In der Elternzeit dürfen Arbeitgeber den Urlaub für volle Monate kürzen, für angebrochene nicht. Im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz kommen Urlaubstage dazu.