März 2017 Mamis

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Geschrieben von Ancalime, 36. SSW am 03.02.2017, 5:47 Uhr

Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Guten Morgen ihr Mitkugelnden,
bin gerade ins Grübeln gekommen, wie das mit dem Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt aussieht.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Habe ich für die gesamte Zeit der Mutterschutzfrist anteiligen Urlaubsanspruch? Jahresurlaubsanspruch bei 5 Tage Woche sind 30 Tage.
ET ist der 10.03.
Habe von der Persaonaltante mitgeteilt bekommen, dass ich für 2017 5 Tage Urlaubsanspruch habe, die ich nach der Elternzeit nehmen kann.
Mir scheint das für 2017 etwas wenig zu sein, da ich nach der Geburt ja auch noch 8 Wochen Mutterschutz habe. Die 5 Tage setzen sich auch nur aus Januar und Februar zusammen..
Jemand Ahnung?

 
16 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Vivimärzmaus17.03., 35. SSW am 03.02.2017, 6:31 Uhr

Also es gilt urlaubsanspruch für den kompletten mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen danach. Bei mir waren das 17 tage und ich hab die vor dem mutterschutz genommen.
Also 5 tage sind definitiv zu wenig!

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von JoSam, 32. SSW am 03.02.2017, 6:44 Uhr

Ich bin auch im ÖD. Urlaubsanspruch hast du wie meine Vorschreiberin sagte für komplette 14 Wochen. Wenn Du ein Frühchen hast oder dein Kind erst nach dem Termin kommt, verlängern sich auch die Schutzfristen und der Urlaubsanspruch entsprechend.

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Ancalime, 36. SSW am 03.02.2017, 7:42 Uhr

Danke für eure Infos.

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von San17 am 03.02.2017, 7:57 Uhr

ich meine gelesen zu haben, dass du den aber nur bis ins nächste jahr mitnehmen kannst.

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Evieva, 35. SSW am 03.02.2017, 8:13 Uhr

Guten Morgen
ich habe auch ET am 10.03.17 und 28 Tage Urlaub pro Jahr. Ergibt einen urlaubsanspruch von 11,67. Da muss dann auf 12 aufgerundet werden. Bei uns geht ja der Mutterschutz bis Anf. Mai. Der Monat wird dann auch voll gerechnet. Bei dir komme ich auf 12,5 Tage Urlaub = aufgerundet 13. Die Personal Tante is wohl nicht auf dem neuesten Stand

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Estepona am 03.02.2017, 9:15 Uhr

Dann gilt ja für dich der TVöD oder der jeweiligen TV-L. Der Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen darf nicht um Zeiten des MuSchu gekürzt werden. D.h. du hast die 14 Wochen MuSchu vollen Urlaubsanspruch, selbst wenn der MuSchu nur bis zur Mitte des Monats geht, darf dir der Monat nicht gekürzt werden.

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Estepona am 03.02.2017, 9:16 Uhr

Normalerweise darf dir das nicht gekürzt werden bis die EZ beendet worden ist.

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von sunny2382 am 03.02.2017, 9:56 Uhr

Hi ich arbeite auch um öffentlichen Dienst. Die Personaldame kann dir nur deinen Urlaubsanspruch bis zum Mutterschutz sagen da es darauf ankommt wie du nach der Elternzeit arbeitest.
Ich hab z.b. 8 Tage im Mutterschutz bekommen ( pro Monat 2.5 Tage fürs ganze Jahr 30 Tage)
Da ich aber nach der Elternzeit nur noch halbtags arbeite und das 3 Tage die Woche wird mein Urlaub auf 5 Tage gekürzt.
Man kann den Urlaubsanspruch erst berechnen wenn du wieder arbeiten gehst und du kannst deinen Urlaub nicht vor dem Mutterschutz nehmen!
LG

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von -nela- am 03.02.2017, 10:20 Uhr

Ich gebe zu: ich weiß nicht, ob es zum öD Unterschiede gibt, insofern hilft der Beitrag vielleicht gar nicht... ;-)... aber:

"Normal" darf für jeden KOMPLETTEN Monat Elternzeit 1/12 von Urlaubsanspruch gekürzt werden.
Demnach käme ich bei dir auf einen Urlaubsanspruch von 12,5 Tage (Januar bis Mai)....

Ob es tatsächlich so ist, dass der jetzt schon in vollzeit gewonnene Urlaub reduziert wird, wenn du mal irgendwann weniger arbeitest, weiß ich nicht - fände ich aber sehr seltsam....

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Ani.Me am 03.02.2017, 10:55 Uhr

Hmm, komisch. Ich glaube, dass du für die Zeit, die du gearbeitet hast bist einschließlich Ende des Mutterschutzes voll Urlaub angerechnet bekommst. Das ist dann dein Jahresurlaub für 2017 (sofern du danach bis Jahresende in Elternzeit bist). Das kommt mit deinen 5 Tagen nicht hin...
Ich bekomme 13 Urlaubstage für 2017 bei sonst 30 pro Jahr.
Einfache Rechnung 30/12=2,5 pro Monat. 2,5*5 (Monat Januar bis Mai)=12,5 macht aufgerundet 13.
Ein paar davon habe ich schon genommen, einige bleiben für nach der Elternzeit. Unabhängig davon, wie lange diese ist.
Sprich auf jeden Fall mit der Verwaltung. Das kann so nicht stimmen. Vielleicht sind die 5 Tage ja für die beiden Monate Januar und Februar?

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von sunny2382 am 03.02.2017, 12:33 Uhr

@nela
Der in Vollzeit gewonne Urlaub wird gekürzt. Ich hatte vor dem Mutterschutz noch 30 Tage Urlaub übrig. Der Herr von der Personalabteilung sagte mir das ich den Urlaub auch nach der Elternzeit nehmen könnte er aber auf die Entsprechende Arbeitszeit (von Vollzeit 30 Tage auf 50% ) reduziert wird. Du bekommst dann immer noch 6 Wochen Urlaub aber halt nur halbe Tage

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Ancalime, 36. SSW am 03.02.2017, 12:43 Uhr

Sieht ganz so aus
Werde das dann wohl nochmal zeitnach klären müssen. Das ich den Urlaub dann auch nach der EZ nehmen kann.

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Ancalime, 36. SSW am 03.02.2017, 12:46 Uhr

Danke euch allen
Werde das nach der Geburt klären. EZ nehme ich ab Geburt 14 Monate.

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So war das mal...

Antwort von Estepona am 03.02.2017, 13:57 Uhr

Das war früher so, mittlerweile darf der in Vollzeit erworbene Urlaub nicht mehr gekürzt werden (EuGH-Rechtsprechung):
http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/RdSchr_20160122.html

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Estepona am 03.02.2017, 14:01 Uhr

Fakt ist, dass du bis Mitte Mai im Mutterschutz bist. Und bis einschließlich Mai steht dir der Urlaubsanspruch zu. Denn Mutterschutz führt nicht zu einer Kürzung der Urlaubstage. D.h. wenn klar ist, dass du bis einschl. Mai im MuSchu bist steht dir der Urlaub bis dahin zu.
Ich nehme jetzt auch schon Urlaub aus dem Mai vor dem MuSchu und EZ. Offenbar ist meine Dienststelle in der Lage, den TV richtig anzuwenden.

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Re: Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit

Antwort von Ancalime, 36. SSW am 03.02.2017, 14:13 Uhr

Danke für die Infos

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