April 2017 Mamis

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Geschrieben von Charo258 am 23.01.2017, 14:39 Uhr

Teil-BV

Das gehalt kommt weiterhin wie bisher voll vom arbeitgeber. Gleiche Abrechnung wie bisher. Dein ag hat auch keine Nachteile der bekommt seine differenz von teilzeit auf vollzeit inkl aller lohnnebenkosten von der kk erstattet. Also finanziell win win Situation ausser dass der ag halt für deine weniger arbeit jemand als Ausgleich finden muss.

 
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