April 2017 Mamis

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Geschrieben von Schlumpi2982, 30. SSW am 21.01.2017, 11:36 Uhr

Krankschreibungen - Krankengeld.

Hallo zusammen,
ich hatte schon mal geschrieben, weil es bei mir in der Arbeit recht turbulent zugeht und ich diverse Male krankgeschrieben wurde.
Bis jetzt insgesamt 46 Tage mit Unterbrechungen und teils verschiedenen Diagnosen, die sich aber im Endeffekt immer auf Schwangerschaft beziehen.
Ich werde auch bis zum MuSchu in fünf Wochen immer wieder von ihr krankgeschrieben werden und wahrscheinlich auch immer mit Diagnosen, die sich im Endeffekt auf die Schwangerschaft beziehen (geht ja auch kaum anders, die FÄ kann mich ja nicht wegen ner Grippe krankschreiben).
Nun meine Frage: Rutsch ich jetzt schon ins Krankengeld, wenn ich länger als 42 Tage wegen Diagnosen bzgl. der Schwangerschaft krankgeschrieben bin?
Wie zählt das Krankengeld zum Elterngeld dazu? zählt es überhaupt dazu?
Vielleicht hatte schon mal jemand so einen Fall...
Ich mach mir solche Sorgen, dass dann das Elterngeld deswegen zu wenig sein könnte. Meine Ärztin schaut, dass sie mir immer eine andere Diagnose ausstellt, aber ich habe gelesen, dass, wenn es sich im Endeffekt auf die Schwangerschaft bezieht, das trotzdem zusammengerechnet wird.

Danke für eure Antworten!

 
8 Antworten:

Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von Casper93, 30. SSW am 21.01.2017, 11:55 Uhr

Am besten rufst du mal deine Krankenkasse an. Die können dir auch sagen, welche Krankheiten die als anrechenbate vorerkrankungen zusammen gezogen haben.
Allerdings ist ne Diagnose "übelkeit" mit ner Diagnose "ischias" als Beispiele nicht anrechenbate vorerkrankungen. Das müssten egal ob beides während der sws oder nicht, eigenständige Erkrankungen sein...

Wie sich das aufs elterngeld auswirkt, weiß ich leider nicht...

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Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von red_apple am 21.01.2017, 11:55 Uhr

Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus.

Was wäre denn mit einem Beschäftigungsverbot, wenn eh klar ist, dass Du nicht mehr arbeiten gehst. Vielleicht hat das weniger finanzielle Folgen? Aber auch da habe ich keine Ahnung.

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Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von Casper93, 30. SSW am 21.01.2017, 12:03 Uhr

Das bv hat keine Auswirkungen.
Weder auf deinen verdienst noch auf das elterngeld. Dein Arbeitgeber würde sich dann den Lohn von der Krankenkasse zurück holen. Aber das ist ja DAS instrument, der werdenden Mutter den Druck und die Angst vor der Finanzlage zu nehmen und sie nicht schlechter zu stellen als wenn sie nicht schwanger wäre...

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Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von Josie.w am 21.01.2017, 12:16 Uhr

Also ich hatte den Fall anfang 2016.
Ich war 7 Wochen am Stück krankgeschrieben,hatte in dem Zeitraum aber 2 verschiedene Krankheiten und die Zeit zählt trotzdem mit,auch wenn man verschiedene Krankheiten hat,habe also nach 6 Wochen Krankengeld bekommen.
Wenn du zwischendurch 1 Tag arbeiten gehst,dann wieder eine krankmeldung bekommst zählt es neu.
Solltest du aber zb 5 Wochen krankgeschrieben sein mit der Diagnose Ischias und danach bekommst du ohne Unterbrechung,also direkt nach den 5 Wochen, wieder eine krankmeldung wegen Übelkeit zählt es weiter und du bekommst dann Krankengeld von der KK. Und ja das wird dann mit zum Elterngeld berechnet.

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Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von Estepona, 31. SSW am 21.01.2017, 12:31 Uhr

Krankengeld gilt mW als Transferleistung und die werden nicht für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen.

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Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von Estepona am 21.01.2017, 12:34 Uhr

Schau mal hier
https://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html

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Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von Charo258 am 22.01.2017, 17:18 Uhr

Ein Hallo aus dem Mai Bus.

Wenn du in das Krankengeld (hierfür solltest du mit der KK sprechen) rutschst hat es durchaus Auswirkungen auf dein Elterngeld.
Die Berrechnung des Elterngeldes erfolgt aus dem Verdienst der letzten 12 Monate. Wenn du hiervon ein Monat Krankengeld bekommst, rechnest du 11x normalen Verdienst + 1 Monat Krankengeld. (Das Krankengeld sind 67% vom Brutto abzgl. Arbeitslosen-Renten und Pflegeversicherung ca. 12%, also weniger als dein normaler Verdienst) Somit wird das Elterngeld ein klein bisschen geringer ausfallen, als ohne den einem Monat Krankengeld.

Ein Beschäftigungsverbot bekommst du nicht wenn du krank bist, sondern wenn deine derzeitige Arbeit sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken würde. Allerdings hat ein BV keine Auswirkungen auf dein Elterngeld.

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Re: Krankschreibungen - Krankengeld.

Antwort von Estepona am 22.01.2017, 18:27 Uhr

Schau mal unter dem Link den ich angefügt habe. Daraus ergibt sich dass das KG bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen unter den dort genannten Voraussetzungen eben keine Auswirkungen hat.

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